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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

Bürgermeister Michael Häupl hat bei der SPÖ-Klubtagung im burgenländischen Rust am Donnerstag verkündet, dass in Wien neue Gemeindebauwohnungen entstehen sollen. Außerdem werde die Stadt bis 2016 keine Gebühren erhöhen. Das könnte auch für „Öffi“-Tarife gelten.

„Ich schlage vor, dass wir wieder Gemeindewohnungen bauen - und zwar Gemeindewohnungen neu “, sagte Häupl in seiner Rede bei der SPÖ-Klubtagung. Man lebe zwar nicht in der Vergangenheit, deshalb brauche es die Gemeindewohnung neu, allerdings solle das Prinzip gleich bleiben. „Die Stadt stellt die Grundstücke zur Verfügung und die Stadt vergibt die Wohnungen“, so der Bürgermeister.

Zusammenarbeit mit „guten Freunden“

Man werde allerdings weiterhin mit „guten Freunden“, also stadtnahen Bauträgern, kooperieren. Das wolle man auch gleich konkret an einem Beispiel ausprobieren: Auf dem ehemaligen AUA-Gelände in der Fontanastraße in Favoriten soll der erste Gemeindebau neu mit 120 Wohnungen entstehen. Nur so könne man Thesen verifizieren bzw. falsifizieren, sagte Häupl weiter.

Keine Erhöhung der Gebühren bis 2016

„Ich will, dass wir die Tarife nicht erhöhen, heuer und nächstes Jahr. Ich füge aber hinzu, dass es nicht für alle Ewigkeit sein kann, sondern es ist eine einfache Maßnahme, um die Kaufkraft zu stärken“, so Häupl in seiner Rede. Mit der bevorstehenden Wahl habe die Maßnahme nichts zu tun, versicherte er. Konkret sollen Gebühren für Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, die Parkometerabgabe, Parkgebühren, der Preis für das Parkpickerl, Gebrauchsabgabentarife (Schanigärten und Verkaufsstände), Gebühren der Büchereien und jene der Wiener Bäder 2015 und 2016 nicht angehoben werden.

Andere Bereiche werden laut Häupl „unter Maßgabe der betriebswirtschaftlichen Bedingungen“ ihren Beitrag leisten. Die Wiener Linien werden etwa „alle Anstrengungen“ unternehmen, dass die Tarife in den kommenden zwei Jahren nicht erhöht werden. Das gelte für alle Ticketarten, hieß es.

SPÖ-Klubtagung ohne Kanzler

Die zweitägige Tagung in Rust findet ohne Bundesparteichef Werner Faymann statt. Er ist erkrankt. Dem Kanzler wurden von der Wiener SPÖ „warme Genesungswünsche“ gesandt. Als Erstredner fungierte statt Faymann der rote Rathaus-Klubvorsitzende Rudolf Schicker. Er erinnerte die Teilnehmer daran, dass zu Beginn der Woche der Wahltermin, der 11. Oktober, festgelegt wurde. Bis dahin sei noch viel zu tun, so Schicker, aber man sei „für die nächsten fünf Jahre gerüstet“.

Immerhin habe man mit Häupl den „besten Bürgermeister von allen“, so Schicker. 20 Jahre lang habe er gezeigt, was er könne. Und das werde er auch weiterhin tun. 95 Prozent des Koalitionsabkommens habe man bereits erledigt - fünf Prozent seien noch offen. Und nur in einem Punkt habe man sich nicht einigen können: dem Wahlrecht.

Schicker verwies auf „rot-rote Erfolge“

Die Wahl 2010 sei nun genau 1.600 Tage her. Damals habe man „leider ein paar Stimmen zu wenig gehabt“ und sei daher in eine Koalition gegangen. „Wiewohl einige Wahlkampfansagen der Grünen etwas merkwürdig waren, sie waren bereit, mit der SPÖ ganz ordentliche und zügige Koalitionsverhandlungen zu führen“, sagte Schicker. Bei den verkehrspolitischen Themenstellungen sei man mit dem Partner nicht immer einer Meinung: „Ihre Vorstellungen sind manchmal überhaupt nicht kompatibel mit den Anforderungen einer Stadt.“

Bei der Geriatriereform, der Spitalsreform und dem Ausbau des öffentlichen Verkehrs habe sich die „rot-rote Handschrift durchgesetzt“. Mit dem Gratiskindergarten und der billigeren Jahreskarte sei das Leben für Familien billiger geworden - im Gegensatz zu den Behauptungen von FPÖ und ÖVP. „Es kann niemand behaupten, dass Wien bei der Infrastruktur so teuer ist“, sagte Schicker weiter.

Oft Weichenstellungen bei Klubtagungen

Am Donnerstagnachmittag sind Diskussionsrunden bzw. Präsentationen zum Thema „Investieren und Steuern gegen die Arbeitslosigkeit“ sowie „Soziale Sicherheit in schwierigen Zeiten“ angesetzt. Am Freitag werden die SPÖ-Stadträte ihre „Ideen für Wien“ präsentieren. Das Motto der heurigen Tagung lautet „Für Wien brauchst a G’spür“.

In drei Tageszeitungen erschienen am Donnerstag Interviews mit Häupl. Im Gespräch mit dem „Kurier“ kündigte Häupl etwa an, dass er eine neue Form des Budgets und des Rechnungsabschlusses präsentieren werde. Damit soll eine zusätzliche Milliarde Euro für Investitionen frei werden, sagte er gegenüber der Tageszeitung. Zuletzt hatte der Rechnungshof den Schuldenstand der Stadt und die hohen „ausgelagerten“ Schulden kritisiert - mehr dazu in Kritik an „ausgelagerten“ Wiener Schulden. Details der neuen Budgetabschlüsse, die „normalen“ Bilanzen ähneln sollen, will Häupl in Rust präsentieren.

Ansonsten nahm die Spannung vor der Tagung eher ab. Politische Beobachter hatten erwartet, dass Häupl in Rust den Termin für die Wien-Wahl bekanntgeben wird. Das passierte jedoch bereits am Montag. Die Wahl wird am 11. Oktober stattfinden - mehr dazu in Wien wählt am 11. Oktober. Einige Politakteure und Beobachter waren zuvor davon ausgegangen, dass der Urnengang bereits im Juni stattfinden könnte.

http://wien.orf.at/news/stories/2696562/

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Antworten auf diese Diskussion

Zitat von oben:

Keine Erhöhung der Gebühren bis 2016

„Ich will, dass wir die Tarife nicht erhöhen, heuer und nächstes Jahr. Ich füge aber hinzu, dass es nicht für alle Ewigkeit sein kann, sondern es ist eine einfache Maßnahme, um die Kaufkraft zu stärken“, so Häupl in seiner Rede. Mit der bevorstehenden Wahl habe die Maßnahme nichts zu tun, versicherte er. Konkret sollen Gebühren für Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, die Parkometerabgabe, Parkgebühren, der Preis für das Parkpickerl, Gebrauchsabgabentarife (Schanigärten und Verkaufsstände), Gebühren der Büchereien und jene der Wiener Bäder 2015 und 2016 nicht angehoben werden.

Andere Bereiche werden laut Häupl „unter Maßgabe der betriebswirtschaftlichen Bedingungen“ ihren Beitrag leisten. ...

Du meine Güte, muss man sich jetzt um Wiener Wohnen derartige Sorgen machen, weil ....???!!!

Neue Gemeindewohnungen für Wien

Wien baut ab sofort wieder neue Gemeindewohnungen!

Das bedeutet günstige Mieten ohne Eigenmittelanteil - eine offensive Antwort auf die große Nachfrage nach kostengünstigen Wohnungen und die jüngsten Kostenentwicklungen am freien Markt. Diese „Gemeindewohnungen Neu" sollen von stadtnahen Wohnbauträgern auf Grundstücken der Stadt gebaut werden, kündigte Bürgermeister Michael Häupl an.

Das erste Projekt mit 120 „Gemeindewohnungen Neu" ist schon in Startposition und wird im 10. Wiener Gemeindebezirk auf dem Gelände der einstigen AUA-Zentrale in der Fontanastraße 1 gebaut.

Bewährtes Erfolgskonzept

Die „Gemeindewohnungen Neu" sind dabei die perfekte Ergänzung zum erfolgreichen Konzept des geförderten Wohnbaus. „Die neuen Gemeindewohnungen sind im Eigentum der Stadt Wien und sie erfüllen das selbe hohe Qualitätsniveau wie das gesamte Angebot im geförderten Wohnbau. Die Gemeindewohnungen zeichnen sich durch besonders kostengünstige und vor allem eigenmittelfreie Mieten - das derzeit überhaupt günstigste Angebot – aus, unterstreicht Wohnbaustadtrat Michael Ludwig.

Hohe Qualität – niedrige Kosten

Günstige Mieten, keine Eigenmittel – das bietet nur die Gemeindewohnung. Leben heute bereits 500.000 Menschen in den rund 220.000 Wiener Gemeindewohnungen, so sollen künftig also noch mehr von dem kostengünstigen Angebot der Stadt profitieren. Dabei ist die Miete mit 7,50 Euro gedeckelt und die Vergabe wird über Wiener Wohnen erfolgen.

Durch die Gemeindewohnungs-Offensive werden zusätzlich wertvolle Arbeitsplätze geschaffen. Für die Errichtung der neuen Gemeindewohnungen wird ein Sondertopf in Höhe von 25 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

https://www.wohnservice-wien.at/home/informationen/580

WIEN HOLDING - NEWS

Fr, 6. März 2015

GESIBA

Neue Gemeindewohnungen für Wien
Erstes Projekt am AUA-Gelände in Favoriten startet noch 2015

Die ersten 120 Gemeindewohnungen entstehen im 10. Bezirk Fontanastrasse 1. Für den Bau wird eine eigene Gemeindewohnungs-Errichtungsgesellschaft gegründet, an der zu 51 % die zur Wien Holding gehörende GESIBA sowie zu 49 % Wiener Wohnen beteiligt sind.
Bürgermeister Dr. Michael Häupl verkündet, dass Wien ab sofort wieder Gemeindewohnungen baut. Die Entscheidung sei eine offensive Antwort auf die Kostenentwicklung bei den Mieten und auf die große Nachfrage nach günstigeren Wohnungen. "So, wie die Menschen zu Recht fordern, dass sich die Politik am Finanzsektor wieder mehr einmischen muss, habe ich das Gspür, dass wir das auch am Wohnungsmarkt tun sollten", erklärt Michael Häupl. Das erste Projekt, auf dem Gelände der einstigen AUA-Zentrale, ist bereits in Startposition. Ab sofort wird jede zehnte neu errichtete Wohnung eine Gemeindewohnung sein.

Der kommunale Wiener Wohnbau, für den das "Rote Wien" Weltruf genießt, wird mit der Entscheidung des sozialdemokratischen Bürgermeisters 2015 also wieder aktiv aufgenommen. Und das durchaus symbolträchtig in der stolzen früheren Arbeiter- und Gemeindebauhochburg Favoriten. Wien gehe damit einen völlig anderen Weg als die Europäische Union, die den kommunalen Wohnbau generell zurückdrängen und öffentliche Investitionen für künftige Generationen einer rigorosen Sparpolitik (Stichwort: Maastricht-Kriterien) opfern möchte.

"Speziell am sensiblen Wohnungsmarkt halte ich überhaupt nichts vom Kaputtsparen um jeden Preis und schon gar nichts vom entfesselten Spiel der freien Kräfte", betont Häupl anlässlich der diesjährigen SPÖ-Klubklausur in Rust. "Denn bei diesem neoliberalen Spiel bereichern sich nur einige wenige auf dem Rücken der überwältigenden Mehrzahl hart arbeitender Menschen. Die wirtschaftlich dramatischen Folgen dieser politischen Fehlentwicklung haben wir alle in den vergangenen Jahren erlebt und spüren sie auch heute noch."

Günstige Mieten, keine Eigenmittel - das bietet nur die Gemeindewohnung
Leben heute bereits 500.000 Menschen in den rund 220.000 Wiener Gemeindewohnungen, so sollen künftig also noch mehr von dem fairen Angebot der Stadt profitieren. Die günstigsten Mieten bei Neuverträgen; keine zusätzlichen Eigenmittel; Kostensicherheit und höchster Mieterschutz; Vergabe, Vermietung und Verwaltung durch die Stadt. Das sind die Vorzüge einer Gemeindewohnung gegenüber allen anderen Wohnformen. Es mache eben einen entscheidenden Unterschied für Mieterinnen und Mieter, ob sie "private Immobilienbesitzer oder die Stadt Wien und sozusagen den Bürgermeister als Hausherren haben", erklärt Vizebürgermeisterin und Finanzstadträtin Renate Brauner.

Sei es in der Vergangenheit richtig gewesen, in die Sanierung und Qualitätssteigerung bestehender Gemeindebauten sowie bei Neuerrichtungen in den geförderten Wohnbau zu investieren, so sei jetzt der Zeitpunkt, zusätzlich auch das Angebot an Gemeindewohnungen zu erweitern. "Die Gemeindewohnung war nie ein Auslaufmodell, sondern immer ein sozialpolitisches Erfolgsmodell. Und sie wird es auch in Zukunft sein", so Renate Brauner. Umso mehr freue es sie, in Auftrag des Bürgermeisters und in engster Zusammenarbeit mit Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig nach monatelangen, intensiven Planungen nun einen Weg zur Errichtung weiterer Gemeindewohnungen gefunden zu haben.

Für den Bau der neuen Gemeindewohnungen wird eine eigene Gemeindewohnungs-Errichtungsgesellschaft gegründet, an der zu 51 % die zur Wien Holding gehörende GESIBA (Gemeinnützige Siedlungs- und Bau AG) sowie zu 49 % Wiener Wohnen beteiligt sind. Nach Fertigstellung bleiben die Gemeindewohnungen im Eigentum und in der Verwaltung der Errichtungsgesellschaft und damit der Stadt Wien. Sie werden an neue Mieterinnen und Mieter selbstverständlich nach den jetzt schon geltenden klaren Vergaberichtlinien, von denen insbesondere junge Menschen und junge Familien profitieren, vergeben.

Den Start macht noch 2015 Favoriten - Projekte in anderen Bezirken folgen
"Mit diesem Modell ist sichergestellt, dass die neuen Wohnungen in jedem Punkt die Kriterien von Gemeindewohnungen erfüllen", erklärt Vizebürgermeisterin und Finanzstadträtin Renate Brauner. In den kommenden fünf Jahren wird jede zehnte, der neu zugesicherten sozial geförderten Wohnungen, als Gemeindewohnung errichtet werden.

"Die neuen Gemeindewohnungen sind im Eigentum der Stadt Wien und sie erfüllen dasselbe hohe Qualitätsniveau wie das gesamte Angebot im geförderten Wohnbau. Die Gemeindewohnungen zeichnen sich durch besonders kostengünstige und vor allem eigenmittelfreie Mieten - das derzeit überhaupt günstigste Angebot - aus", erklärt Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig.

Er betont zudem, dass die Projekte ergänzend und im Einklang mit dem geförderten Wohnbaus realisiert werden: "Diese Strategie - in Ergänzung zu dem unbestrittenen und seit Jahrzehnten erfolgreichen Weg des geförderten Wohnbaus - ermöglicht uns, das Angebot in möglichst vielen Bezirken zu erweitern und die für ein gutes Zusammenleben so entscheidende soziale Durchmischung sicherzustellen." Ludwig weiters: "Die hervorragende Kooperation mit den gemeinnützigen Bauträgern bleibt selbstverständlich weiterhin uneingeschränkt."

Das bedeutet, dass die neuen Gemeindewohnungen auch in geförderte Wohnprojekte integriert werden - ohne Eigenmittel, ohne Kaution, ohne Befristungen und mit einer 100%-igen Vergabe an VormerkscheinbesitzerInnen durch Wiener Wohnen.

Die Gemeindewohnungs-Offensive schaffe zudem wertvolle Arbeitsplätze, sei eine Zukunftsinvestition in die kommunale Infrastruktur und bedeute für Mieterinnen und Mieter größtmögliche Sicherheit, wie Brauner und Ludwig hervorheben.

"Am Prinzip und an der Fortführung des geförderten Wohnbaus in vollem Umfang wird selbstverständlich festgehalten. Aber es ist wichtig, gerade in der Wohnbaupolitik Wert auf Nachhaltigkeit zu legen. Und es ist sicher kein Fehler, wenn neben dem hohen Bestand auch ein maßgeblicher Anteil des Neubauvolumens am Wiener Wohnungsmarkt in öffentlicher Hand liegt", betont Brauner abschließend.

Die ersten Gemeindewohnungen entstehen im 10. Bezirk Fontanastrasse 1 (Gelände einstige AUA Zentrale), dort entstehen ca. 120 Wohnungen, die Flächenwidmung wird am 25. März im Gemeinderat beschlossen.

Weitere Informationen:
GESIBA

http://www.wienholding.at/Mediaroom.News/Neue-Gemeindewohnungen-fue...

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: michael.ludwig@gws.wien.gv.at
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Subject: "Neue Gemeindebauten", Valorisierung, Dachgeschoßausbau, Wohnen mit 65+
Date: Sun, 26 Apr 2015 20:44:45 +0200

Sehr geehrter Herr Stadtrat Doktor Ludwig, 

ich beziehe mich auf die Berichterstattung darüber, dass die Stadt Wien nun wieder Gemeindebauten errichten, auf die Gebührenvalorisierung bis 2016 verzichten, verstärkt in den Dachgeschoßausbau investieren und begünstigte Wohnungstausche für ältere Gemeindebaumieter anbieten will - und nehme dazu im Namen des Mieterbeirats im Hugo Breitner Hof wie folgt Stellung: 

"Neue Gemeindebauten":

Zum einen ist hier darauf hinzuweisen, dass es sich hier ja um keine Gemeindebauten im eigentlichen Sinn handelt, sondern in gewisser Weise nur das bisherige Vorgehen zu SMART-Wohnungen - nun auch für halt etwas größere Wohnungen - den Medien und Bürgern gegenüber in Vorwahlzeiten anders etikettiert wird. 

Mit einem weiteren Unterschied: Nicht nur kommunale Fördergelder werden (wie bisher?) in großem Umfang „guten Freunden“, also stadtnahen Bauträgern (im konkreten Fall der GESIBA) zugewendet, sondern diese erhalten unter der Widmungskategorie "förderbarer Wohnbau" auch noch wesentlich günstiger - Gemeinde-eigenen - Baugrund. Zitat aus der Berichterstattung: „Die Stadt stellt die Grundstücke zur Verfügung und die Stadt vergibt die Wohnungen“, so der Bürgermeister., Zitat aus der Berichterstattung der Rathauskorrespondenz über den Gemeinderat vom 25.3.2015GR MAS Norbert Walter (ÖVP) stellte sich die Frage, warum man diesen Grundstücksverkauf nicht öffentlich ausgeschrieben habe, denn dadurch hätte man mehr Geld lukrieren können. Für ihn sei es eine "schiefe Optik", dass der Gutachter der MA 69 sich selbst ausgestellt hätte, dass der Kaufpreis angemessen sei. 
 
Die kolportierte Aussage von Ihnen, Herr Doktor Ludwig, "Die neuen Gemeindewohnungen sind im Eigentum der Stadt Wien" ist übrigens nur so lange halbwegs richtig als keine mehrheitliche Privatisierung der momentan in der Wien-Holding angesiedelten GESIBA (Gemeinnützige Siedlungs- und BauAG) erfolgt, die - wohl kein Zufall - wiederum mit 51% die Mehrheit an der Gemeindewohnungs-Errichtungsgesellschaft hält - welche diese Wohnungen ja nicht nur baut, sondern dann auch als Eigentümerin überlassen erhält. 

Zum anderen ist aber - wieder einmal - auf die Mietzinsgestaltung zu verweisen, die laut Angaben in der Berichterstattung mit 7,50 Euro gedeckelt sein soll. Ein Mietervertreter fragte bei Wiener Wohnen an, warum denn für die "Neuen Gemeindewohnungen" (einem also verhältnismäßig kleinen Teil im Vergleich zum Gesamtbestandin fernerer Zukunft eine angebliche Bruttomiete (also inkl. Betriebskosten und Umsatzsteuer) von 7,50 EUR - angeblich obendrein eigenmittelfrei - möglich wäre, wenn für Neuvergaben von "echten" Gemeindewohnungen seitens Wiener Wohnen derzeit im "sozialen Wohnbau der  Stadt Wien" bereits vielfach weit mehr als 9 Euro Bruttomiete - oft PLUS separatem Eigenmittelbeitrag - verlangt werden "müssen" (???). 
 
Wiener Wohnen antwortete dazu, dass sich die Deckelung und der errechnete Mietzins pro Quadratmeter deswegen nur auf die in Zukunft wieder errichteten Gemeindewohnungen beziehen, weil sich diese Gegebenheiten aus dem Wohnbauförderungsgesetz und der Förderung des Landes Wien so ergeben würden (gemeint ist wohl vor allem die Limitierung des Mietzinses ab § 62 WWFSG 1989). Wohnhausanlagen älteren Baujahres wären hingegen an keine Förderungen mehr gebunden und würden somit bei der Mietzinsbildung vollinhaltlich dem Mietrechtsgesetz unterliegen
 
Diese Auskunft gibt in zweierlei Hinsicht zu denken: Einerseits bedeutet das, dass dann zur Zeit ja eigentlich nur sowieso gesetzliche und den Förderungsbestimmungen entsprechende Gegebenheiten den Leuten als besonderes Entgegenkommen im sozialen Wohnbau medial angepriesen werden, und andererseits ab Ende der Förderung diese Schranken auch für die eingezogenen oder neu einziehenden "Gemeindebau-NEU"-Mieter wegfallen würden. Dann wären diese bis dahin "begünstigten" Mieten ja dem Mietrecht anzupassen - wenn das heute auch so unabwendbar der Fall ist. Also auch diesem kleinen Teil an Mietern gewährt man die Mietzinsreduktion offenbar nur weil man das gemäß geltendem Recht MUSS - und wohl auch nur BEFRISTET! 
 
Aus dem Umstand, dass das Wohnbauförderungsgesetz und die Förderungsbestimmungen des Landes Wien eigentlich nur die Hauptmiete und sonstige die Errichtung und Erhaltung/Verbesserung betreffende Beträge regulieren - nicht aber Betriebskosten und Umsatzsteuer, ergibt sich außerdem - wieder einmal - die Frage, ob hier tatsächlich von einer fixen Bruttomiete die Rede ist
 
 
Aussetzen der Gebührenvalorisierung bis 2016:
 
Hier ist darauf hinzuweisen, dass eine Erhöhung gemäß der gesetzlich vorgegebenen Automatik aufgrund der bereits im Vorjahr stattgefundenen Valorisierung für Gebühren und Mieten und der laufenden Inflationsentwicklung im Wohnbereich sowieso für heuer auszuschließen war. Dort aber, wo Anpassungen noch ausständig waren, sind diese Anhebungen auch heuer sehr wohl seitens der Stadt Wien erfolgt, obwohl man auf diese Anpassungen seitens Wiener Wohnen durchaus hätte verzichten können.
 
 
Dachgeschoßausbau:
 
Diesbezüglich ist wohl am besten auf den Kurier-Artikel vom 22.4.2015 zu verweisen, in dem Sie in dem Zusammenhang wie folgt zitiert werden:  "Wir errichten die Dachgeschoße selbst, weil wir nicht wollen, dass hier gewerbliche Bauträger das große Geschäft machen". Und es ist wirklich vollkommen zutreffend, dass dann nicht gewerbliche Bauträger das große Geschäft machen, ..... sondern in Wahrheit Wiener Wohnen:
 
Wie Sie als Wohnbaustadtrat bestimmt wissen, besagt das Mietrechtsgesetz in § 18c, Absatz 1"Werden in einem Haus (auf einer Liegenschaft) oder in Häusern auf einer Liegenschaft, die hinsichtlich der Mietzinsbildung eine wirtschaftliche Einheit bilden, nachträglich weitere Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten durch Auf-, Ein-, Um- oder Zubau neu errichtet, sind diese hinsichtlich ihrer Errichtungskosten als eigene wirtschaftliche Einheit zu behandeln." 
 
Die eigentlichen Errichtungskosten für die neuen Wohnungen haben also ursächlich gar nichts mit der Verrechnung für die bisherigen Mieter des Hauses zu tun  - wohl aber die mit der Neuerrichtung in Verbindung stehenden und zumeist aus baurechtlicher Sicht erforderlichen Aufzugserrichtungen! Diese werden nämlich kostenmäßig nicht nur den neu errichteten Dachgeschoßwohnungen zugeschlagen, sondern auf das gesamte Haus und somit ggf. auch die bereits bestehenden Mieter aufgeteilt
 
Dann nämlich wenn Wiener Wohnen - wie so oft gepflogen - in den vorangegangenen 10 Abrechnungsjahren lieber in die Verbesserung bzw. Aufkategorisierung von Wohnungen investiert hat (die dann in der höheren Kategorie wesentlich teurer zu 100% Richtwert vermietet werden können), als in die laufende Erhaltung - und Verbesserung der allgemeinen Teile des Hauses im Rahmen der vorhandenen Mietzinsreserve, wie die §§ 3 und 4 des Mietrechtsgesetzes das eigentlich vorschreiben würden und es daher gesetzliche Pflicht des Eigentümers/Vermieters wäre. 
 
Siehe dazu auch den Bericht der Rathauskorrespondenz"Bei den laufenden 47 Sanierungsprojekten werden von den bereits 267 in diesen Anlagen vorhandenen Aufzügen 196 instandgesetzt und weitere 146 neue zugebaut." Wenn über 73% (!!) der bestehenden Aufzüge aufgrund eines dann geblockten Sanierungsprojekts instandgesetzt werden müssen, dann spricht auch das eindeutig für ein Zusammenkommen-lassen statt laufendem Abarbeiten der anstehenden Erhaltungsmaßnahmen. Dass in der gleichen Aussendung, gleich im nächstfolgenden Absatz dann die Phrase "Als Hausverwaltung mit hoher gesellschaftlicher Verantwortung sorgt Wiener Wohnen schon seit Jahren für die kontinuierliche Instandsetzung und umfassende Sanierung der Gemeindebauten zum Wohle ihrer BewohnerInnen." getextet wurde, kann angesichts dieser Umstände gut und gerne als "Scherz des Jahres" kandidieren!
 
Die realen Gegebenheiten besagen vielmehr, dass die aufgelaufenen nicht durchgeführten Erhaltungsaufwände zusammengesammelt werden, dann wird noch eine hübsch klingende, aber oft den baulichen Gegebenheiten krass zuwiderlaufenden THEWOSAN-Sanierung oben draufgepackt (neuerdings gar nach Passivhausstandard, damit sich eine Überwälzung der Erhaltungskosten auf die Mieter aufgrund der nun verlangten Mieten zu 100% Richtwert betraglich ja ausgeht) - die durch die Neuerrichtung der Dachgeschoßwohnungen erforderlichen Aufzüge auch noch dazu (Zitat: Neue Fenster und Wärmedämmung senken die Heizkosten , ältere Bewohner freuen sich über Lifte- und schon wird seitens Wiener Wohnen in einem Mietrechtsverfahren gegen die Mieter die Betragsgrenze für ein Verfahren nach § 18 (ff.) MRG zu überspringen versucht, ab welcher nicht der Hausherr und Vermieter die gesamte Erhaltungslast des Hauses trägt, sondern die Mietergemeinschaft. Eigentlich erforderliche Priorisierung der Arbeiten laut § 3, Absatz 3 MRG hin oder her ...!
 
Wohlweislich hat man seitens Wiener Wohnen daher auch das bisher enthaltene Mitbestimmungsrecht der Mieter bei der Neuerrichtung von Aufzügen aus dem im Dezember 2014 vorgelegten Mitbestimmungsstatut der Stadt Wien entfernt und so hinter dem Rücken der Basis an Mietervertretern durchboxen lassen (wären da nicht "blöderweise" auch noch die zuvor zitierten Bestimmungen des Mietrechts selbst).
 
Wobei dann für die THEWOSAN-Sanierung nicht einmal der errechnete Einsparungseffekt tatsächlich stimmt und eintrifft - weil maßgebliche Investitionen bei der Vorhabensprüfung/Amortisationsrechnung aus dem Kostenaufwand herausgerechnet und neue Belüftungserfordernisse aufgrund der Dämmung sowie Kältebrücken durch z.B. Ersatzverglasungen für Aufzugseinbauten nicht einbezogen werden etc.!
 
Dass zumeist schon die bisherige Hauptmietzinsabrechnung punkto Einnahmen und Ausgaben unstimmig/nicht nachvollziehbar ist (etc.), wird in den Mietrechtsverfahren mit dem Einwand seitens Wiener Wohnen zu umgehen versucht, dass es sich ja beim § 18-Verfahren bis zur Endabrechnung nur um eine provisorische Entscheidung handelt und die Vorlagen daher bis zu dieser Abrechnung nur "kursorisch" (= von einem zum andern rasch fortschreitend, nicht auf Einzelheiten eingehend - also oberflächlich) zu prüfen wären. 
 
Man diffamiert einzelne Mieter, die sich gegen so ein Vorgehen zur Wehr setzen, als gegen die Interessen aller anderen agierend (Zitat: In einem Gemeindebau in Floridsdorf ist zum Beispiel ein einziger Mieter dagegen. Er geht durch alle gerichtliche Instanzen, die Sanierung verzögert sich so dramatisch.). Dass diese Mieter unter Umständen sehr wohl im Namen vieler tätig sind, aber eben - zum Unterschied von denen - eine Rechtsschutzversicherung haben, die solche Verfahren punkto Risiko abdecken, wird bewusst verschwiegen. Und es ist wohl angeraten, so eine Versicherung zu besitzen, denn obwohl Wiener Wohnen in Verfahren z.B. maßgebliche Beträge zurückzahlen muss bzw. eine falsche Abrechnung gelegt hat, versucht dieses Unternehmen der Stadt Wien, die Verfahrenskosten dennoch den im Recht befindlichen Mietern umzuhängen.
 
Dass Wiener Wohnen z.B. im September 2014 beim Obersten Gerichtshof in der bisher gepflogenen Praxis unterlegen ist, stattliche 10% (einzeln sogar mehr) statt wie im MRG vorgesehen maximal 5% der Baukosten an Zuschlag für die Bauverwaltung und Bauüberwachung zu berechnen, hat ebendiese Unternehmung der Stadt Wien und denselben Rechtsvertreter(!!!) nicht daran gehindert, nicht einmal zwei Monate später ein in dem Punkt zu Gunsten der Mieter eines anderen Gemeindebaus gleichlautendes Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien mit unter anderem neuerlichem Vorbringen gegen den gerade oberstgerichtlich entschiedenen Sachverhalt wieder beim Obersten Gerichtshof gegen die Mieter anhängig zu machen (weil sonst müsste man seitens Wiener Wohnen den eigenen Antrag ja schon aus diesem Grund als überhöht anerkennen, die Verfahrenskosten tragen etc.). Allein in diesem Belang geht es immerhin um 5% (oder mehr) der gesamten Baukosten - wohl Grund genug, um als Mieter so ein Ansinnen der Stadt Wien als ungerechtfertigt zu beeinspruchen. 

Im Kurier-Artikel heißt es "... die Stadt hat daraus gelernt. Ein neues Baumanagement arbeitet nun die Sanierung aus und legt das fertige Konzept erst dann den Mietern vor." Was sonst, fragt man sich, würde einem seriösen Vorgehen entsprechen - wenn man den Mietern die Kosten für die Sanierung auferlegt???
 
Dann liest man im Kurier-Artikel: "Derzeit finden in 47 Anlagen mit rund 10.000 Wohnungen Sanierungen statt. 369 Millionen Euro kostet das." Das sind im Schnitt 36.900 Euro an Sanierungskosten pro Wohneinheit (fast 508.000 Schilling) - ein enormer Betrag! Und eine Ursache dafür, warum Wiener Wohnen durch das eigene Vorgehen (z.B. die Duldung von ARGE's samt deren Preisgestaltungfinanziellen Erklärungsbedarf hat!
 
Wenn die Mieter sich mit Einsprüchen gegen den § 18-Antrag durchsetzen, gibt man das Haus - angeblich mangels vorhandener Mittel - weiter dem Verfall preis! Vielleicht werden die Leute dann ja "vernünftig" - oder von anderen Mietern unter Druck gesetzt ...!

Aber wenn es mit dem § 18 für Wiener Wohnen klappt, dann wird der weitere Erhaltungsaufwand des Hauses bis zur Endabrechnung gleich dazugepackt (ja, wenn es niemandem auffällt ...). Die Chancen dafür stehen ja wirklich gut: Schließlich befindet sich schon die Wiener Schlichtungsstelle als laut MRG zwingend vorgeschriebene erste Anlaufstelle im Streitfall - ebenso wie Wiener Wohnen als größter Hausbesitzer/Hausverwalter Europas - im Geschäftsbereich des Wohnbaustadtrats, die größte Mietervereinigung Österreichs weist als Präsidenten den SPÖ-Landesparteisekretär aus, der VKI und die AK reagieren zu Wiener Wohnen-Themen so gut wie gar nicht, die Volksanwaltschaft hält sich raus, der Bürgeranwalt des ORF auch, etc. etc.!
 
Falls die Mieter dennoch hartnäckig bleiben (dass überhaupt dann auch eine Endabrechnung gelegt wird - und die sogar noch plausibel ist), ja dann  zahlt man halt notgedrungen den zwischenzeitlich erhaltenen "Kredit" zurück - kann aber dann nicht einmal plausibel erklären, wie und in welcher Höhe zwischen den Mietern aufgeteilt! 
 
Aber es sind sowieso nur ganz wenige der über 200.000 Mieter, die sich genügend auskennen und so wenig abzuschrecken sind. Daher ergibt das insgesamt einen Business Case, der sich für Wiener Wohnen in Summe durchaus rechnet (für die Anwälte Wiener Wohnens sowieso). 
 
Wenn es in der diesbezüglichen Rathauskorrespondenz daher heißt "Von den in den vergangenen fünf Jahren abgeschlossenen Sanierungen profitieren ebenfalls rd. 50.000 WienerInnen, die im Gemeindebau leben.", dann ist das angesichts des zuvor Gesagten massiv in Frage zu stellen!
 
 
"Aktion 65plus":

Auch hier liegt der wirkliche Vorteil aus der Aktion nicht bei den Mietern insgesamt, sondern bei Wiener Wohnen: Wiener Wohnen bekommt viel früher eine größere Wohnung statt einer sonst nur zur Verfügung stehenden kleineren für die Vermietung zu 100% des Richtwerts frei! 

Auch der übersiedelnde Mieter zahlt pro Quadratmeter an Hauptmiete mehr als in der bisher bewohnten größeren, aber pro Quadratmeter billigeren Wohnung (im seitens der Rathauskorrespondenz angeführten Rechenbeispiel um 7 Cent pro m2). Ohne die "großzügig gewährte" Ermäßigung wären sogar weit kleinere neu bezogene Wohnungen zu 100% Richtwert für die übersiedlungswilligen Mieter teurer, als die bisher bewohnten größeren, aber billigeren Wohnungen. Im von der Rathauskorrespondenz verwendeten Beispiel des Umstiegs von 65 m2 auf 50 m2 sogar inklusive der eingerechneten Betriebskosten und der Umsatzsteuer (von 403,26 EUR auf 418,00 EUR Bruttomonatsmiete). Daher wäre für Wiener Wohnen aus dem Umstand heraus kein Geschäft mittels höherem Hauptmietzins zu machen!
 
Dass es in Wahrheit um die Effekte bei Wiener Wohnen geht, und nicht um die Begünstigung für die älteren Mieter, das belegt ein Passus im diesbezüglichen Folder aus der Dokumenten-/Downloadsammlung von Wiener Wohnen"Achtung: Ausnahmen gibt es, wenn es sich bei Ihrem aktuellen Wohnsitz um eine aufkategorisierte Wohnung handelt, in die Sie nach 2003 eingezogen sind und für die Sie bereits Richtwert bezahlen, oder wenn Sie in einen Neubau wechseln. In diesem Fall bleibt die Miete pro Quadratmeter gleich. Das heißt, Sie bezahlen für Ihre neue Wohnung den Quadratmeter-Preis, den Sie auch in Ihrer alten Wohnung bezahlt haben."
 
Also im Klartext: Wenn Wiener Wohnen an der bisher bewohnten Wohnung sowieso schon den Richtwert (90 oder gar 100 Prozent) verdient, dann gilt die Ermäßigung des Quadratmeterpreises auf 65 Prozent Richtwert natürlich nicht! Nicht einmal wenn man über 65 Jahre alt ist, in einer zu großen Wohnung lebt und zu einer Übersiedlung bereit wäre, (in den meisten Fällen wesentlich) unterhalb der Einkommensgrenzen des WWFSG liegt, ...!
 
Dass die jährliche Ersparnis aus der Aktion für den im Beispiel angeführten Fall ca. 1.250 Euro ausmacht, ist eine glatte Irreführung, denn eine Ersparnis kann man seriös nur von den alten zu den neuen Gesamtwohnkosten rechnen - und nicht zu einem theoretischen Mietzins, der für den einzelnen Mieter sowieso unerschwinglich gewesen wäre. Ob sich selbst bei Umzug wirklich insgesamt ein positiver Kosteneffekt für den Mieter ergibt, hängt mit den Übersiedlungskosten zusammen, die der Mieter zu tragen hat - und von der (bei älteren Menschen natürlich um so fraglicheren) restlichen Bewohndauer der neuen Wohnung. 

Einzig sicher ist der Vorteil bloß auf Seiten von Wiener Wohnen!
 
 
Wenn man sich im Vergleich zu dem oben Angeführten die zum kommunalen Wohnbau geführten Diskussionen im Wiener Gemeindetrat ansieht - auch die seitens der Oppositionsparteien, dann fragt man sich als Vertreter der Betroffenen einiges ...! 

HinweisFür die jeweiligen Behauptungen liegen schriftliche Beweise vor - auch wenn sie hier bei manchem nicht verlinkt wurden (weil sie andere Wohnhausanlagen betreffen)!

 
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
mit freundlichen Grüßen
 

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

From: Walter.ROSIFKA@akwien.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
Subject: WG: "Neue Gemeindebauten", Valorisierung, Dachgeschoßausbau, Wohnen mit 65+
Date: Wed, 6 May 2015 16:49:38 +0000

Sehr geehrter Herr Kuchta!

Präsident Rudi Kaske hat mir als zuständigem Referenten Ihr E-Mail zur Stellungnahme weitergeleitet:

Neue Gemeindebauten:
Ihre Feststellung, es handle sich bei der in Rust angekündigten Initiative zum Neubau von Gemeindewohnungen um keine „Gemeindebauten im eigentlichen Sinn“, ist durchaus richtig, dass muss aber kein „Nachteil“ sein. Bereits mehrfach wurde ja öffentlich problematisiert, dass die Gemeinde Wien nach dem aktuellen Vergabegesetz bei Ausschreibungen den „Bestbieter“ nehmen muss; das auch dann, wenn dieser sich mit den anderen Bietern abgesprochen hat und sehr teuer anbietet (wenn also alle Anbotsleger weit über dem angemessenen Preis anbieten); eine Nachverhandlung kann in einem solchen Fall von der Gemeinde Wien nach dem Vergaberecht – im Gegensatz zu gemeinnützigen Bauvereinigungen – nicht vorgenommen werden.
Solche Sachverhalte kommen leider vor; die Möglichkeit nachzuverhandeln ist dann im wahrsten Sinn des Wortes „Gold wert“; die Baukosten sinken, die Mieten daher auch.

Sie kritisieren weiters, dass der gemeindeeigene Baugrund für diese Wohnungen „günstig“ zur Verfügung gestellt wird. Sie verweisen dazu auf den ÖVP Gemeinderat Norbert Walter, der meinte, dass man mehr Geld lukrieren könnte, wenn man diesen Grundstückverkauf öffentlich ausgeschrieben hätte. Diese Kritik ist unseres Erachtens nicht sachgerecht. Intention bei der „Verwertung“ gemeindeeigener Grundstücke ist eben nicht Profitmaximierung, sondern dass man Grundstücke günstig für den geförderten Wohnbau und für leistbares Wohnen auch für zukünftige Generationen zur Verfügung stellt.

Dass die Mietzinsgestaltung bei den neuen Gemeindewohnungen bei anfangs 7,50 €/m² brutto liegen soll, führt tatsächlich dazu, dass diese Wohnungen etwas billiger sind, als die bestehenden Gemeindewohnungen (diese kosten den Richtwert zuzüglich Betriebskosten und Umsatzsteuer, also etwa 8,20/m²; minus einer eventuellen Wohnbeihilfe, die jedoch nur aufgrund der individuellen Gegebenheiten gewährt wird.).
Dass neue geförderte Wohnungen aufgrund des Förderungsrechtes günstiger sind, als „gebrauchte“ Wohnungen im Bestand, ist nicht ungewöhnlich. Auch viele private Bauträger haben nach Förderungsablauf – also bei „gebrauchten Wohnungen“ - eine höhere Miete, in der Regel sogar exorbitant höher.
Und in anderen Bundesländern werden die Anfangsmieten teilweise noch massiver heruntergefördert, auf Kosten von erheblichen Mietsteigerungen in den Folgejahren.

Sie beachten auch nicht die Tatsache, dass die Wohnungen deswegen günstiger sind, weil die Gemeinde Wien hier zur normalen Förderung eine Sonderförderung hergibt; besonders bedürftige Mieter können so die sogenannten SMART Wohnungen ohne irgendwelche Eigenmittel anmieten.

Zum Dachgeschoss Ausbau in Gemeindebauten:
Sie kritisieren, dass Aufzüge wegen Dachgeschossausbauten eingebaut werden und dann aber alle Mieter im Haus an den Aufzügen mitzahlen müssen. Das mag zwar stimmen, aber schließlich sind die Aufzüge auch für die bestehenden Mieter von Vorteil.

Dass Wiener Wohnen bei einem Verfahren nach § 18 MRG einen überhöhten Zuschlag für die Bauverwaltung und Bauüberwachung berechnet hat, ist kritisch zu sehen. (5 Ob 220/13h).

Sie kritisieren auch, dass Sanierungen regelmäßig zu teuer sind (etwa weil Arbeitsgemeinschaften beschäftigt werden). In den § 18 Verfahren zur Erhöhung der Mieten würde vieles hineingepackt, was nicht hineingehört und die AK (und auch andere Institutionen) würden dagegen (also gegen angeblich rechtswidrige Mietzinsanhebungen durch Wiener Wohnen) nichts unternehmen.
Dazu erlauben Sie mir die Bemerkung, dass es uns überhaupt nicht möglich ist, derart komplexe Fragen generell zu überprüfen, geschweige denn bei einzelnen Wohnbauten. Die AK verfügt über keine Bausachverständigen, die den Reparaturbedarf von Wohnbauten feststellen können, daher können auch keine Gutachten über die Notwendigkeit von Arbeiten oder die Angemessenheit von Kostenvoranschlägen erstellt werden.
Die von Ihnen errechneten 36.900 € an Sanierungskosten je Wohneinheit scheinen einem Laien viel, anderseits muss man wohl auch beachten, welche Arbeit da durchgeführt werden. Wenn thermische Sanierungsarbeiten, Erneuerung von Dach, Fenstern, Aufzügen etc zusammenkommen, dann erscheint mir der Betrag günstig.

Die Wohnhausanlage Gemeindebergasse 10-24 erscheint aufgrund Ihrer Fotos in schlechtem Zustand; warum dort keine Sanierungsarbeiten seitens Wiener Wohnen gemacht werden, entzieht sich unserer Kenntnis.

Zur Aktion 65+:
Unter bestimmten Voraussetzungen haben ältere Mieter die Möglichkeit, von einer großen Gemeindewohnung in eine kleinere passendere Wohnung zu wechseln. Man kann etwa vom dritten Stock ins EG umziehen oder in ein Gebäude mit Aufzug wechseln. Die neue Wohnung wird mit einem bestimmten Mietzins vermietet (Richtwert minus 35%). Dies führt dazu, dass jemand, der nur eine geringere Verkleinerung der Nutzfläche erreicht, unter Umständen genau so viel zahlt, wie bisher.
Wenn ein Mieter etwa zu 2 €/m² eine 100m² Wohnung angemietet hatte und dann etwa auf eine 60m² Wohnung umsteigt, die ihm zu 3,50€/m² vermietet wird, zahlt er netto sogar geringfügig mehr; anderseits werden aber die Betriebskosten geringer und brutto zahlt er dann weniger. Jedenfalls wird ja niemand gezwungen. Dass alle „umsteigewilligen“ Mieter auch korrekt informiert werden, bevor sie sich für die kleinere Wohnung entschieden, davon gehen wir aus.

Mit freundlichen Grüßen, Walter Rosifka

Mag. Walter Rosifka
AK Wien - Konsumentenpolitik/Wohnen

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
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Subject: RE: WG: "Neue Gemeindebauten", Valorisierung, Dachgeschoßausbau, Wohnen mit 65+
Date: Thu, 7 May 2015 12:01:54 +0200


Sehr geehrter Herr Magister Rosifka,
 
vielen Dank für Ihre Antwort auf unser Mail vom 26.4.2015. 
 
Allerdings verwundert es, angesichts der ja breit diskutierten Misere im Wohnkostenbereich (die nachweislich bereits maßgeblich im Wiener sozialen Wohnbau ihren Ausgang nimmt) so eine Sichtweise von einer der politischen Neutralität verpflichteten ARBEITERkammer mit gesetzlich verankerter Pflicht-Mitgliedschaft vermittelt zu erhalten!
 
 
Neue Gemeindebauten:
 
Warum Sie über den Umstand kein Wort verlieren, dass die Stadtregierung eigentlich sowieso bereits für die Förderdauer gesetzlich verankerte Mietzinsrestriktionen als nun endlich wieder gegebene besondere Begünstigungen für zukünftige Mieter in "neuen Gemeindebauten" medial vermarktet, ist ebenso offen wie der Grund, warum Sie den nach Ablauf der Förderung aller Voraussicht nach stark ansteigenden Mietzins und somit die auch in Hinkunft dann für einen sozial schwachen Mieter nur mit großer Mühe aufzubringenden weit höheren Wohnkosten für keines Wortes würdig erachten. 
 
Um eine Replik darauf gleich vorwegzunehmen: Sie können NICHT davon ausgehen, dass die Mieter tatsächlich schon im Vorhinein bei Mietvertragsabschluss ausreichend über die jeweiligen Gegebenheiten und Aspekte informiert und sich derer daher ausreichend bewusst sind. Denn wie aus unserer Kommunikation mit Wiener Wohnen ersichtlich ist, bekommen wir nicht einmal auf dezidiert gestellte Fragen eine auch dazu passende und schlüssige Antwort. Die Beispiele dafür sind Legion - und auch die AK bzw. der VKI wurden in vielen Situationen per Cc. darüber informiert. Allerdings leider ohne Reaktion oder gar Hilfestellung von dieser Seite!
 
Wenn Sie darauf Bezug nehmen, dass man ja durch die Vergabe der Bauarbeiten auf die angestrebte Weise einen Nutzen erzielen könnte, dann übersehen Sie, dass es hier ja nicht nur um die Durchführung der Neuerrichtung geht, sondern dass dieser neuen Gesellschaft (Mehrheit der GESIBA) auch das Eigentum und die Verwaltung (also inkl. Mietzinsgestionierung) für diese Wohnungen überlassen wird.  Eine städtische Möglichkeit zur Einflussnahme darauf ist nicht gesichert - ja punkto Kontrollmöglichkeit (Stadtrechnungshof) für die Einzelobjekte nicht einmal gegeben. 
 
Außerdem übersehen Sie, dass die Stadt Wien sonst bezüglich Umgehung des Vergaberechts - trotz 100%igem Behalt der agierenden Gesellschaften im eigenen Bereich - überaus kreativ zu Werke geht. Allerdings zum maßgeblichen SCHADEN daraus für die betroffenen Mieter - was zum Beispiel die Grünflächenpflege betrifft, oder die sogenannten "Kleinreparaturen" oder sogar Verwaltungstätigkeiten, die man den Mietern gar nicht separat noch einmal in Rechnung stellen dürfte. Auch zu diesen - in den meisten Fällen durchaus bekannten - Gegebenheiten hüllen sich AK bzw. VKI in Schweigen
 
Wenn Sie sagen, dass bei abgesprochenen Anbietern gemäß Vergaberecht keine Nachverhandlungen möglich seien, dann übersehen Sie, dass - dem Vernehmen nach seit Anfang 2013 auch bei sogenannten "Kleinbetragskartellen" - sehr wohl ein Vorgehen nach Wettbewerbsrecht (etc.) möglich und auch angebracht wäre. Sich beim Vorliegen derartiger Umstände auf fehlende Nachverhandlungsmöglichkeiten zu berufen, erscheint geradezu skurril.
 
Dass für den sozialen Wohnbau Grundstücke günstig zur Verfügung gestellt oder Fördergelder gewährt werden (die übrigens kein Geschenk der Stadtregierung aus der eigenen Tasche, sondern verwendete Einnahmen aus Steuern und Abgaben sind), wird ja nicht per se kritisiert, sondern dass die kontrollierbare Nachhaltigkeit und soziale Leistbarkeit für die aus den Mitteln errichteten Mietobjekte nicht gegeben ist.
 
Wenn Sie auf die in Rechnung gestellten oder nicht verlangten Eigenmittelanteile verweisen, dann berücksichtigen Sie nicht, dass die Errichtungskosten sowieso vom Mieter zu tragen sind (also bei nachträglicher Errichtung z.B. nach § 18c MRG). Es kommt also nur auf die Förderung an. Alles andere bedeutet lediglich, dass sich die Kostenbelastung (inkl. Zinsen daraus) für den Mieter anders verteilt. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass laut Rechtsauffassung der Schlichtungsstelle die Mieter bei einer Abrechnung nach einem § 18c-Verfahren keine Parteienstellung genießen. Sie würden also die Abrechnung nur zahlen - aber nicht einsehen oder beeinspruchen dürfen.
 
Es wäre übrigens schön, würde sich bei Neuvergaben der Mietzins im Wiener sozialen Wohnbau "nur" bei den von Ihnen angegebenen 8,20 Euro/m2 bewegen. In Wahrheit liegen wir heute schon weit jenseits der 9 Euro brutto! Durchschnittliche Betriebskosten von 2,06 Euro sind im Wiener Gemeindebau längst Illusion - bzw. nur dann erreichbar/unterschreitbar, wenn Mieter auch flächendeckend gegen die von Wiener Wohnen zu Unrecht angelasteten Betriebskostenteile vorgehen und z.B. die verrechneten Flächen tatsächlich den Gegebenheiten entsprechen würden.
 
 
Dachgeschoßausbau:
 
Auch zu diesem Punkt fällt auf, dass Sie in Ihrer Äußerung dem Umstand des offenbaren und nachweislichen "Aufsparens" von Erhaltungsarbeiten für eine dann den Mietern geblockt aufgebrummte Generalsanierung nach § 18 MRG keinerlei Aufmerksamkeit schenken. Denn aus diesem Ansammeln eben ergibt sich der schlechte Erhaltungszustand vieler städtischer Wohnhausanlagen (siehe dazu eben als Beispiel die Gemeindeberggasse 10 - 24)!
 
Ob eine zusätzlich dann vorgesehene Aufzugserrichtung für Mieter tatsächlich ein Vorteil ist, bleibt aufgrund sämtlicher Begleitumstände fragwürdig (Erhaltungs- und Errichtungskosten, trotz fehlender objektiver Nutzbarkeit verrechnete Betriebskosten, Nutzungshürden durch Halbstock-Lifte etc.). Uns ist z.B. eine Wohnhausanlage bekannt, in welcher sich ein überwältigender Anteil an schon dort wohnenden Mietern GEGEN einen nachträglichen Lifteinbau ausgesprochen hat - und dennoch versucht Wiener Wohnen, das Vorhaben in einem langwierigen und teuren Mietrechtsverfahren gegen die Mieter durchzusetzen. Es scheint also doch nicht darum zu gehen, den Mietern mit den Aufzügen bloß einen Gefallen zu tun ....!
 
Interessant, dass Sie zwar einerseits einwenden, für die Beurteilung von Notwendigkeit und Preisangemessenheit bei Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten keine Bausachverständigen in der AK verfügbar zu haben - aber eine Aussage, dass die von der Stadt Wien genannten rund 36.900 Euro pro Mietobjekt angesichts der durchgeführten Arbeiten eher günstig sind, trauen Sie sich sehr wohl zu! Hinweis: Bei einer Generalsanierung finden zumeist relativ wenige wohnungsseitige Maßnahmen statt (abgesehen von ggf. Fenster- und Türentausch). Die meisten Kosten konzentrieren sich auf die allgemeinen Teile des Hauses und den Außenbereich. Weil also auch sehr viele Wohnungen im Bestand enthalten sind, bei welchen so gut wie keine teuren Arbeiten in den Wohnungen selbst anfallen, sind die durchschnittlichen Kosten pro Mietobjekt wiederum als hoch zu bezeichnen!
 
Dazu ist außerdem festzuhalten, dass wir ja sehr wohl aus den laufenden Überprüfungen unserer eigenen Abrechnung als auch aus anderen Anlagen Daten zur Verfügung haben, die bestätigen, dass sich selbst bei reinen Wohnungssanierungen die Beträge in ähnlichen Größenordnungen bewegen - ja teilweise sogar wesentlich darüber liegen! 
 
 
"Aktion 65plus":
 
Sie übergehen geflissentlich auch den Umstand, dass diese begünstigte Tauschaktion nicht zustande kommt, wenn der Business Case für Wiener Wohnen wegfällt! Wirklich sicher ist aus der ganzen Aktion also lediglich der Nutzen daraus für Wiener Wohnen. Wir reden hier vom sozialen Wohnbau in Wien - und von älteren Personen, welche einkommensmäßig (zumeist weit) unter den vorgeschriebenen Fördergrenzen liegen. 
 
Und DAS wäre Ihnen - als Beauftragter des AK-Präsidenten in dieser Frage - entgangen?
 

 
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
mit freundlichen Grüßen


Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

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