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Hugo Breitner Hof
Nachfolgend die Gruppen (also Themen), wo sich zuletzt etwas getan hat ...
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Die Highlights kurz zusammengefasst!
Wie schon in den Kommentaren zur Gruppe "Wegweiser" erwähnt:
Die hier wiedergegebenen Punkte stellen die Ansicht des Mieterbeirats dar.
In vielen Fällen muss diese Ansicht - aus Zeit- und Kostengründen muss man sagen "leider" - über die rechtlich zur Verfügung stehenden Wege (Schlichtungsstelle, Gericht, ...) auf Richtigkeit abgeklärt werden.
Teilweise ist dies bereits im Gang bzw. schon erfolgt.
Beachten Sie bitte den jeweiligen Status der Sache (ist in den allermeisten Fällen aus der Verlinkung ersichtlich).
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Betriebskosten:
Sicher derzeit DAS dominierende Thema, das uns auf Mieterbeiratsseite beschäftigt!
Dies beginnt schon bei einer falschen Vorgehensweise bei der Akontierung und dort fallweise vorkommenden Überschreitungen der gesetzlich vorgeschriebenen Limits für die Erhöhungen. Ein Mietrechtsverfahren dagegen macht - wie Wiener Wohnen sicher weiß - kaum Sinn, weil bis zum Ende des Verfahrens das Akonto bereits gegen die tatsächlichen Betriebskosten abgerechnet worden wäre.
Weiter geht es damit, dass wir Mieter uns Guthaben bei der Jahresabrechnung "teilweise selber bezahlen", weil diese Betriebskosten-Guthaben zum Teil mit Hauptmietzinsbestandteilen gegengerechnet werden, und nicht mit Betriebskosten. Damit würden der Anlage bei einem weiteren §18-Verfahren in den darauffolgenden 10 Jahren Teile der Mietzinsreserve fehlen.
Die Rechnungs- bzw. Belegeinsicht ist ebenfalls nicht, wie laut Mietrechtsgesetz vorgesehen, spätestens zum 30.6 nach dem Ende des Abrechnungsjahres möglich, sondern erst gegen Mitte/Ende September. Ein Mietrechtsverfahren dagegen wurde 2009 geführt - und letztlich von der Wiener Schlichtungsstelle am 12.10.2009 abgewiesen. Weil nämlich zum Entscheidungszeitpunkt die CD endlich da war! Festgehalten wurde allerdings, dass Wiener Wohnen die Möglichkeit zur Einsicht in die Belege zu spät gewährt hat.
Effekt dieses Schrittes: Für das Abrechnungsjahr 2009 ist die CD bereits am 2.7.2010 eingetroffen! Andere Wohnhausanlagen sollen aber angeblich sogar im November dieses Jahres noch keine Abrechnungs-CD's in Händen gehalten haben ...!
Und dann kommen da noch - last, but not least - die Unzulänglichkeiten und Fehler in der Abrechnung selbst hinzu:
Insbesondere machen jene Probleme, Verstöße und Fehler betroffen, von denen Wiener Wohnen offenbar gewusst, und anscheinend nur darauf spekuliert hat, dass die Mieter ihre Rechte nicht geltend machen (unzulässige Teilung der Anlage in 2 wirtschaftliche Einheiten).
Hinzu kommen - durch den Mangel an Kontrollen bei Wiener Wohnen (Überrechnung, ausgefolgte Abrechnungs-CD, ...) besonders erschwerend zahlreiche nicht nachvollziehbare bzw. fehlerhafte Buchungsbereiche:
Weitere Probleme in der Verrechnung sind offene Fragen zur Zugehörigkeit von Anlagenteilen: Hanakgasse 1A, APCOA-Garage, Grünfläche am Schönbergplatz.
Um allfällige Rückzahlungsansprüche zu minimieren, wurde von Wiener Wohnen im Mietrechtsverfahren für die Jahre 2004 bis 2006 - unberechtigt und unter Vorlage unzutreffender Unterlagen - eine Verjährung behauptet, Mietern nach Möglichkeit eine Teilnahme am Verfahren verwehrt (Teilanwendung des Mietrechtsgesetzes, Anschluss an das Verfahren - beides auch wieder ohne Grundlage) und sollen diese, falls vom Gericht in letzter Instanz den antragstellenden Mietern Recht gegeben wird, noch einmal im streitigen Verfahren um die ihnen zustehenden Geldbeträge kämpfen müssen.
Die vielen "Kleinigkeiten" wie
seien an dieser Stelle bloß am Rande erwähnt.
Allein für die besagten drei Abrechnungsjahre 2004 - 2006 sprechen wir von insgesamt über 25.000 Betriebskostenbuchungen, die für unsere Wohnhausanlage zu kontrollieren waren.
Hinzu kommen noch fast 34.000 Hauptmietzinsbuchungen für den selben Zeitraum.
Die Version der Abrechnungs-CD für 2006 aus dem September 2007 war übrigens - erkannt über die Reklamationen durch den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof - so fehlerhaft, dass sie im Mai 2008 (!!) komplett durch eine neue Version ersetzt wurde, was nicht nur eine vollkommen neue Überprüfung der Abrechnungsdaten durch den Mieterbeirat erforderlich gemacht hat.
Vielmehr fragt sich, wieso dies laut bisherigen Recherchen das EINZIGE ausgetauschte Exemplar aus dieser Abrechnung war. Auch Mieterbeiräte aus anderen Wohnhausanlagen halten laut unserem Informationsstand noch immer nur die falsche Version dieser Abrechnung in Händen ...!
Hauptmietzins:
Angeblich ein Thema, das die Mieter nichts angeht und nicht betrifft, da dieser Hauptmietzins ja dem Hauseigentümer zur Erhaltung der Wohnhausanlage zur Verfügung steht. Unterdeckungen gehen im Prinzip zu seinen Lasten, Überschüsse fallen ihm als Gewinn zu.
Problematisch wird es allerdings dann, wenn eine Sanierung oder Instandhaltung in einer Größenordnung ansteht, die aus der angesammelten Mietzinsreserve der vergangenen 10 Jahre und den voraussichtlichen Einnahmen der nächsten 10 Jahre (maximaler Verteilungszeitraum) nicht gedeckt werden kann. Dann muss die Sanierung nämlich im Rahmen eines Verfahrens nach § 18 MRG (ff.) durch die Mieter bezahlt werden.
Und im Lichte dessen ist es überaus problematisch zu sehen, dass allein in den letzten 3 abgerechneten Jahren (2007 – 2009) für unsere Wohnhausanlage über 3,5 Millionen Euro an Hauptmietzins mehr ausgegeben als eingenommen worden sind.
Tendenz: Pro Jahr weiter steigendes Defizit!
Die Entwicklung für unsere Anlage (nur die anfallenden Beträge pro Jahr, keine Summierung):
2005: - 150.000 Euro (Stammhaus und Dachgeschoß zusammengerechnet)
2006: - 913.000 Euro <---- Systemumstellung auf SAP
2007: - 812.000 Euro
2008: - 1,3 Millionen Euro
2009: - 1,4 Millionen Euro
Ebenfalls bemerkenswert, dass dieser Defizit-Aufbau überwiegend ausgabenseitig entsteht, während die Einnahmenseite relativ konstant bleibt (sogar mit einem Rückgang im Jahr 2008, tw. aufgrund von Einmaleffekten 2007):
Einnahmen:
2005: 1,8 Millionen Euro
2006: 3,1 Millionen Euro <---- Systemumstellung auf SAP
2007: 3,2 Millionen Euro
2008: 3,0 Millionen Euro
2009: 3,2 Millionen Euro
Ausgaben:
2005: - 1,9 Millionen Euro
2006: - 4,0 Millionen Euro <---- Systemumstellung auf SAP
2007: - 4,0 Millionen Euro
2008: - 4,3 Millionen Euro
2009: - 4,6 Millionen Euro
Bemerkenswert ist der Anstieg der eigentlichen Instandhaltungsausgaben von rund 755.000 Euro im Jahr 2005 auf mittlerweile 2,2 Millionen Euro im Jahr 2009.
Das obendrein bei einer so gut wie taufrisch sanierten Anlage – und natürlich ohne jedwede Berücksichtigung der Kosten aus der Sanierung, da die Endabrechnung dafür (und auch die Neuerrichtung der Dachgeschosswohnungen) noch ausständig ist.
Zwar kann - und wird wohl auch - die Einbeziehung von Leerstehungssanierungen in die Sanierung (derzeit unbekanntes Volumen und nicht zu bezeichnendes Ende-Datum) einen verzerrenden Effekt zwischen den Vergleichsjahren ergeben haben, die Ausgabenseite steht im Hauptmietzins aber offenbar in keiner vernünftigen und akzeptablen Relation zu den Einnahmen.
Aufgrund der vielfältigen Strukturänderungen in der Darstellung des Hauptmietzinses (vor allem Einnahmen-seitig) fällt eine weitergehende Detailanalyse schwer. Aber mehrere Dinge scheinen ziemlich klar zu sein:
In Kontakten mit anderen Hausverwaltern, insbesondere Gesprächen im Zuge des 2008 überlegten Verwalterwechsels, wurde uns bestätigt, dass die in etwa errechenbaren durchschnittlichen Instandsetzungs- und Verbesserungskosten je Leerwohnung im Vergleich zu anderen Auftraggebern / Hausverwaltungen weit über dem Rahmen liegen.
Außerdem steht in Zweifel, dass die Darstellung der Hauptmietzinsabrechnung und insbesondere der Hauptmietzinsreserve so, wie derzeit von Wiener Wohnen präsentiert, korrekt ist: Hier sind nämlich - ohne weitere Differenzierung - auch die Kosten der Wohnungs-Aufkategorisierungen enthalten. Zwar werden diese im Rahmen eines §18-Verfahrens aus den Hauptmietzinsausgaben herausgerechnet, die Darstellung der Mietzinsreserve in der Zwischenzeit ist aber so nicht korrekt.
Wohnungsverbesserungen (wie eben Aufkategorisierungen) sind nämlich nach § 4 MRG quasi "drittrangig":
Im § 4 (3) Z.1 des Mietrechtsgesetzes heißt es nämlich dazu: "Nützliche Verbesserungen sind vom Vermieter durchzuführen wenn und soweit die Kosten aus den in den vorausgegangenen zehn Kalenderjahren erzielten Mietzinsreserven einschließlich der Zuschüsse, die zur Finanzierung der nützlichen Verbesserung gewährt werden, gedeckt werden können und Erhaltungsarbeiten nicht erforderlich sind oder sichergestellt ist, daß hiemit auch die erforderlichen Erhaltungsarbeiten in einem Zug durchgeführt werden, ..."
Und in § 4. (1) MRG: "Der Vermieter hat nützliche Verbesserungen des Hauses oder einzelner Mietgegenstände nach Maßgabe der rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten und Möglichkeiten durchzuführen, soweit dies im Hinblick auf den allgemeinen Erhaltungszustand des Hauses zweckmäßig ist; hiebei ist nützlichen Verbesserungen des Hauses gegenüber nützlichen Verbesserungen einzelner Mietgegenstände der Vorrang einzuräumen."
Betrachtet man den § 15 (1) des Mietermitbestimmungsstatuts zu "Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten", wo es heißt "Der Mieterbeirat ist berechtigt, die Durchführung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten im Rahmen der vorhandenen Mittel (zum Beispiel Mietzinsreserve, Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag) zu verlangen.", dann sieht man, welche Problematik sich schon in dieser Anwendung der Mietermitbestimmung aus einer zwischenzeitlich unrichtigen oder nicht nachvollziehbaren Darstellung der Hauptmietzinsreserve ergibt.
Bei all diesen Effekten baut man seitens Wiener Wohnen scheinbar darauf, dass Einsprüche zur Hauptmietzinsabrechnung erst im Rahmen eines §18-Verfahrens oder im Zug einer Endabrechnung aus der Sanierung getätigt werden können. Und schon die Endabrechnung unserer gerade erlebten Generalsanierung ist diesbezüglich ein ganz spezielles (und hier eigenes) Kapitel ...!
Bei dieser Gelegenheit ist folgende Struktur bei solchen §18-Verfahren hervorzuheben:
Auch hier kommen Fehler und Unzulänglichkeiten in der Hauptmietzinsabrechnung hinzu, die der Mieterbeirat bei seinen Überprüfungen bereits entdeckt und Wiener Wohnen um Korrektur ersucht hat.
Hier ein bezeichnender KURIER-Artikel zu dem Thema - wobei es hier wohl um die zu hoch veranschlagten Kosten VOR einer Sanierung (also die Berücksichtigung in der Mietzinsreserve) gehen dürfte.
Hier der anscheinend dazu gehörige Kontrollamtsbericht.
Hier zwei weitere interessante Berichte (Sanierung städtischer Wohnhäuser samt Einsparung des Heizwärmebedarfes und Behördenvorgangsweise der MA 37 im Zusammenhang mit Fertigstellungsanzeigen ).
Genau zu dieser angesprochenen Hauptmietzins-Problematik scheint sich HIER gerade eine überaus interessante Erörterung abzuzeichnen.
Kleine Ursachen (es geht um die von Mietern gewünschte Überdachung eines Müllplatzes) - große Wirkung?
Eine kleine, recht anschauliche Zusammenstellung zum Thema Sanierung, Erhaltung und Verbesserung unserer Wohnhausanlage (Stand März 2013).
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