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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).
Date: Fri, 19 Jun 2009 12:13:21 +0200
From: vab@volksanw.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
Subject: Kuchta Gerhard - 17.06.2009

In der Anlage übermitteln wir die Erledigung der Volksanwaltschaft.

Sekretariat Volksanwältin Dr.Gertrude Brinek
1015 Wien, Singerstraße 17
Tel. 01/51 505/131

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Antworten auf diese Diskussion

RE: Kuchta Gerhard - 17.06.2009‏
Von: Gerhard Kuchta (gerhard_kuchta@hotmail.com)
Gesendet: Samstag, 27. Juni 2009 10:19:15
An: vab@volksanw.gv.at
Cc: Ernst SCHREIBER (ernst.schreiber@gmx.at); WALTER Kuchta (walter3101@yahoo.de); Helga Sadik (MBR) (helga.sadik@tele2.at)

Sehr geehrte Frau Doktor Brinek,

vielen Dank für Ihr Schreiben und freundliches Unterstützungsangebot, das ich überaus gerne in Anspruch nehme.

Die in Ihrem Brief angeführten Voraussetzungen für ein Tätigwerden durch Sie sind meines Erachtens voll erfüllt, worauf hin ich in der gegebenen Frist meine Beschwerden konkret formulieren und Ihnen per Mail zusenden werde. Dies wird noch ein paar Tage in Anspruch nehmen, da es sich um zahlreiche Punkte handelt.

Voraus bereits herzlichen Dank für Ihre Bemühungen!

Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta
RE: Kuchta Gerhard - 17.06.2009‏
Von: Gerhard Kuchta (gerhard_kuchta@hotmail.com)
Gesendet: Donnerstag, 02. Juli 2009 14:47:19
An: post@volksanw.gv.at
Cc: Gertrude Brinek (vab@volksanw.gv.at); post@kontrollamt.wien.gv.at; buergermeister@magwien.gv.at; michael.ludwig@gws.wien.gv.at; daniela.strassl@wien.gv.at; sylvia.kessler@wien.gv.at; silvia.celand@wien.gv.at; david.ellensohn@gruene.at; maria.vassilakou@gruene.at; bernd.moidl@gruene.at; matthias.tschirf@oevp-wien.at; dworak@kutzendoerfer.at; post@b14.magwien.gv.at; wolfgang.krisch@gruene.at; franz.lerch@oevp-wien.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; helga.sadik@tele2.at; mieterecho@gmx.at; office@rechnungshof.gv.at

Sehr geehrte Frau Doktor Brinek,
unter Bezugnahme auf die bereits geführte Korrespondenz (19. und 27.6.2009) möchte ich über die Volksanwaltschaft vorerst zu folgenden Punkten Beschwerde führen ("vorerst", da sich im Zuge des weiteren Verlaufs aller Wahrscheinlichkeit nach weitere Punkte ergeben werden):

Grünflächenpflege:
„Stadt Wien - Wiener Wohnen" - eine wirtschaftliche Einrichtung, der der Wiener Gemeinderat die Eigenschaft einer Unternehmung zuerkannt hat, die direkt in den Zuständigkeitsbereich der Geschäftsgruppe "Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung" unter Stadtrat Dr. Michael Ludwig fällt - hat im Herbst 2007 die Grünflächenpflege für Wiener Gemeindebauten zu einem Großteil der eigenen Tochterunternehmung „Stadt Wien – Wiener Wohnen Hausbetreuungs GmbH“ bzw. deren Tochterunternehmen „Stadt Wien – Wiener Wohnen Außenbetreuungs GmbH“ im Rahmen einer sogenannten „Inhausvergabe“ übertragen.

Aufgrund des im Statut für die Unternehmung „Stadt Wien - Wiener Wohnen“ festgehaltenen Zwecks der Unternehmung „Stadt Wien - Wiener Wohnen“ (Bereithaltung und Schaffung von einem modernen Standard entsprechenden Mietwohnungen für einkommensschwächere, wohnungsbedürftige Personen und Familien) sollte eigentlich davon ausgegangen werden können, dass solche grundlegenden Veränderungen in der Vorgehensweise insbesondere zur finanziellen Entlastung der daraus betroffenen Mieterinnen und Mieter beitragen (Weitergabe von Skaleneffekten) bzw. diese - gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie diesen - nicht noch zusätzlich belasten.

Dem ist aber nachweislich nicht so! Für mich als Betroffenen (schriftlich bevollmächtigter Vertreter meiner Ehefrau Hanna Kuchta in Mietrechts­angelegenheiten) ergibt sich durch diese Inhausvergabe unter Ausschaltung des freien Marktes eine fast Verdreifachung des vorher in Rechnung gestellten Preises für die vergleichbare Leistung (bei noch dazu gleichzeitiger Minderleistung im genannten Zeitraum, für die eine nur marginale Reduktion im Vergleich zur vorherigen Erhöhung in Aussicht gestellt wurde).

Zu den sich daraus resultierten Missständen – sowohl bezüglich der erbrachten Leistung in der Zeit 2007 und 2008 als auch bezüglich des dafür in Rechnung gestellten Preises - existiert nicht nur umfangreiche Korrespondenz zwischen dem Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof und Wiener Wohnen bzw. den genannten Firmen, sondern auch ein Bericht des Kontrollamts der Stadt Wien, der nicht nur die rechtliche Grundlage für diese Inhausvergabe kritisiert, sondern auch die Kalkulationsgrundlage für die in Rechnung gestellten Preise als nicht nachvollziehbar darstellt.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte man annehmen können, dass „Stadt Wien - Wiener Wohnen" bzw. der zuständige amtsführende Stadtrat für die Geschäftsgruppe "Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung", Dr. Michael Ludwig, die geäußerte Kritik des Kontrollamts der Stadt Wien aufgreift und sowohl eine Veränderung der vertraglichen Bedingungen mit den genannten Tochterunternehmen herbeiführt als auch für eine Reduktion des verrechneten Preises auf zumindest das vorher geltende Niveau sorgt, was die Bedingungen auf dem freien Markt und das für Vergaben einzuhaltende Bestbieterprinzip wiederspiegeln würde.

Das ist aber nach meiner Wahrnehmung nicht geschehen.

Zwar steht es mir frei, über die Schlichtungsstelle bzw. sich daran anschließende Gerichtsverfahren die verrechneten Kosten für die Grünflächenpflege im Nachhinein wieder zu beeinspruchen, jedoch ist es angesichts der angeführten Aspekte unzumutbar, dies jedes Jahr - unter Aufwand entsprechender zeitlicher und materieller Ressourcen – tun zu müssen, um zu einer Rückvergütung der vorher unter fragwürdigen Umständen in Rechnung gestellten Beträge zu kommen.

Ich ersuche daher die Volksanwaltschaft, zu dem Betreff tätig zu werden.

Mietermitbestimmungsstatut:
Das "Mietermitbestimmungsstatut für die Mieterinnen und Mieter der Wohnhausanlagen der Stadt Wien - Wiener Wohnen" räumt diesen bzw. den gewählten Mieterbeiräten umfassende Mitbestimmungs-, Kontroll- und Auskunftsrechte gegenüber der wirtschaftlichen Einrichtung „Stadt Wien - Wiener Wohnen" ein.

Dessen ungeachtet verstößt „Stadt Wien - Wiener Wohnen" immer wiederkehrend und in zahlreichen Fällen gegen diese über Wiener Gemeinderatsbeschluss verankerten Rechte.

Hier eine nur exemplarisch angeführte Liste wesentlicher Anfragen, auf die seitens „Stadt Wien - Wiener Wohnen" ganz einfach keine Antwort gegeben wurde:
Reaktion auf die Stellungnahme des MBR zum Brief von Wiener Wohnen an die MieterInnen des Hugo Breitner Hofes vom 25.4.2008
Zahlreiche Fragen und Anforderungen zur Schlussbegehung am 10.6.2008
Zahlreiche Fragen und Anforderungen vom 2.7.2008
Fragen zur CD über die Jahresabrechnung vom 2.8.2008
Anfrage zur Errichtung der Garage vom 22.5.2009
Anfrage wg. Sanierungskosten für den Hugo Breitner Hof vom 26.5.2009
etc. etc.

Diese Missachtungen wurde unter anderem auch bereits vom Oberlandesgericht Wien schriftlich als bedenklich bezeichnet – und betrafen mich persönlich nicht nur hinsichtlich meiner Kontrolltätigkeit als gewählter Mieterbeirat, sondern hinsichtlich der Auswirkungen auch als bevollmächtigter Vertreter meiner Ehefrau in Mietrechts­angelegenheiten.

Von diesen Verstößen gegen das "Mietermitbestimmungsstatut für die Mieterinnen und Mieter der Wohnhausanlagen der Stadt Wien - Wiener Wohnen" besitzt nicht nur die Geschäftsführung dieser Unternehmung Kenntnis, sondern auch der amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe "Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung", Dr. Michael Ludwig, und der Bürgermeister der Stadt Wien, Dr. Michael Häupl.

Da auch von dieser Seite kein Eingreifen festzustellen ist, um die Missstände bei „Stadt Wien - Wiener Wohnen" nachhaltig zu beseitigen, ersuche ich die Volksanwaltschaft, zu dem Betreff tätig zu werden.

Antrag auf Amtsenthebung:
Beim Bürgermeister der Stadt Wien, Dr. Michael Häupl, wurde meinerseits am 23.7.2008 ein begründeter Antrag auf Amtsenthebung gegen den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe "Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung", Dr. Michael Ludwig, eingebracht.

Anlass dafür waren nicht erteilte Auskünfte zu den vom Gemeinderat beschlossenen Konditionen über die Verwaltung städtischer Wohnhausanlagen, wodurch das zitierte Mietermitbestimmungsstatut behindert wurde und vermutlich irreführende Unterlagen, die von Dr. Michael Ludwig dem Wiener Gemeinderat dazu vorgelegt wurden. Also keine wirklichen Bagatellen ...!

Hinzu kommt, dass auch in der Folge Anfragen zu problematischen Vorgängen im Bereich des amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe "Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung", Dr. Michael Ludwig, von diesem einfach nicht beantwortet wurden:
Anfrage wg. "NaTÜRlich sicher!"
Anfrage zu "Wir wollen wissen, wie es Ihnen geht"
Anfrage zur Beantwortung an die Grünen (abgesendet am 27.6.2009)
Korrespondenz zu GZ: GWS - 2863/2008/Scp/Art vom 27.5.2009-07-02

Zu den meisten dieser Themen wurde im Vorfeld der Anfragen vom amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe "Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung", Dr. Michael Ludwig (bzw. seinen Mitarbeitern) dem Gemeinderat, den Betroffenen bzw. den Medien nachweislich die Unwahrheit gesagt bzw. wurde auf Mieterseite der Beweis geführt, dass sich „Stadt Wien - Wiener Wohnen" rechtswidrig verhält.

Auch von diesen problematischen Vorgängen wurde der Bürgermeister der Stadt Wien, Dr. Michael Häupl, in Cc. informiert – offenbar auch hier ohne jegliche Konsequenz.

Nun sollte man davon ausgehen, dass es selbstverständlich im Ermessensbereich des Wiener Bürgermeisters liegt, einen solchen Antrag mit entsprechender Begründung zurückzuweisen – aber nicht, diesen ganz einfach nach Gutdünken gar nicht zu behandeln bzw. nicht einmal zu beantworten.

Gemäß Artikel 41 der „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“, veröffentlicht am 8.12.2000 und im Rahmen der Verträge von Lissabon auch vom österreichischen Parlament neuerlich ratifiziert, steht Unionsbürgern das „Recht auf eine gute Verwaltung“ zu. Dieser Passus bezieht sich zwar auf die Anwendung des Unionsrechts – jedoch sollte doch davon auszugehen sein, dass nicht einerseits für die Institutionen der EU eine so festgelegte Strenge gilt, während Einwohner der Hauptstadt der Republik Österreich andererseits einer reinen Willkür und dem Gutdünken von Amtsinhabern im nationalen Bereich ausgesetzt sind.

Da ich als Bürger von den Folgen einer solchen Willkür direkt und nachhaltig betroffen bin, ersuche ich die Volksanwaltschaft, zu dem Betreff tätig zu werden.

Schlichtungsstellen-Verfahren:
Das Mietrechtsgesetz sieht zur Entlastung der Gerichte in Mietrechtsangelegenheiten vorgelagerte Verfahren bei einer allenfalls eingerichteten Schlichtungsstelle vor.
Durchaus sinnvoll!

Problematisch wird es aber dort, wo namhafte Vermieter oder Verwalter derselben Instanz unterstellt sind, zu der auch die zuständige Schlichtungsstelle berichtet.

Im konkreten Fall erweist es sich als problematisch, dass der angeblich größte Hausverwalter Europas, „Stadt Wien - Wiener Wohnen", mit rund 220.000 Wohneinheiten (und genügend verursachten Problemen) demselben amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe "Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung", Dr. Michael Ludwig zugeordnet ist, wie die für Beeinspruchungen zuständige Schlichtungsstelle der Stadt Wien. Die Bearbeitungszeiten dort (z.B. Einreichung meines Antrags am 19.6.2008, unerledigt zu Gericht abgezogen am 20.4.2009) für - angeblich - so wenige Fälle (laut Aussage des Stadtratsbüros nur die 3 Verfahren aus unserer Anlage) sprechen dafür, dass eine Veränderung im Sinn der betroffenen Mieterinnen und Mieter dringend in Erwägung zu ziehen ist.

Da ich einer dieser Betroffenen daraus bin, ersuche ich die Volksanwaltschaft, zu dem Betreff tätig zu werden.

Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta
Kuchta Gerhard - 17.06.2009‏‏
Von: Gerhard Kuchta (gerhard_kuchta@hotmail.com)
Gesendet: Freitag, 11. September 2009 12:32:04
An: Volksanwaltschaft (post@volksanw.gv.at)
Cc: Gertrude Brinek (vab@volksanw.gv.at); Ernst SCHREIBER (ernst.schreiber@gmx.at); WALTER Kuchta (walter3101@yahoo.de); Helga Sadik (MBR) (helga.sadik@tele2.at)

Sehr geehrte Frau Doktor Brinek,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich erlaube mir, mich hiermit nach dem Stand der Dinge bzw. den Überlegungen in der beigefügten und im Betreff erwähnten Sache zu erkundigen.

Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta
Mail an die Volksanwaltschaft vom 2.7.2009‏
Von: Gerhard Kuchta (gerhard_kuchta@hotmail.com)
Gesendet: Freitag, 06. November 2009 14:45:47
An: post@volksanw.gv.at
Cc: vab@volksanw.gv.at; post@kontrollamt.wien.gv.at; buergermeister@magwien.gv.at; michael.ludwig@gws.wien.gv.at; daniela.strassl@wien.gv.at; sylvia.kessler@wien.gv.at; silvia.celand@wien.gv.at; david.ellensohn@gruene.at; maria.vassilakou@gruene.at; bernd.moidl@gruene.at; matthias.tschirf@oevp-wien.at; dworak@kutzendoerfer.at; post@b14.magwien.gv.at; wolfgang.krisch@gruene.at; franz.lerch@oevp-wien.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; helga.sadik@tele2.at; mieterecho@gmx.at; office@rechnungshof.gv.at; buergeranwalt@orf.at; schli01@ma50.wien.gv.at

Sehr geehrte Frau Doktor Brinek,

zu meinem o.a. Mail vom 2.7.2009, 3. Punkt: Schlichtungsstellen-Verfahren, möchte ich Ihnen die nachfolgende abschlägige Entscheidung der Wiener Schlichtungsstelle zu meiner Beschwerde gegen Wiener Wohnen zur Kenntnis bringen (siehe auch die nachfolgenden 4 Scans - bei Bedarf mit der Lupenfunktion vergrößern).

Obwohl die Schlichtungsstelle auf Seite 4 (ganz unten) festhält, dass Wiener Wohnen (fälschlich als AntragsgegnerVERTRETERIN bezeichnet) die Möglichkeit zur Einsicht in die Belege erst verspätet gewährt hat - also nach dem gesetzlich vorgegebenen Termin, war die Schlichtungsstelle trotz des betriebenen und verursachten Aufwandes nicht in der Lage, der Antragstellerin in einem zeitkritischen Verfahren (Gewährung der Rechnungseinschau) rasch und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Auch die von mir als Antragstellervertreter bemängelten nachweislichen Falschauskünfte der Antragsgegnervertreterin finden in der gesamten Entscheidung keinerlei Erwähnung / Berücksichtigung. Dies gipfelt in der abschließenden Feststellung auf Seite 5, dass der Antragstellerin oder mir als ihrem Vertreter mittlerweile bereits ein Termin zur Rechnungseinschau angeboten worden sei - was in keiner Weise den Tatsachen entspricht. Ich habe mich aus eigenem Antrieb einem Termin angeschlossen, der dem Mieterbeirat unserer Anlage gewährt worden ist.

In diesem Sinn verweise ich auf die Schlussfolgerungen aus meinem bereits verlinkten Mail vom 23.9.2009 und ersuche die Volksanwaltschaft um ihr Einschreiten, damit Mieterinnen und Mieter, die über die Wiener Schlichtungsstelle in Zukunft ihr Recht gegen Wiener Wohnen geltend machen müssen, bessere und effizientere Instrumentarien angeboten erhalten, als dies jetzt der Fall ist.

Außerdem möchte ich festhalten, dass ich auf mein Mail vom 11.9.2009, mit dem ich mich nach dem Stand der Dinge erkundigt habe, von der Volksanwaltschaft keine Antwort erhalten habe.

Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta
Date: Mon, 4 Oct 2010 11:39:55 +0200
From: vab@volksanw.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
CC: ernst.schreiber@gmx.at
Subject: Kuchta Gerhard - 14.6.2010

In der Anlage übermitteln wir die Erledigung der Volksanwaltschaft.

Sekretariat Volksanwältin Dr.Gertrude Brinek
1015 Wien, Singerstraße 17
Tel. 01/51 505/131
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: vab@volksanw.gv.at
CC: buergermeister@magwien.gv.at; michael.ludwig@gws.wien.gv.at; daniela.strassl@wien.gv.at; kanzlei-16@wrw.wien.gv.at; post@kontrollamt.wien.gv.at; theodor.thanner@bwb.gv.at; maria.vassilakou@gruene.at; david.ellensohn@gruene.at; bernd.moidl@gruene.at; christine.marek@oevp.at; dworak@kutzendoerfer.at; politik@henriettefrank.at; post@bv14.wien.gv.at; elisabeth.holzer@gruene.at; wolfgang.krisch@gruene.at; franz.lerch@oevp-wien.at; buergeranwalt@orf.at; konsument@vki.at; g.rech@wmbr.at; mieterecho@gmx.at; asokamichael@yahoo.de; otto.cerny@chello.at; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Subject: Äußerung auf das Schreiben der Volksanwaltschaft vom 4.10.2010
Date: Fri, 5 Nov 2010 17:01:36 +0100

Sehr geehrte Frau Volksanwältin Doktor Brinek,
sehr geehrte Frau Doktor Papházy,

anbei finden Sie meine Rückäußerung zu Ihrer Erledigung vom 4.10.2010.

Hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: vab@volksanw.gv.at; post@kontrollamt.wien.gv.at
CC: buergermeister@magwien.gv.at; michael.ludwig@gws.wien.gv.at; office@wienerwohnen.at; maria.vassilakou@gruene.at; manfred.juraczka@oevp-wien.at; politik@henriettefrank.at; peter.resetarits@orf.at; office@wmbr.at; mieterecho@gmx.at; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; schli01@ma50.wien.gv.at
Subject: Beschwerde und Äußerung zu Aktenzahl VA-W-G/0093-B/1/2009 bzw. VA-W-G/0131-B/1/2011
Date: Mon, 13 Feb 2012 20:04:36 +0100

Sehr geehrte Frau Doktor Brinek,
sehr geehrte Damen und Herren,
 
anbei bringe ich Ihnen eine Stellungnahme zum Mietrechtsverfahren MA50-SCHLI-I/2812/2011 zur Kenntnis, in welcher auf den ersten gut 4 Seiten zur Verfahrensführung und Vorgehensweise der Wiener Schlichtungsstelle Stellung genommen und gegen diese Protest erhoben wird.
 
Aus dem vorangegangenen Verfahrensverlauf ist ersichtlich, dass es sich hier nicht um die ersten und einzigen Probleme handelt.
 
Diese Aspekte bezüglich Verfahrensführung bringe ich hiermit auch als Beschwerde beim Kontrollamt der Stadt Wien ein, da aus diesem so angewendeten Zugang zur "Verfahrensökonomie" wohl nicht nur die Antragsteller aus DIESEM konkreten Verfahren gegen Wiener Wohnen benachteiligt sein dürften.
 
Im Sinne dessen ersuche ich die Volksanwaltschaft um eine kurze Rückäußerung, ob sie auch im Lichte dieser Ausführungen immer noch keinen "Missstand in der Verwaltung" zur - laut meiner Meinung immer noch offenen und in diesem Detailpunkt sogar weitestgehenden unbehandelten - Beschwerde (im Betreff angeführte Aktenzahl, Punkt 4 "Schlichtungsstellen-Verfahren") erkennen kann.
  
Den in Cc. angeschriebenen Damen und Herren wird darüber hinaus zur Kenntnis gebracht, dass Wiener Wohnen in Punkt I. 2. ihrer jüngsten Stellungnahme die Argumentation zu den Abrechnungs-CD's für die Mieter und Mieterbeiräte de facto um 180 Grad geändert hat und diese Datenträger nunmehr als rechlich belanglose Zusatz-Dienstleistung darstellt. Siehe dazu die Ausführungen ab Seite 7 (Mitte) in der diesem Mail beigefügten Stellungnahme.
 

Hochachtungsvoll
  
Gerhard Kuchta
 

 

Date: Fri, 24 Feb 2012 11:00:03 +0100
From: vab@volksanw.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
Subject: Kuchta Gerhard - 22.2.2012

In der Anlage übermitteln wir die Erledigung der Volksanwaltschaft.

Sekretariat Volksanwältin Dr.Gertrude Brinek
1015 Wien, Singerstraße 17

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: vab@volksanw.gv.at
CC: buergermeister@magwien.gv.at; michael.ludwig@gws.wien.gv.at; office@wienerwohnen.at; maria.vassilakou@gruene.at; manfred.juraczka@oevp-wien.at; politik@henriettefrank.at; peter.resetarits@orf.at; schli01@ma50.wien.gv.at; post@kontrollamt.wien.gv.at; office@wmbr.at; mieterecho@gmx.at; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Subject: RE: Kuchta Gerhard - 22.2.2012
Date: Fri, 24 Feb 2012 12:40:29 +0100



Sehr geehrte Frau Doktor Brinek,
sehr geehrter Herr Doktor Kastner,
 
vielen Dank für das heutige Mail samt beigeschlossener Erledigung.
 
Zu dieser ist allerdings zu bemerken, dass es in meiner Beschwerdeführung bei Ihnen ja nicht im mietrechtliche Inhalte geht, die Gegenstand einer Schlichtungsstellen-Entscheidung wären und ggf. bei Gericht zu bekämpfen sind, sondern die Beschwerde sich auf die Verfahrensführung und dabei m.E. eingetretene Verletzungen des Außerstreitgesetzes bezieht.
 
Daher werde ich mich nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens durch Entscheidung der Wiener Schlichtungsstelle oder Inanspruchnahme der Regelung laut § 40 MRG mit der Beschwerde zur Verfahrensführung bei der Wiener Schlichtungsstelle neurlich an Sie wenden. In diese Beschwerde werden unter anderem auch massive Einwände zur Entscheidung der Wiener Schlichtungsstelle vom 6.2.2012 einfließen, die gemäß Rechtsmittelbelehrung beim Bezirksgericht Fünfhaus bekämpft werden wird.
 
 
Bis bald also,
  
Gerhard Kuchta
 
Ergänzung und Details zur Beschwerde vom 2.7.2009‏
Von: Gerhard Kuchta (gerhard_kuchta@hotmail.com)
Gesendet: Mittwoch, 08. Juli 2009 10:41:06
An: Volksanwaltschaft (post@volksanw.gv.at)
Cc: Gertrude Brinek (vab@volksanw.gv.at); post@kontrollamt.wien.gv.at; buergermeister@magwien.gv.at; Michael Ludwig (Stadt Wien) (michael.ludwig@gws.wien.gv.at); Daniela Strassl (Wiener Wohnen) (daniela.strassl@wien.gv.at); Silvia Celand (Wiener Wohnen) (silvia.celand@wien.gv.at); David Ellensohn (david.ellensohn@gruene.at); Maria Vassilakou (maria.vassilakou@gruene.at); Bernd Moidl (bernd.moidl@gruene.at); Matthias Tschirf (matthias.tschirf@oevp-wien.at); Bernhard Dworak (dworak@kutzendoerfer.at); Andrea Kalchbrenner (BV) (post@b14.magwien.gv.at); Wolfgang Krisch (wolfgang.krisch@gruene.at); Franz Lerch (franz.lerch@oevp-wien.at); Ernst SCHREIBER (ernst.schreiber@gmx.at); WALTER Kuchta (walter3101@yahoo.de); Helga Sadik (MBR) (helga.sadik@tele2.at); mieterecho@gmx.at; schli01@ma50.wien.gv.at
1 Anlage: Akteneins...PDF (48,0 KB)

Sehr geehrte Frau Doktor Brinek,

in Ergänzung zu meiner Beschwerde vom 2.7.2009 (Detailpunkt "Schlichtungsstellen-Verfahren") möchte ich Sie davon informieren, dass Herr Schreiber und meine Wenigkeit am 6.7.2009 Akteneinsicht beim Bezirksgericht Fünfhaus genommen und somit auch Aufschluss über die Vorgänge während einer Zeit von über 10 Monaten bei der Schlichtungsstelle Wien bekommen haben.

Ergänzend zu den auf der Homepage nachzulesenden uns bereits bekannten Ereignissen sehen bei näherer Betrachtung die Vorgänge aktenkundig wie in der Beilage geschildert aus (auch hier nachzulesen).

Ich meine, dass diese (Nicht-)Ereignisse meine geführte Beschwerde in dem Belang nachhaltig unterstreichen.

Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: post@volksanw.gv.at; vab@volksanw.gv.at
CC: ernst.schreiber@gmx.at; helga.sadik@tele2.at; walter3101@yahoo.de; dworak@kutzendoerfer.at; matthias.tschirf@oevp-wien.at; maria.vassilakou@gruene.at; franz.lerch@bev.gv.at; bernd.moidl@gruene.at; wolfgang.krisch@gruene.at
Subject: Kuchta Gerhard - 17.06.2009‏‏
Date: Tue, 26 Jan 2010 07:23:26 +0100

Sehr geehrte Frau Doktor Brinek,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich erlaube mir, mich hiermit nach dem Stand der Dinge bzw. den Überlegungen in der beigefügten und im Betreff erwähnten Sache zu erkundigen.

Es ist für mich erstaunlich, dass zuerst ein erfreuliches Unterstützungsangebot seitens der Volksanwaltschaft gemacht wird - und danach einfach Stillschweigen herrscht.

Natürlich ist mir durchaus bewusst, dass die eingebrachten Beschwerden hochsensible Bereiche betreffen (Amtsenthebungsantrag gegen einen nunmehrigen Vizebürgermeister, Versäumnisse der Schlichtungsstelle für Wien, ...).

Aber um so mehr befremdet der Umstand, dass die Volksanwaltschaft diesbezüglich nicht bloß anscheinend untätig bleibt, sondern sich außerdem durch Stillschweigen jeder Positionierung enthält.

Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: vab@volksanw.gv.at
CC: ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Subject: Gespräch vom 29.4.2010
Date: Fri, 30 Apr 2010 06:39:06 +0200

Sehr geehrte Frau Doktor Brinek,

vielen Dank für das gestrige sehr angenehme Gespräch und Ihre daraus ableitbare Bereitschaft, zu helfen.

Anbei die versprochene Zusammenfassung zur Grünflächenpflege, auch HIER nachzulesen.

Die gestern angesprochenen Rückmeldungen der Volksanwaltschaft habe ich tatsächlich nicht erhalten, denn z.B. die darin nachgefragte Vollmacht meiner Frau (die ich aus dem kurz vorgelegten Text noch in Erinnerung habe) ist seit 12.7.2008 sogar via Internet verfügbar und wäre also leicht beizubringen gewesen. Außerdem hätte ich die Zuschrift nicht nur umgehend beantwortet und die erforderlichen Klarstellungen eingebracht, sondern den Text auch in die Dokumentation der Korrespondenz auf der Mieterbeirats-Homepage einfließen lassen.

Das ist aber Vergangenheit und daher sowieso nicht mehr zu ändern. Blicken wir nach vorne.

Ich würde ein weiteres Gespräch empfehlen, da die zur Behandlung anstehenden Punkte schon aufgrund des mittlerweile dicken Aktes zwar schwer nachzulesen, aber bezüglich Anlass / Sachlage und Zielsetzung der Intervention leicht erklärbar sind.

Einer Terminvereinbarung diesbezüglich entgegensehend verbleibe ich

hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta

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