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Hugo Breitner Hof
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Von: Katona Sabine [mailto:sabine.katona@wien.gv.at] Im Auftrag von WrW 14/15/16 Kanzlei
Gesendet: Dienstag, 10. August 2010 07:49
An: ernst.schreiber@gmx.at
Betreff: WG: Anfragen vom 25. Juli bis 4. August 2010
Sehr geehrter Herr Schreiber!
Eingangs ist mit Befremden anzumerken, dass Ihre Art des Anfragens den einfachsten Regeln der Höflichkeit nicht entspricht, sondern eher an die Vernehmung von Beschuldigten in diversen Straf- und sonstigen Verfahren entspricht, was einem Mieter bzw. Mietervertreter ganz gewiss weder gegenüber dem Herrn Vizebürgermeister und amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung noch gegenüber anderen MitarbeiterInnen der Stadt Wien – Wiener Wohnen zusteht.
Unter Bezugnahme auf Ihre Anfragen ist Nachstehendes anzumerken:
Betrifft: "Betriebskosten-Akontierung", Ihre Auskunft GWS 1360/2009/Scp/Art vom 19.5.2009
Zur Betriebskostenakonto-Berechnung für das Jahr 2010:
Jener (zu jedem Zinstermin gleichbleibende) Teilbetrag, der zur Deckung der im Jahr 2010 fällig werdenden Betriebskosten und öffentlichen Abgaben zur Anrechnung gebracht werden darf, ist auf Basis der Betriebskosten (und öffentlichen Abgaben) des Jahres 2009 zu berechnen. Dabei darf eine Überschreitung von bis zu 10 vH bei zwischenzeitlichen Erhöhungen erfolgen.
Die Betriebskostenausgaben (inkl. öffentliche Abgaben, aber ohne Ersätze aus Vorperioden in der Höhe von € 7.817,80) für das Jahr 2009 im Hugo-Breitner-Hof betrugen EUR 1,715.193,98. Bei einer Nutzfläche von 71.859,39 m² ergibt sich somit ein Monatsbetrag von € 1,99/m2. Aufgrund zwischenzeitlicher Erhöhungen (Wasser, Kanalgebühren, Müllabfuhr, Verwaltungskosten usw.) wäre eine Überschreitung um 10 %, also auf einen Monatsbetrag (Betriebskostenakonto) von € 2,19/m², lt. § 21 Abs. 3 Mietrechtsgesetz (MRG) zulässig. Tatsächlich erfolgte jedoch eine Festsetzung des Monatsbetrags auf € 2,08/m², was einer Erhöhung von lediglich 4,5 % entspricht und somit deutlich unter der gesetzlichen Grenze liegt.
Zum Modus der Betriebskostenakonto-Kalkulation:
Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass die Betriebskosten und öffentlichen Ausgaben des vorvergangenen Jahres niedriger sind (als jene des vergangenen Jahres), erfolgt die Grundkalkulation der Betriebskostenakonti im Dezember des Vorjahres vorerst auf Basis dieser Kosten. Diese zentral kalkulierten Werte werden dann an die für die jeweilige Wohnhausanlage zuständigen Hausverwalter von Wiener Wohnen zur Kontrolle und eventuell erforderlichen Adaptierung übermittelt. Dabei werden auch Korrekturen vorangegangener Jahre mitberücksichtigt. Dadurch kann vermieden werden, dass es aufgrund besonderer Umstände in einer einzelnen Wohnhausanlage bei der Betriebskostenakonto-Festsetzung zu überhöhten Werten, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, kommt. Der klare Vorteil für die MieterInnen liegt darin, dass die Betriebskosten des vorvergangenen Jahres bereits geprüft und abgerechnet wurden und auch durch die MieterInnen und MieterbeirätInnen eingesehen werden konnten, was für die Betriebskosten des vorausgegangenen Kalenderjahres zu diesem Zeitpunkt (noch) nicht zutrifft.
Zur Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2009:
Erfreulicherweise ist es im Hugo-Breitner-Hof diesmal zu keinen Nachzahlungen auf Grund der Betriebskostenabrechnung gekommen. Vielmehr konnten den MieterInnen durchschnittlich ca. € 62,-- (netto) im August 2010 gutgeschrieben werden. Die Akontierung der Betriebskosten für das Jahr 2009 mit € 2,08/m² und Monat erfolgte selbstverständlich unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
Betrifft: "Endabrechnung", Ihre Auskunft GWS 1358/2009/Scp/Art vom 29.5.2009
Im Zuge eines längerfristigen Sanierungsvorhabens kann niemals ausgeschlossen werden, dass sich zwischenzeitlich – wie auch in Ihrem Falle – die sicherheitstechnischen Auflagen ändern und daher berücksichtigt werden müssen.
Inwieweit die durch Sie als „unnötige“ empfundenen Mehrkosten zu Recht bestehen, werden die Prüfverfahren des wohnfonds_wien und der Schlichtungsstelle der Stadt Wien ergeben. Sollte seitens dieser Institutionen im Zuge der Prüfung festgestellt werden, dass Ausgaben getätigt wurden, welche den Mietern im Zuge des Endabrechnungsverfahrens nicht angelastet werden dürfen, wird dies auch nicht erfolgen.
Betreffend des Baustrombezuges wird festgestellt, dass bei Sanierungen von Wohnhausanlagen („Großbaustellen“) die Baufirma einen eigenen Stromzähler mit direkter Verrechnung bei Wienstrom anmeldet. Dies ist in diesem Fall durch die Firma Besenhofer erfolgt. Die Mieter sind mit den Stromkosten der „Großbaustelle“ nicht belastet worden.
Betreffend der geforderten Bieterunterlagen kann nur nochmals bekräftigt werden, dass die geforderten Unterlagen nicht dem Mieterbeirat übermittelt werden, da es sich um vertrauliche Unterlagen aus einem Vergabeverfahren handelt. Die Stadt Wien – Wiener Wohnen ist als öffentlicher Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, den vertraulichen Charakter aller Unterlagen aus einem Vergabeverfahren, ebenso wie alle sowohl den Auftraggeber als auch die Bieter und deren Unterlagen betreffenden Angaben zu wahren (§ 23 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2006).
Der Vorwurf, die Prüfung der Endabrechnungsunterlagen auf einer de facto „Blankobasis“ vorzunehmen, entbehrt jeglicher Realität, zumal diese – wie bereits erwähnt – von amtlicher Seite vorgenommen wird. Auf Grund der Komplexität des Bauvorhabens und der umfangreichen Unterlagen war nicht zu verhindern, dass die Endabrechnung erst im Sommer 2010 beim wohnfonds_wien eingereicht wurde. Die Einreichung bei der Schlichtungsstelle der Stadt Wien erfolgt nach der abgeschlossener Vorprüfung durch den wohnfonds_wien.
Die Fertigstellungsanzeige bei der Baupolizei konnte selbstverständlich erst nach komplettem Abschluss aller Sanierungs- und Herstellungsarbeiten im Dachgeschosswohnungsbereich erwirkt werden.
Wie bereits aus der Bezeichnung „Ämterverständigung“ hervorgeht, dient diese nur zu innerbehördlichen Zwecken und ist nicht dazu gedacht, Mietern oder Mieterbeiräten zur Verfügung gestellt zu werden.
Es ist keineswegs zutreffend, dass seitens der Stadt Wien – Wiener Wohnen eine Berufung gegen die festgesetzte Grundsteuervorschreibung eingebracht wurde. Vielmehr handelte es sich hier um die Splittung der festgesetzten Vorschreibungsbeträge in den Bereich Hugo Breitner-Hof und Hanakgasse 1a.
Wie Ihnen bereits seitens der Stadt Wien – Wiener Wohnen mitgeteilt wurde, erfolgte die Information der Schlichtungsstelle der Stadt Wien, gegenwärtig keine weitere Verlängerung der Vorschreibung der vorläufigen Hauptmietzinse einzuräumen, an den beauftragten Baubetreuer kurzfristig. Da sämtliche Mieter der Wohnhausanlage über die Einstellung dieser Vorschreibung zeitgerecht in Kenntnis gesetzt werden mussten – und somit auch alle Mitglieder Ihres Mieterbeirates – wurde eine gesonderte Vorabinformation an die Mietervertretung nicht mehr vollzogen.
Selbstverständlich entrichten die Bewohner der Dachgeschosswohnungen derzeit einen auf Grund des Prüfberichtes des wohnfonds_wien sowie der Zusicherung der Förderungsstelle ermittelten vorläufigen Hauptmietzins. Da seitens des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes 1989 allerdings zwingend eine Endabrechnung der tatsächlichen Baukosten und damit die Feststellung des endgültigen Hauptmietzinses und Finanzierungsbeitrages vorzunehmen ist, besteht Ihre Befürchtung, dass diese nicht erfolgen könnte, zu Unrecht.
Zutreffend ist, dass Hauptmietzinseinnahmen und -ausgaben erst im Schlichtungsstellenverfahren überprüft und abgerechnet werden. Eine Vorabinformation mit diversen Aufstellungen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Hauptmietzinseinnahmen aus der Erhöhungsverfahren gemäß § 18 Mietrechtsgesetz sind außerdem aus den jeweiligen Lang- und Kurzfassungen der jährlichen Hausabrechnungen ersichtlich, welche dem Mieterbeirat ohnehin vorliegen.
Betrifft: "Alte-Leute-Siedlung", Ihre Auskunft GWS 1384/2009/Scp/Art vom 20.5.2009
Zu Ihrem neuerlichen Einspruch gegen die Abtrennung des Bereiches Hanakgasse 1a von dem Komplex „Hugo Breitner-Hof“ muss neuerlich bekräftig werden, dass in Gegensatz zu Ihrer Ansicht im Mietermitbestimmungsstatut eine Mitwirkung von Mietervertreter an der Neugestaltung von Nutzflächen nicht verankert ist.
Die Stadt Wien - Wiener Wohnen war daher zu keiner Zeit verpflichtet und ist es auch jetzt nicht, hinsichtlich der Vorgangsweise und Planungsarbeiten in irgendeiner Weise gegenüber dem Mieterbeirat Rechenschaft abzulegen.
Betrifft: Falsche Verrechnung der Betriebskosten-Guthaben aus 2009 in allen Wiener Gemeindebauten
Es versteht sich von selbst, dass die Betriebskosten und Hauptmietzinse gemäß den vorgegebenen gesetzlichen Bestimmungen strikte getrennt abgerechnet werden. Der vorgenommene Ausgleich mit den Guthabensbeträgen aus der Betriebskostenabrechnung hat darauf keinerlei Einfluss.
Mit freundlichen Grüßen:
Die Hausverwaltung
Stadt Wien – Wiener Wohnen
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From: ernst.schreiber@gmx.at
To: kanzlei-16@wrw.wien.gv.at; michael.ludwig@gws.wien.gv.at
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Subject: Ihre Antwort auf die Anfragen vom 25. Juli bis 4. August 2010
Date: Fri, 13 Aug 2010 09:53:54 +0200
Sehr geehrte(r) Frau oder Herr Hausverwaltung Stadt Wien – Wiener Wohnen,
wir beziehen uns auf Ihr Mail vom 10.8.2010 und nehmen dazu wie folgt Stellung:
Der Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof bedauert zutiefst, dass die im Betreff bezeichneten Mails und die darin enthaltenen Fragen ein offenbar überaus unangenehmes Gefühl auf der Empfängerseite hervorgerufen haben. Wir sind jedoch überzeugt, dass nicht Stil oder Wortwahl dafür maßgeblich sind, sondern dass die gestellten Fragen an sich der Grund für dieses Unbehagen darstellen. Diese weisen nämlich, in ihrem Zusammenhang deutlich belegt, darauf hin, dass die Bezirksvorstehung Penzing auf Bezirksrats-Anfragen hin (sagen wir es höflich) "mit unzutreffenden, höchst missverständlichen oder überaus unvollständigen Informationen versorgt" und der Mieterbeirat des Hugo Breitner Hofes obendrein in Misskredit gebracht wurde. Wir wollen keineswegs bestreiten, genau diesen Beweis zu führen, denn solche Vorgehensweisen sind nach unserem Dafürhalten einer Stadt Wien im 21. Jahrhundert unwürdig. Kein Widerspruch zum ausgedrückten Bedauern, denn wir würden Ihnen ebenso wie uns derartiges liebend gerne ersparen.
Wir möchten an dieser Stelle daran erinnern, dass bei früherer Gelegenheit eine Reaktion auf unsere Mails unterblieben ist, weil seitens des Büros von Herrn Dr. Ludwig anscheinend die gestellten Fragen nicht klar ersichtlich waren. Dieses Problem, die gestellten Fragen nicht zu erkennen, sollte diesmal nicht gegeben sein, denn die gestellten Fragen sind gut gekennzeichnet und klar formuliert.
Eine ebenso bemerkenswerte wie bedauerliche Parallele ist jedoch: Trotz damaliger Urgenz und zweimaliger Klarstellung sind bis heute die seinerzeit eingeforderten Antworten seitens des Büros Dr. Ludwig zum Großteil offen (z.B. zu den vom Gemeinderat beschlossenen Konditionen über die Verwaltung städtischer Wohnhausanlagen, z.B. zu "Wir wollen wissen, wie es Ihnen geht"). Und, siehe da, auch diesmal bleiben bei genauem Hinsehen die allermeísten Antworten auf die gestellten Fragen offen, sowohl auf die konkret gestellten Fragen von Herrn Bezirksrat Krisch, als auch auf unsere!
Es ist auch nicht das erste Mal, dass seitens Wiener Wohnen / dem Büro Dr. Ludwig bei unangenehmen Fragen im Detail der Wechsel auf die Meta-Ebene vorgenommen wird, und man den Kommunikationsstil des Mieterbeirats bekrittelt oder sonstige Kriterien (Veröffentlichung auf der Homepage etc.) in den Vordergrund spielt. Doch auch diesmal werden wir ungeachtet dieser Kritik an unserem Vorgehen der bedauerlichen Tatsache Rechnung tragen müssen, dass die allermeisten Antworten leider nach wie vor ausständig sind. Im Gegenteil: Die Fragen und Themen wurden durch Ihr nunmehriges Schreiben nicht weniger, sondern sogar mehr!
Wir drängen als Mieterbeirat, der von Ihnen im Übrigen gerne als etwas begriffsstutzig dargestellt wird, um so mehr auf die Beantwortung dieser Fragen, als sich im Rahmen unseres Mietrechtsverfahrens gegen Wiener Wohnen immer deutlicher herauskristallisiert, wie berechtigt die bisherigen Fragen des Mieterbeirats und wie teilweise haarsträubend falsch die getätigten Aussagen seitens Wiener Wohnen dazu waren.
Angesichts dieser Umstände, ich versichere Ihnen, habe ich mich wirklich bemüht, in der Wortwahl nicht so abzugleiten, wie uns der Ärger über eine solche Vorgehensweise eigentlich aufgedrängt hätte. Und ich tue das nach wie vor - ungeachtet dessen, dass jemandem Empfindlichkeit beim "Einstecken" eigentlich schlecht zu Gesicht steht, der umgekehrt beim "Austeilen" gegenüber einem Mieterbeirat nicht einmal davor zurückscheut, sogar in die Kiste der nachweislichen Unwahrheiten zu greifen.
Herr Doktor Ludwig, meine Damen und Herren, es gibt daher ein ganz einfaches Rezept, wie Sie sich in Zukunft solche Mails und ihren Inhalt auf einfachstem Weg ersparen können: Bleiben Sie einfach bei der Wahrheit und antworten Sie bitte auch auf das, was eigentlich gefragt ist! Dann wären wir auch in der Zusammenarbeit mit Ihnen einen wirklich riesengroßen Schritt weiter. Das mag belehrend oder überheblich klingen, ist aber aufgrund der belegbaren Gegebenheiten, zu unserem tiefsten und aufrichtigen Bedauern, ein dem Anschein nach leider unverzichtbarer Hinweis.
Außerdem verwundert die Tatsache, dass Wiener Wohnen auf unsere Fragen an Herrn Dr. Ludwig antwortet, der seinerseits ja in seiner Funktion als Stadtrat höchstpersönlich Auskünfte an die Bezirksvorstehung Penzing erteilt hat. Diese Auskunftserteilungen waren und sind das Thema - und daher war und ist auch Herr Doktor Ludwig zu diesen Auskünften befragt.
Ihre Vorgehensweise lässt, so nebenbei bemerkt, auch die von Herrn Domschitz (Vereinigung Wiener Mieterbeiräte) am 24.6.2010 eingebrachte Darstellung fragwürdig erscheinen, der amtsführende Stadtrat und Wiener Wohnen seien zwei völlig getrennt zu betrachtende Dinge ("ein Stadtrat ist nicht die Hausverwaltung"). Das scheint de facto doch ein wenig anders zu laufen - ist aber nur ein am Rande erwähntes, anderes Thema.
Doch um so mehr ist der - nicht erstmalig auftretende - Aspekt hervorzuheben, dass offenbar niemand bei Ihnen genügend Offenheit und Verantwortungsbewusstsein zeigt, solche - noch dazu nicht unproblematischen - Aussagen gegenüber einem Mieterbeirat mit Namen oder wenigstens Briefzeichen zu fertigen. Es ist kaum anzunehmen, dass diese Zeilen aus der Feder der armen Frau Katona stammen, die als Absender herhalten musste - und sich selber ja mit "Im Auftrag von WrW 14/15/16 Kanzlei" genügend distanziert, obwohl sie, meines Wissens nach, im KD 16 arbeitet (wer auch immer dort "die Kanzlei" überantwortet bekommen hat). Verwirrung pur!
Dem möchten wir auf unserer Seite im Einzelnen mit entsprechender Klarheit und Offenheit begegnen:
"Betriebskosten - Akontierung":
Von den 8 gestellten Fragen sind Sie nur auf eine, nämlich den Punkt 5 eingegangen (und sogar das nur teilweise). Bitte beantworten Sie die restlichen Fragen.
Aus denen ergibt sich nämlich unter anderem, dass auch die nun gegebenen lapidaren Auskünfte zur Akontierung für 2009 "Die Akontierung der Betriebskosten für das Jahr 2009 mit € 2,08/m² und Monat erfolgte selbstverständlich unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen." so nicht ganz zutreffend sein können: Wiener Wohnen hat ja zu Beginn der Debatte selbst die Überhöhung der Akontierung zugegeben und erst dann diesbezüglich den Standpunkt geändert, als der Mieterbeirat auf einer Richtigstellung beharrt hat. Genau darauf beziehen sich die von uns gestellten Fragen 1 bis 4. Diese wurden nicht beantwortet. Genau darauf bezog sich auch die ursprüngliche Anfrage des Bezirksrats Wolfgang Krisch.
Wie Sie für das Akonto 2010 richtig beschreiben, hat sich die Betriebskostenbasis dafür laut Mietrechtsgesetz auf das Jahr 2009 zu beziehen - nicht auf 2008. Und auf dieser Basis ist - übrigens nur bei zwischenzeitlichen Erhöhungen der Ausgaben - eine Überschreitung von bis zu 10 vH zulässig. Ihre Vorgehensweise, bei einer nicht fertigen Abrechnung des Vorjahres ganz einfach ein Jahr davor als Basis zu nehmen, weil diese Betriebskosten "bereits geprüft und abgerechnet wurden", wie Sie umschreiben, steht laut Mietrechtsgesetz einfach nicht zur Disposition. Fakt ist aus unserer Sicht: Auf dieser Basis dürfte zu diesem Zeitpunkt gar keine Erhöhung des Betriebskostenakontos vorgenommen werden. Ist dieser Zugang aus rein mietrechtlicher Betrachtung richtig?
Auch Ihre Darstellung, dass die Betriebskosten und öffentlichen Ausgaben des vorvergangenen Jahres grundsätzlich niedriger sind (als jene des vergangenen Jahres), ist in vielen Fällen unzutreffend. Das lässt sich schon aus dem Vergleich der Betriebskosten 2008 und 2009 für unsere Anlage ableiten, denn die Betriebskosten aus 2008 sind höher, als jene aus 2009. Dabei spielt weder die Höhe der Ersätze noch der Umstand eine maßgebliche Rolle, dass die Stromkosten für die Aufzüge bis zu unserer Urgenz einfach der Allgemeinheit unter Beleuchtungsstrom angelastet worden sind. Auch Einsparungen bei den Betriebskosten sind leider nicht bzw. nicht in maßgeblichem Umfang erfolgt. Die Begründung liegt vielmehr in den Korrekturen, die aufgrund der zahlreichen Fehler und Falschbuchungen immer wieder für Vorperioden durchgeführt werden müssen. Auf diese periodenfremden Buchungen, welche in die Berechnung der Akontobasis nur einseitig einfließen (nur die Ersätze werden - wie Sie selbst schreiben - als periodenfremd ausgeklammert), bezog sich unsere Frage 2 zu dem Thema. Diese wurde nicht beantwortet.
Wir werden diesen Nachbelastungen auch bei den in Zukunft - aus heutiger Sicht wohl unvermeidlichen - Mietrechtsverfahren gegen Wiener Wohnen aus dem Gesichtspunkt der Verjährung großes Augenmerk schenken. Wir meinen: Wenn Wiener Wohnen unter Vorlage unzutreffender Beweismittel eine Verjährung von ganzen Jahresansprüchen geltend machen möchte, dann werden wir umgekehrt auch auf die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Fristen großen Wert legen - aber unter Zuhilfenahme von zutreffenden Sachverhalten.
Von welcher eventuell erforderlichen Adaptierung durch den zuständigen Hausverwalter von Wiener Wohnen, Sie in dem Zusammenhang sprechen, ist für uns so nicht nachvollziehbar. Ebenso bleibt völlig unklar, inwieweit dabei Korrekturen vorangegangener Jahre mitberücksichtigt werden. Nach unseren Überprüfungen - und auch Ihrem dargestellten Berechnungsmodus für die Akontobasis - ist genau das NICHT der Fall. Insbesondere dann nicht, wenn diese Aspekte Wiener Wohnen benachteiligen würden. Wir stellen aufgrund des konkreten Beispiels für den Hugo Breitner Hof und die Betriebskosten - Akontierung für 2009 nachdrücklich in Abrede, dadurch könne vermieden werden, dass es aufgrund besonderer Umstände in einer einzelnen Wohnhausanlage bei der Betriebskostenakonto-Festsetzung zu überhöhten Werten, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, kommt. Auch darauf bezog sich unsere Frage 2 zu dem Thema. Diese wurde nicht beantwortet.
Sie schreiben, dass die Betriebskosten 2009 laut Abrechung 1,99 EUR pro m2 und Monat betragen haben. Dem gegenüber steht, dass Sie bereits für das Jahr 2009 2,08 EUR pro m2 und Monat als Betriebskosten-Akonto eingehoben haben, also genau jenen Wert, den Sie für 2010 für angebracht halten. Diese 2,08 EUR wurden 2010 als Akonto unverändert fortgeschrieben - was bedeutet, dass Sie die für 2010 vorzunehmende Anhebung bereits 2009 vorweggenommen und zuviel an Akonto eingehoben haben. Das - sowohl laut unserer Berechnung als auch nach ursprünglichen Worten von Wiener Wohnen - sogar über dem gesetzlich zustehenden Maß. Genau dagegen hat sich unsere 2009 durchgeführte Beschwerde bei Wiener Wohnen gerichtet, darauf beziehen sich auch unsere Fragen an Sie. Darauf bezieht sich auch die diesbezügliche Anfrage von Herrn Bezirksrat Krisch. Und all diese Gegebenheiten finden Sie in Ihrer Antwort auf unsere konkreten Fragen diesbezüglich nicht erwähnenswert?
Sie schreiben: "Erfreulicherweise ist es im Hugo-Breitner-Hof diesmal zu keinen Nachzahlungen auf Grund der Betriebskostenabrechnung gekommen. Vielmehr konnten den MieterInnen durchschnittlich ca. € 62,-- (netto) im August 2010 gutgeschrieben werden." Genau auf die Umstände dieser Gutschrift bezog sich unsere Frage 6. Diese wurde nicht beantwortet. Und auf die Details dieser erfreulichen Gutschrift wird der Teil "Falsche Verrechnung der Betriebskosten-Guthaben aus 2009 in allen Wiener Gemeindebauten" in diesem Mail noch einmal näher eingehen.
Auch auf die offensichtliche Diskrepanz zwischen den auf Seite 1 der Mietzinsvorscheibung angegebenen Prozentsätze und den auf der Rückseite tatsächlich vorzufindenden Betriebskosten-Akontowerte und deren Veränderung zum Vorjahreswert haben wir bereits hingewiesen (in diesem Fall: Simple Fortschreibung des Vorjahreswertes). Beachten Sie bitte, dass den von Ihnen genannten Werten von "lediglich 4,5 %" auf Basis 2009 ein in der Vorschreibung genannter Wert von 4,23% (auf Basis 2008) gegenüber steht. Das wären von 2008 auf 2010 inklusive Zinseszins-Effekt 8,63 % an Erhöhung. Und in Wirklichkeit blieb einfach die schon zu hohe Vorschreibung des Vorjahres unverändert. Welcher Mieter soll sich da noch auskennen? Und Wiener Wohnen agiert anscheinend nach dem Prinzip: "Zur Jahresmitte, wenn die Abrechnung des Vorjahres da ist, werden wir schon wissen, wieviel die durchgeführte Erhöhung wirklich betragen hat." Und ein Wert von "lediglich 4,5 %" auf Basis 2009 ist, wenn man die Preisindizes in Österreich für diese Zeit hernimmt, eine gewaltige Steigerung. Wir meinen: Das kann es so nicht sein!
Auf die zwischenzeitlichen Erhöhungen (Wasser, Kanalgebühren, Müllabfuhr, Verwaltungskosten usw.) , die von uns eingebrachten und nicht aufgegriffenen Verbesserungsvorschläge hat sich unsere Frage 6 bezogen. Sie wurde von Ihnen nicht beantwortet.
Zur von Ihnen errechneten Basis für 2009: Sie haben neben den Liftkosten die Ersätze von der Gesamtsumme der ausgewiesenen Betriebskosten für 2009 subtrahiert. Da diese ja schon als Minusposten aufscheinen, müsste man sie bei einer Ausklammerung addieren. Wie sich diese Position aufgliedert und welche Buchungen dort konkret vorgenommen wurden, ist auch für 2009 nicht nachvollziehbar, da es - mit zwei Ausnahmen (die sich tatsächlich auf 2008 beziehen) - zu dieser Rückvergütung keine Belege auf der Abrechnungs - CD gibt. Die Aufgliederung und Textierung der Langfassung lässt jedenfalls daran zweifeln, dass es sich hier nur um Buchungen handelt, die Vorperioden betreffen. Es wäre auch unplausibel, dass in den Ersätzen nur solche aus Vorperioden aufscheinen - denn dann würden z.B. die Ersätze für 2009, z.B. für Zahlungen von Mietern bei einzelnen Wohnungsentrümpelungen fehlen. Diese belaufen sich immerhin bei den 58 im Jahr 2009 stattgefundenen Wohnungsrückgaben laut den dabei übergebenen Unterlagen auf beträchtliche EUR 5.941,05! Interessanterweise sind auch die Belastungsbuchungen aus diesen Entrümpelungen bei Wohnungsrückgaben nirgendwo gesondert ersichtlich, weder in den Betriebskosten noch im Hauptmietzins. Sie müssten - weil offiziell über die MA 48 durchgeführt - unter diesen Rechnungen aufscheinen. Welche (neue?) Verbuchungsmethodik gibt es bei Wiener Wohnen für solche notwendigen Entrümpelungen bei Wohnungsrückgaben?
Der guten Ordnung halber möchte ich auch darauf hinweisen, dass die uns übersendete Abrechnungs-CD für den Hugo Breitner Hof und das Jahr 2009 auch die Datei für die Engerthstraße und das Jahr 2008 enthält - wie auch immer die dort hin kommt. Aber kein Problem, wir sind ja schon an einiges gewöhnt und finden uns daher auch damit zurecht.
(Teil 2 der Nachricht folgt sogleich)
(Teil 2 der Nachricht)
"Endabrechnung":
Sie schreiben: "Im Zuge eines längerfristigen Sanierungsvorhabens kann niemals ausgeschlossen werden, dass sich zwischenzeitlich – wie auch in Ihrem Falle – die sicherheitstechnischen Auflagen ändern und daher berücksichtigt werden müssen." Grundsätzlich kann tatsächlich niemals ausgeschlossen werden, dass sich im Zuge eines längerfristigen Sanierungsvorhabens zwischenzeitlich die sicherheitstechnischen Auflagen ändern und daher berücksichtigt werden müssen. Dass dies aber im gegenständlichen und angefragten Fall der nachträglichen Balkonsanierung so war, ist aufgrund der vorliegenden Unterlagen als Ursache so gut wie auszuschließen. Bitte beantworten Sie unsere Frage 1 und wie es sich mit der dort nachzulesenden Auflage in der Baubewilligung verhält.
Aufhorchen lässt uns Ihre darauffolgende Formulierung: Inwieweit die durch Sie als „unnötige“ empfundenen Mehrkosten zu Recht bestehen, werden die Prüfverfahren des wohnfonds_wien und der Schlichtungsstelle der Stadt Wien ergeben. Sollte seitens dieser Institutionen im Zuge der Prüfung festgestellt werden, dass Ausgaben getätigt wurden, welche den Mietern im Zuge des Endabrechnungsverfahrens nicht angelastet werden dürfen, wird dies auch nicht erfolgen. Sollen wir daraus schließen, dass die betroffenen Mieter bzw. der Mieterbeirat in die Prüfung dieser Endabrechnung nicht einbezogen werden sollen?
Gegen so eine Vorgehensweise müssten wir mit Nachdruck Protest erheben, da anzunehmen ist, dass auf bestimmte Gegebenheiten aus dieser sich seit 1999 ziehenden Sanierung und Endabrechnung nur aus der Erfahrung vorort und aus Mieter(beirats)sicht mit ausreichender Deutlichkeit hingewiesen werden und daher für eine Angemessenheit der in Rechnung gestellten Beträge gesorgt werden kann. Als Beispiel kann hier ruhig die oben zitierte nachträglich erforderliche Balkonsanierung dienen: Sie stellen das - bisher in keiner Weise belegt - als Erfordernis einer geänderten Bauordnung dar. Wir bezeichnen dies hingegen - aber mit Unterlagen belegt - als vergessene Arbeit, die bezüglich der entstandenen Mehrkosten dem Bauausführenden anzulasten wären. Aus diesem Grund ist uns die Klärung der Frage 2 ein besonderes Anliegen. Diese wurde von Ihnen nicht beantwortet, sondern der Klärung durch den Wohnfonds_Wien und der Schlichtungsstelle der Stadt Wien - unter im Raum stehender Ausklammerung der Betroffenen - überantwortet.
Die Fragen 3 - 6 bezüglich der angeblich erforderlichen Vereinheitlichung der Balkonverkleidungen und der diesbezüglichen (Nicht-)Kommunikation mit dem Mieterbeirat wurde von Ihnen nicht beantwortet.
Sie schreiben: Betreffend des Baustrombezuges wird festgestellt, dass bei Sanierungen von Wohnhausanlagen („Großbaustellen“) die Baufirma einen eigenen Stromzähler mit direkter Verrechnung bei Wienstrom anmeldet. Dies ist in diesem Fall durch die Firma Besenhofer erfolgt. Die Mieter sind mit den Stromkosten der „Großbaustelle“ nicht belastet worden. Selbst wenn man sogar bezweifeln muss, dass bei einer Sanierung dieser Größenordnung (126 Stiegen) mit nur einem Bauprovisorium / Zähler für die Arbeit in allen Bereichen der Anlage das Auslangen gefunden werden konnte und nicht auch dafür Energie vom Beleuchtungsstrom abgezapft worden ist: Wie man der Frage 7 und den darin verlinkten Sachverhalten unschwer entnehmen kann, hat sich diese Frage auf die Balkonsanierung und andere einzelne Bauarbeiten (Leerwohnungssanierungen, Arbeiten in Stiegenhäusern, Kellern etc.) bezogen. Diese Frage wurde daher von Ihnen nicht beantwortet.
In Ihrem Beantwortungsversuch zu Frage 8 beziehen Sie sich neuerlich nur auf die Bieterunterlagen. Es gibt auch andere angeforderte Unterlagen und Informationen, die wohl kaum unter dem Vorwand von Geheimhaltungsverpflichtungen verweigert werden können - und nichts davon wurde dem Mieterbeirat bisher auf sein Ersuchen vom 23.5.2008 (und folgend) ausgefolgt. Außerdem ist diese Frage nun ganz speziell im Licht der vollkommen neuen Wendung in der Thematik zu sehen. Da auch Ihre später folgende Ausführung zur Überprüfung der Abrechnung, dass "diese – wie bereits erwähnt – von amtlicher Seite vorgenommen wird" den Verdacht erhärtet, die Betroffenen sollten bei dieser Überprüfung ausgeklammert werden, betonen wir die Wichtigkeit der weiter oben diesbezüglich gestellten Frage und deren Beantwortung. Bisher war nachweislich immer wieder von einer Legung der Endabrechnung mit Parteienstellung der Mieter die Rede. Das liest sich doch jetzt vollkommen anders. Wird von der zugesicherten Parteienstellung der Mieter bei Legung der Endabrechnung nun abgerückt? Wenn ja: Weshalb? Wie sind die bisherigen Zusicherungen zu verstehen? Wenn nein: Bitte beantworten Sie unsere Frage 8 dazu!
Auch weite Teile der Frage 9 wurden nicht beantwortet. Diesbezüglich erfahren wir nun lediglich, dass "die Endabrechnung erst im Sommer 2010 beim wohnfonds_wien eingereicht wurde." und dass "nach der abgeschlossener Vorprüfung durch den wohnfonds_wien" (wie lange auch immer die dort dauern mag) die "Einreichung bei der Schlichtungsstelle der Stadt Wien erfolgt". Die anderen Aspekte der Frage 9 sind keine Erwähnung wert?
Sie schreiben als Antwort auf die Frage 10: "Die Fertigstellungsanzeige bei der Baupolizei konnte selbstverständlich erst nach komplettem Abschluss aller Sanierungs- und Herstellungsarbeiten im Dachgeschosswohnungsbereich erwirkt werden." Wie passt das zu der Tatsache, dass wir für einen Teilbereich sehr wohl eine Teilfertigstellungsanzeige vom 25.6.2003 für die Bautranche 2 in den Ordnern der Baupolizei entdeckt haben? Aber interessanterweise NUR diese! Laut § 128 Zi. 5 der Bauordnung für Wien ist so eine Teilfertigstellungsanzeige auch durchaus zulässig: "Für selbständig benützbare Teile eines Bauwerkes kann eine Fertigstellungsanzeige erstattet werden. Teile einer Wohnung gelten nicht als selbständig benützbar." Wieso wurde von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht? Wie verhält es sich mit dieser einen Teilfertigstellungsanzeige? Bitte beantworten Sie die weiteren, überaus wichtigen Teile der Frage 10 (Benützungsbewilligung, Konsequenzen diesbezüglich hinsichtlich Vermietbarkeit der Wohnungen, verwaltungsstrafrechtliche Konsequenzen).
Zu Ihrem Beantwortungsversuch bezüglich Frage 11: Welcher Geheimhaltungspflicht eine „Ämterverständigung“ unterliegen soll, auf die Sie sich aber andererseits in Ihren Behauptungen zur Grundsteuerfestlegung beziehen, oder welche sonstigen Gründe einer Übermittlung an den Mieterbeirat (trotz der in den §§ 14 und 21 Mietermitbestimmungsstatut verankerten Rechte bzw. Pflichten) im Wege stehen, ist für uns nicht nachvollziehbar. So bleiben die Behauptungen Ihrerseits unbelegt im Raum stehen und, verzeihen Sie uns bitte diese Skepsis, der Wahrheitsgehalt Ihrer bisherigen Auskünfte hat sich im Nachhinein und bei entsprechender Nachforschung als nicht gerade tragfähige Säule für eine konstruktive Zusammenarbeit erwiesen. Sie schreiben, es sei "keineswegs zutreffend, dass seitens der Stadt Wien – Wiener Wohnen eine Berufung gegen die festgesetzte Grundsteuervorschreibung eingebracht wurde. Vielmehr handelte es sich hier um die Splittung der festgesetzten Vorschreibungsbeträge in den Bereich Hugo Breitner-Hof und Hanakgasse 1a." Laut dem in unserer Frage zitierten und verlinkten Dokument handelt es sich um die Behandlung einer Berufung, die von Wiener Wohnen am 20.12.2007 gegen die Wertfortschreibung laut Feststellungsbescheid zum 1.1.2007 eingebracht worden ist. Richtig ist, dass im Verlauf dessen die Abtrennung der Liegenschaft Hanakgasse 1A vorgenommen worden ist. Richtig ist aber auch, dass in dem Zusammenhang gar nicht fertiggestellte Dachgeschoßwohnungen zu früh zu einer höheren Belastung mit Grundsteuer geführt haben. Nichts anderes wurde in unserem Fragentext angeführt. Sämtliche diesbezügliche Teile der Frage 11 wurden von Ihnen nicht beantwortet. Wir sind auch gern bereit, uns jederzeit öffentlich für ungerechtfertigte Behauptungen zu entschuldigen. Allerdings wäre es dafür erforderlich, uns auch den dafür maßgeblichen Schriftverkehr vollständig zur Prüfung zu überlassen. Aus den uns bisher vorliegenden Dokumenten lässt sich leider nur der von uns zitierte Sachverhalt ableiten. Wir haben deshalb Fragen dazu gestellt - und nur eine gegenteilige, aber vollkommen unbelegte Antwort dazu erhalten.
Die Frage 12 wurde von Ihnen zur Gänze nicht behandelt oder beantwortet. Wieso sind die hier angefragten Aspekte nicht der Rede wert?
Zu Frage 13 schreiben Sie, dass die Information der Schlichtungsstelle der Stadt Wien, gegenwärtig keine weitere Verlängerung der Vorschreibung der vorläufigen Hauptmietzinse einzuräumen, an den beauftragten Baubetreuer kurzfristig erfolgt sei. Weiter heißt es: Da sämtliche Mieter der Wohnhausanlage über die Einstellung dieser Vorschreibung zeitgerecht in Kenntnis gesetzt werden mussten – und somit auch alle Mitglieder Ihres Mieterbeirates – wurde eine gesonderte Vorabinformation an die Mietervertretung nicht mehr vollzogen. Laut Mail von Herrn Gehring an eine Mieterin muss die Information seitens der Wiener Schlichtungsstelle spätestens am 1.4.2010 bei Wiener Wohnen vorgelegen haben. Die briefliche Verständigung der Mieter diesbezüglich erfolgte zur Monatsmitte April. Und dazwischen hält man eine Verständigung des Mieterbeirats bezüglich einer so relevanten Veränderung für nicht der Mühe wert? Die in der Gesamtabwicklung auch betroffenen Dachgeschoßmieter haben außerdem bis heute offiziell nichts von der Entscheidung der Schlichtungsstelle bzw. Wiener Wohnen erfahren. Andererseits wird bei uns z.B. wegen einer "Rodeln verboten"-Tafel angefragt? Sind das die Wertigkeiten in einer Mieterbeirats-Einbindung, wie sie von Wiener Wohnen angestrebt bzw. geboten wird? Einmal abgesehen vom Endergebnis dieser besagten Nachfrage ...!
Sie schreiben: "Eine Vorabinformation mit diversen Aufstellungen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Hauptmietzinseinnahmen aus der Erhöhungsverfahren gemäß § 18 Mietrechtsgesetz sind außerdem aus den jeweiligen Lang- und Kurzfassungen der jährlichen Hausabrechnungen ersichtlich, welche dem Mieterbeirat ohnehin vorliegen." Die Richtigkeit und Aussagekraft derartiger Unterlagen muss schon aufgrund Ihrer Ausführungen zur Verrechnung der Betriebskosten-Guthaben aus 2009 massiv in Frage gestellt werden.
"Alte-Leute-Siedlung":
Keine einzige, der gestellten 19 Fragen wurde auch nur in irgendeiner Weise beantwortet.
Statt dessen erteilen Sie uns die Auskunft: "Zu Ihrem neuerlichen Einspruch gegen die Abtrennung des Bereiches Hanakgasse 1a von dem Komplex „Hugo Breitner-Hof“ muss neuerlich bekräftig werden, dass in Gegensatz zu Ihrer Ansicht im Mietermitbestimmungsstatut eine Mitwirkung von Mietervertreter an der Neugestaltung von Nutzflächen nicht verankert ist. Die Stadt Wien - Wiener Wohnen war daher zu keiner Zeit verpflichtet und ist es auch jetzt nicht, hinsichtlich der Vorgangsweise und Planungsarbeiten in irgendeiner Weise gegenüber dem Mieterbeirat Rechenschaft abzulegen."
Diese Auskunft ist in mehrerer Hinsicht bemerkenswert:
Einerseits ist für uns unerklärlich, wieso nach nunmehriger Darstellung eine Mitwirkung von Mietervertreter an der Neugestaltung von Nutzflächen nicht verankert ist und es weiter heißt, Wiener Wohnen war daher zu keiner Zeit verpflichtet und ist es auch jetzt nicht, hinsichtlich der Vorgangsweise und Planungsarbeiten in irgendeiner Weise gegenüber dem Mieterbeirat Rechenschaft abzulegen - wo doch laut Ihren diesbezüglichen Ausführungen vom 20.5.2009 die Rede davon ist, das Thema "Alte-Leute-Siedlung" wäre 1997 fast bei jeder Sitzung unter Einbeziehung des Mieterbeirats behandelt worden und es wäre am 15.10.1998 mit dem Mieterbeirat festgestellt worden, dass ein Abbruch des Objekts aus rechtlich-sozialen Gründen nicht möglich sei. Gemeinsam mit dem Mieterbeirat sei aber schon in der Vorbereitungsphase der Sanierung die Ausgliederung und der Abbruch der "Alten-Leute-Siedlung angestrebt worden. Insbesondere möchte ich auf Ihre Behauptung einer Projektsitzung vom 23.2.2006 gemeinsam mit dem Mieterbeirat verweisen, in der die völlige Absiedlung und die Ausgliederung festgelegt worden wäre. Dem Mieterbeirat wurde auch ein Sitz in der Jury des immer noch offenen Neugestaltungswettbewerbs angeboten. Um es kurz zu sagen: In Ihren Ausführungen vom 20.5.2009 stellen Sie den Mieterbeirat als ständigen Mitwisser und auch Mit-Betreiber für die Ausgliederung und den Abbruch des Objekts dar. Jetzt wiederum war man dem Mieterbeirat bezüglich der angefragten Vorgänge zu keiner Zeit verpflichtet und keinerlei Rechenschaft schuldig. Was stimmt denn nun?
Abgesehen von dem Umstand, dass man seitens Wiener Wohnen zumindest bezüglich der erfolgten grundbücherlichen Ausgliederung bzw. der Absplittung von der wirtschaftlichen Einheit des Hugo Breitner Hofes zur unverzüglichen Mitteilung verpflichtet gewesen wäre, weil dies ganz massive Auswirkungen auf die gesamte Gestionierung der Anlage hat.
Wesentlich erscheint uns aber der Hinweis, dass die ursprüngliche Anfrage von Bezirksrat Wolfgang Krisch stammt und die oben zitierte Auskunftserteilung an die Bezirksvorstehung Penzing ergangen ist. Auch wenn sich Wiener Wohnen (aus unserer Sicht völlig unberechtigt) zu keiner Auskunft an den Mieterbeirat oder zu dessen Einbindung verpflichtet fühlt: Der zuständige Stadtrat ist laut den geltenden Bestimmungen zu einer wahrheitsgemäßen Auskunft, was die angefragten Sachverhalte betrifft, an die entsprechende Bezirksvorstehung verpflichtet. Und in diesem Kontext erachten wir es nicht nur für unser Recht, sondern vielmehr für unsere Pflicht, unserer Bezirksspitze bei derartigen Auskunftsinhalten mit einigen Hinweisen und Fragen behilflich zu sein. So ist dies hier geschehen.
Darüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass auch jedem Mieter persönlich bezüglich der Alten-Leute-Siedlung schriftlich eine Zusicherung im Rahmen eines §18-Verfahrens zugegangen ist. Auch diese ist Gegenstand der Anfragen und daher unserer Nachfrage. Die Verpflichtungen von Wiener Wohnen gehen also schon aus diesem Grund über die alleinige, im Statut verbriefte Mietermitbestimmung, weit hinaus.
Aus diesen Gründen ersuchen wir Sie, die zu dem Themenkomplex bisher gestellten Fragen zu beantworten!
"Falsche Verrechnung der Betriebskosten-Guthaben aus 2009 in allen Wiener Gemeindebauten":
Zu diesem Thema schreiben Sie: "Es versteht sich von selbst, dass die Betriebskosten und Hauptmietzinse gemäß den vorgegebenen gesetzlichen Bestimmungen strikte getrennt abgerechnet werden. Der vorgenommene Ausgleich mit den Guthabensbeträgen aus der Betriebskostenabrechnung hat darauf keinerlei Einfluss." Schon in dieser Kürze widerspricht der zweite Satz dem ersten. Was bedeutet Ihre Bestätigung des strikten Prinzips, wenn dieses bei den konkret vorzunehmenden Buchungen nicht eingehalten wird?
Stimmt es, dass z.B. der Anerkennungszins zu den Hauptmietzinsbestandteilen zählt und daher auch zur Bildung der Hauptmietzinsreserve dient?
Stimmt es, dass das Betriebskostenguthaben aus 2009 in vielen Fällen (flächendeckend für Wien) von dieser Hauptmietzins(reserve)-Anrechnungsposition abgezogen worden ist?
Was wäre geschehen, wenn der Buchungscode für den Anerkennungszins nicht A11 lauten würde, sondern im Alphabet einen hinter dem B10 für Betriebskosten hätte?
Zugegeben, der Mieterbeirat fühlt sich diesbezüglich in frühere Zeiten versetzt, als Wiener Wohnen schon mehrmals klar auf der Hand liegende Buchungsfehler geleugnet hat, um dann kurze Zeit später bei einer (teilweise sogar wienweiten) Korrektur zu behaupten, man sei selbst auf diesen Mangel gestoßen (Hausbesorgerwohnungen in der Flächenbasis für Verwaltungskosten, falscher Hauptmietzins bei Magazinen, Betriebskosten-Rückvergütung Hanakgasse 1A). Schwamm drüber - Hauptsache, diese Buchungen wurden korrigiert!
Mit freundlichen Grüßen
Für den Mieterbeirat im HUGO BREITNER HOF
E. Schreiber
Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister Doktor Ludwig,
sehr geehrte Frau Bezirksvorsteherin Kalchbrenner,
wie Sie wissen, haben wir im oben zitierten Mail auf einer tatsächlichen Beantwortung unserer insgesamt 40 Fragen an Sie, Herr Doktor Ludwig, beharrt und zahlreiche zusätzliche Fragen gestellt, da die schon damals offenbar an Wiener Wohnen delegierte Beantwortung unserer Mails vom 10.8.2010 mehr neue Fragen aufgeworfen, als tatsächlich nachvollziehbare Antworten erteilt hat. Außerdem wurde von Wiener Wohnen das weitere schwelende Thema "falsche Verbuchung der Betriebskostenguthaben aus 2009" inkludiert.
Neuerlich wurde die Beantwortung unseres Mails vom Büro Dr. Ludwig am 17.8.2010 zur Erledigung an Wiener Wohnen delegiert (Mail auch anbei) - und Wiener Wohnen teilt uns nun mit Mail vom 7.9.2010 mit, dass sie dem schon Geschriebenen nichts mehr hinzuzufügen hat (Mail anbei).
Somit wurde der Auftrag des zuständigen amtsführenden Stadtrats zur Erledigung nicht erfüllt und sämtliche unsere Fragen im Mail vom 13.8.2010 (bezugnehmend auf die Fragen davor und diese ergänzend) sind offen - unter anderem z.B. so wesentliche Fragen, wie das denn nun mit der Kontrolle der Endabrechnung unserer Sanierung ab dem Jahr 2000 gehandhabt wird, mit Einbeziehung der Mieter oder ohne.
Das Spiel, das hier mit uns betrieben wird, ist weder neu noch besonders originell:
Auf kritische Anfragen erzählt man erst einmal das Blaue vom Himmel oder legt sogar bei Gericht unzutreffendes Beweismaterial vor.
Wenn der Mieterbeirat oder andere Involvierte daraufhin, mit entsprechenden Belegen versehen, noch kritischer nachfragen, hüllt man sich in elegantes Schweigen. Dann nämlich, wenn die Varianten knapp werden, sich an den tatsächlichen Gegebenheiten noch irgendwie vorbeizumogeln - und ist noch dazu ob des Tones und des Stils des Mieterbeirats etwas grantig oder beleidigt.
Ja, und wenig später beauskunftet man dann, man wäre sowieso auf sämtliche Anliegen äußerst detailliert eingegangen.
Aber wenn der Mieterbeirat die Antworten nicht zur Kenntnis nehmen will, dann könne man diese Problematik im Büro des Vizebürgermeisters nicht lösen ...
Das lassen wir uns so einfach nicht gefallen!
Daher fordern wir Sie auf, Herr Vizebürgermeister Stadtrat Dr. Ludwig, die in unseren Mails gestellten Fragen endlich zu beantworten - und zwar selbst, da die Ihnen unterstellte Gesellschaft "Stadt Wien - Wiener Wohnen" offenbar nicht gewillt oder nicht in der Lage ist, auf unsere Fragen angemessen einzugehen.
Wir fordern Sie auf, Frau Bezirksvorsteherin Kalchbrenner, nachdrücklich und für uns Betroffene auch nachvollziehbar auf einer Beantwortung dieser Fragen durch Herrn Doktor Ludwig zu bestehen. Schließlich wurden Ihnen - nach Anfragen des Bezirksrats Krisch - nachweisliche Unwahrheiten mitgeteilt und wir als Mieterbeirat in ein schiefes Licht gebracht.
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
E. Schreiber
Sehr geehrte Frau Kalchbrenner,
ich beziehe mich auf den hier verlinkten Mailverkehr und Ihre Zusage der Kontaktaufnahme mit dem Büro Dr. Ludwig.
Wir werden in unserer Mieterversammlung am 5.10.2010 unter anderem auch über die von Ihnen eingeholten Informationen bzw. Ihre eigene Sicht zu diesem hier vollführten "Mail-Paternoster" berichten - auch, falls es Ihrerseits nichts zu berichten gibt.
Mit freundlichen Grüßen
E. Schreiber
Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister Doktor Ludwig,
ich beziehe mich - sowohl als Vorsitzender des Mieterbeirats im Hugo Breitner Hof als auch als Privatperson - auf Ihr o.a. Mail vom 15.9.2010, auf die in der bisherigen Korrespondenz dazu versendeten Mails samt Vorgeschichte und insbesondere auf das geltende Wiener Auskunftspflichtgesetz, in dem es heißt:
§ 1. (1) Die Organe des Landes und der Gemeinde Wien sowie der durch Landesgesetz geregelten Selbstverwaltung haben über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskunft zu erteilen, soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht.
(2) Auskunft ist eine Wissenserklärung. Sie hat auf dem Wissen zu beruhen, über das ein auskunftspflichtiges Organ in dem Zeitpunkt verfügt, in dem das Auskunftsbegehren bei ihm einlangt.
(3) Jedermann hat das Recht, Auskünfte zu verlangen.
(4) Die Organe beruflicher Vertretungen sind nur gegenüber den diesen Vertretungen jeweils Zugehörigen auskunftspflichtig und dies insoweit, als dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben nicht verhindert wird.
(5) Auskunft ist nur insoweit zu erteilen, als dadurch die Besorgung der übrigen Aufgaben eines Organes nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Auskunft ist nicht zu erteilen, wenn sie offenkundig mutwillig begehrt wird.
In § 3. (2) dieses Gesetzes ist zu lesen: Auskunft ist ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber acht Wochen nach dem Einlangen des Begehrens bei dem zuständigen Organ, zu erteilen.
Über die Tatsache hinausgehend, dass dieses Gesetz ein laufendes Gerichtsverfahren nicht als Verweigerungsgrund für Auskünfte definiert, sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ihnen in diesem Korrespondenzverlauf gestellten Fragen in den allermeisten Fällen auch nicht im weitesten Sinn mit den Inhalten des derzeit laufenden Gerichtsverfahrens in Zusammenhang zu bringen sind. Dieses Verfahren umfasst die Abrechnungsjahre 2004 bis 2006 und fast ausschließlich Themen der Betriebskosten-Abrechnung. Was hätten damit die Fragen bezüglich der Betriebskosten-Akontierung, der Endabrechnung aus unserem § 18-Verfahren (Generalsanierung), zu den Entscheidungen zum Abbruch der Alten Leute Siedlung oder welche nach der Verbuchung der Betriebskosten-Guthaben aus dem Abrechnungsjahr 2009 zu tun? Bloß weil zu irgendwelchen Belangen Mietrechtsverfahren anhängig sind, werden keine Auskünfte erteilt (wenn die Fragen ein wenig heikel sind)?
Da die Ausnahmebedingungen nach Absatz 1, 4 und 5 des § 1 des zitierten Gesetzes in keiner Weise gegeben sein können, fordere ich Sie auf, die im bisherigen Verlauf gestellten Fragen wahrheitsgetreu, der entsprechenden Frage inhaltlich entsprechend und unverzüglich zu beantworten. Aufgrund des Umfanges der zu erwartenden Rückäußerung und der erforderlichen Dokumentation des Ergebnisses gegenüber unseren Mietern und daher Mit-Betroffenen bestehe ich auf der Schriftform der Beantwortung.
Da Ihnen als Zuständigem für den Wohnbaubereich bzw. Ihrem Büro die oben geschilderten Gegebenheiten wohl nicht entgangen sein können, betrachten wir im Mieterbeirat des Hugo Breitner Hofes den Hinweis auf das laufende Gerichtsverfahrens bloß als neuerliche Ausflucht, um der Beantwortung unangenehmer Fragen aus dem Weg zu gehen.
Sollte die oben neuerlich angeforderte Beantwortung nicht erfolgen, beantrage ich die Ausstellung entsprechender Bescheide gemäß § 3. (3) bzw. (5) des zitierten Gesetzes.
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
und auch als Privatperson
E. Schreiber
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