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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

Die Neuvergabe der Arbeiten:


Obwohl zwischen dem Mieterbeirat und Wiener Wohnen am 4.9.2007  und 4.10.2007 große Besprechungen stattfanden, erfolgte über die bevorstehende bzw. schon durchgeführte „Inhausvergabe“ für die Grünflächenpflege keine aktive Information durch Wiener Wohnen.

 

Erst als der Mieterbeirat bei der Rechnungseinschau am 15.10.2007 Wiener Wohnen aufgrund erhaltener Informationen und in Umlauf befindlicher Gerüchte von sich aus ansprach, berichtete man von den vorgenommenen Veränderungen: Der für die Grünflächenbetreuung zuständige Werkmeister teilte dem Mieterbeirat mit, dass die Hausbetreuungs GmbH rückwirkend mit 1.10.2007 die gärtnerische Normpflege übernommen hätte. Diese Anordnung sei erst jetzt von der Direktion gekommen, und der zuständige Sachbearbeiter im Hausbesorgerreferat wäre längere Zeit im Krankenstand gewesen. Der Werkmeister wusste bisher auch nichts von der Verlagerung, daher konnte er den Mieterbeirat nicht früher davon informieren. Die Frage, ob dadurch die Kosten für die Mieter geringer würden, konnte der Werkmeister nicht beantworten. Man solle sich diesbezüglich an die Hausbetreuungs GmbH wenden.


In einer schriftlichen Fragenbeantwortung am 16.12.2007 teilte Wiener Wohnen folgendes mit: Wienweit werden bei allen Verträgen mit Grünflächenbetreuungsfirmen, welche auslaufen, diese nicht neu ausgeschrieben, sondern in allen Fällen die Wiener Wohnen-Außenanlagenbetreuungs Ges.m.b.H. mit der Wahrnehmung dieser Agenda beauftragt. Für die Wohnhausanlage „Hugo Breitner-Hof“ erfolgte die Übernahme dieser Tätigkeiten mit 1. Oktober 2007. (Zitat Ende)


Schon hier stellt sich die Frage, weshalb der Wechsel / das Auslaufen der Verträge mit Beginn der „toten Zeit“ (Winter) erfolgt, wodurch besonders bei dieser neuen Auftragsvergabe für etwa 6 Monate exorbitant hohe Mehrkosten für praktisch keine Leistung erzeugt wurden.

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Kontrollamtsbericht zur Haus- und Außenbetreuungs GmbH:

Am 26.3.2009 wurde der 123-seitige Kontrollamtsbericht 04-33-KA-III-K-11-8 vom 4.9.2008 veröffentlicht und im Wiener Gemeinderat diskutiert.

Ein paar Ausschnitte daraus:

Insgesamt ein positives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von 10,18 Mio.EUR.

Vom Kontrollamt konnte die Preisfindung nur anhand der Berechnungen eines von WW in Auftrag gegebenen Gutachtens über die Kosten der Grünflächenbetreuung einer Wohnhausanlage (WHA) nachvollzogen werden. Den dem Gutachten zu Grunde liegenden Ansichten einer gerechtfertigten Verdreifachung von Kosten der Grünflächenbetreuung konnte vom Kontrollamt nicht gefolgt werden.

Zu Beginn der Pflegesaison waren auf Grund mangelhafter Planung nicht ausreichend Materialien und Gerätschaften vorhanden, die eine ordnungsgemäße Pflege der zu betreuenden Grünflächen ermöglichten. Dieses Defizit konnte trotz getätigter Einkäufe von Gerätschaften nicht mehr aufgeholt werden. Um den gestellten Aufgaben annähernd gerecht werden zu können, beauftragte die WW-A zur Betreuung der Grünflächen Fremdfirmen, wobei im Zuge der Auftragsvergabe vergaberechtliche Regelungen außer Acht gelassen wurden. Letztlich war aber trotz des Einsatzes von Fremdfirmen die Grünflächenbetreuung in der Pflegesaison 2007/08 als nicht zufrieden stellend zu bewerten und führte zu einem Anstieg an Beschwerden über die WW-A und über WW selbst.

Mit der Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung für Leistungen betreffend die Produktgruppen Hausbetreuung, Gehweg- und Grünflächenreinigung hätten die Preisunterschiede zu Firmen des freien Marktes aufgearbeitet werden können. Diese Wettbewerbssituation hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Senkung dieser BK für die WohnungsmieterInnen von städtischen WHA geführt.

Obwohl der Zusatzvertrag zur Außenanlagenbetreuung vom 9. Dezember 2005 nach wie vor als gültige Verrechnungsgrundlage anzusehen ist, wurde noch keine einzige Faktura nach dem in diesem Vertrag vereinbarten Entgelt ausgestellt und auch bezahlt. Verrechnet wird vielmehr auf Basis der unter den beidseitigen Unterschriften der Vertragspartnerinnen handschriftlich hinzugefügten Preise des GF der WW-H.

Für die Betreuung der unbefestigten Flächen (Grünanlagen) wird der vereinbarte Preis von 0,27 EUR je m2 und Monat nunmehr unterteilt in 0,11 EUR je m2 für die Reinigung der Grünanlagen und 0,16 EUR je m2 für die mit dem Wort "Mähen" umschriebene Grünanlagenpflege.

Einem von WW in Auftrag gegebenen Gutachten zur betriebswirtschaftlichen Stellungnahme der Kalkulation und Preisbildung der WW-H für eine WHA war zu entnehmen, dass die WW-H seit Oktober 2007 für die Grünflächenbetreuung 1,68 EUR je m2 und Jahr verrechnet. Der im Gutachten angeführte Gesamtpreis je m2 und Jahr ergibt eine monatliche Belastung von 0,14 EUR je m2 und ist weder aus der Vereinbarung vom 9. Dezember 2005 noch aus der handschriftlich einseitig hinzugefügten Preisangabe ableitbar.

Stellt man die dem Kontrollamt vorliegende Detailkalkulation der bisher beauftragten Firma für die Grünflächenbetreuung dieser WHA mit Gesamtkosten von 52.921,24 EUR jener des Gutachtens von 141.120,-- EUR (84.000 m2 x 1,68 EUR) gegenüber, so wird der grundlegende Unterschied beider Kalkulationen klar erkennbar.

Die private Anbieterin bzw. der private Anbieter ermittelt den genauen Zeitaufwand für die einzeln aufgezählten Leistungen, während die WW-H davon ausgeht, drei Personen ganzjährig mit der gärtnerischen Betreuung zu beschäftigen.

Nach Ansicht des Kontrollamtes war die von der privaten Firma vorgelegte Kalkulation vor allem hinsichtlich des unmittelbaren Bezuges der erbrachten Leistung zum verlangten Entgelt in allen Punkten nachvollziehbar gestaltet und stellte auch in Bezug zu dem bei WW aufliegenden mehrjährigen Preisvergleich (ab dem Jahr 1985) ein gemäß Bundesvergabegesetz (BVergG) ortsübliches, plausibles und angemessenes Angebot dar.

Die sukzessive Übernahme der Grünanlagenbetreuung durch die WW-H führte bei annähernd gleichem Flächenausmaß innerhalb von drei Jahren zu einer Kostensteigerung von 77 %.

Warum WW nicht direkt mit ihrem Enkel den für die MieterInnen der städtischen WHA günstigeren Vertrag abgeschlossen hat, konnte dem Kontrollamt nicht schlüssig erklärt werden.

Eine sinnhafte Rechnungskontrolle ist bei einer derartigen Form der Rechnungslegung nicht möglich. Die Zusammensetzung der einzelnen Positionen der an WW gerichteten Faktura konnte daher nur anhand der Mengenangaben der Rechnung der WW-A an die WW-H und der eigenmächtig vom GF der WW-H und WW-A geänderten Einzelpreise nachvollzogen werden. Da WW kein als schriftliche Vertragsänderung zu bezeichnendes Schriftstück vorlegen konnte, war folgerichtig davon auszugehen, dass bei den Rechnungen keine sinnhafte Rechnungskontrolle erfolgte.

Einleitend hält das Kontrollamt zu dieser Frage fest, dass WW der WW-H die zur Betreuung zu übernehmenden Grünflächen nicht vorgab. Vielmehr legte der damalige GF der WW-H selber fest, welche Grünflächen von der WW-H ab welchem Zeitpunkt betreut werden. Die einzige Mitarbeit von WW bestand aus einer Plausibilitätsprüfung der von WW-H genannten Adressen.

Die zahlreichen Beschwerden über die mangelhafte Grünflächenbetreuung waren offenbar der Grund dafür, dass die Direktorin von WW am 6. Juni 2008 entschied, dass bis zum Jahr 2009 keine weiteren WHA von der WW-H in die gärtnerische Betreuung übernommen werden. Die für die Zeit ab 1. Oktober 2008 bereits für die Betreuung durch die WW-H vorgesehenen Flächen wurden wieder in den Verantwortungsbereich von WW zurückgenommen.

Im Punkt VI des Zusatzvertrages ist lediglich unter "Allgemeines" festgehalten, dass die WW-H berechtigt ist, SubunternehmerInnen mit der Durchführung der vereinbarten Leistungen zu beauftragen. Diese nicht eindeutig auf die WW-A abzielende Vereinbarung berechtigte bereits zu Vertragsbeginn die WW-H, die Arbeiten an den Außenanlagen an andere Firmen als die WW-A zu vergeben.

Es wurde aus der bisherigen Sichtweise von WW als sehr schwierig angesehen, eine Grünfläche dieses Ausmaßes als Ganzes in die Betreuung einer einzigen Firma zu übertragen und gleichzeitig einen hohen Qualitätsstandard zu erreichen bzw. diesen zu halten. Erhebungen des Kontrollamtes ergaben, dass die Betreuung einer Grünfläche bis zu 1 Mio.m2 von einem gewerblichen Gärtnereibetrieb zu bewältigen war. Bis zur Übernahme der Grünflächenbetreuung durch die WW-H bzw. WW-A gab es in Wien nur eine einzige private gewerbliche Gärtnerei, die zum Stichtag 30. September 2006 annähernd ein gleich großes Volumen wie die WW-H bewältigte. Beschwerden über diese private Firma wurden dem Kontrollamt gegenüber nicht mitgeteilt.

Der Vertrag mit den privaten Gärtnereibetrieben ist sehr umfangreich gestaltet und enthält genaue Vorgaben, in welcher Form vereinbarte Leistungen zu erbringen sind.

In der Zusatzvereinbarung mit der WW-H verzichtete WW gänzlich auf solche zusätzlichen Vertragsbestimmungen, insbesondere ist die WW-H bzgl. der Entsorgung des Grünschnittes und sonstiger biogener Abfälle an keine Vertragspartnerin bzw. keinen Vertragspartner gebunden.

Für das Kontrollamt war es nicht nachvollziehbar, warum auf allgemein übliche Vertragsbestandteile in diesem Fall verzichtet wurde, die in fast allen Verträgen, in denen WW Dienstleistungen von privaten Firmen in Anspruch nimmt, sehr wohl Berücksichtigung finden. Letztlich führt dieser Verzicht zu einer Benachteiligung der betroffenen MieterInnen, da WW auf Grund der mangelhaften Vertragserrichtung keine Möglichkeit hat, bei Nichterbringung der vereinbarten Leistungen das Entgelt ohne Probleme zu reduzieren. Formell gesehen müssten die MieterInnen für die angefallenen Kosten im Weg der BK aufkommen, ohne entsprechende Leistungen erhalten zu haben. In einigen Fällen war das für die MieterInnen so wahrnehmbar, dass die Grünflächen nicht gemäht wurden und die Vegetation teilweise eine Höhe bis zu 1 m erreichte.

Die Verträge mit den privaten Gärtnereibetrieben sehen vor, dass die Rasenflächen während der Pflegesaison entsprechend einem beigeschlossenen Terminplan in gleichmäßigen Abständen siebenmal zu mähen sind. Der erste Mähgang im Frühjahr hat zwischen 15. April und 4. Mai zu erfolgen. Im Vergleich dazu sieht die Vereinbarung zwischen WW und der WW-H vor, dass der erste Mähgang zwischen 15. April und 26. Mai zu erfolgen hat.

Im Vertrag zwischen WW und der WW-H fehlt gänzlich der Hinweis auf die einschlägige ÖNORM L 1120 - Gartengestaltung und Landschaftsbau-Pflegearbeiten.

Hinsichtlich des übrigen Leistungsumfanges verhielt es sich nicht anders. In dem Vertrag zwischen WW und der WW-H ist lediglich eine kurze (wenig aussagende) Arbeitsbeschreibung vorhanden, während in den Verträgen mit den privaten Firmen eine umfangreiche Beschreibung der zu erbringenden Leistungen enthalten ist.

Weiters war auffallend, dass bei den privaten Firmen umfangreiche Kontrollrechte für WW verankert sind bzw. die Firmen von sich aus regelmäßig Meldungen an WW zu erstatten haben, insbesondere dann, wenn die vereinbarten Leistungen nicht termingerecht erfüllt werden können. Einen korrespondierenden Vertragspunkt gibt es bzgl. der Beauftragung der WW-H nicht.

Die Verträge mit den privaten Firmen sehen auch vor, dass etwaige Schäden, die im Zuge der Arbeiten entstanden sind, von der Auftragnehmerin bzw. vom Auf-tragnehmer sofort zu beheben und WW unverzüglich zur Kenntnis zu bringen sind, widrigenfalls die Behebung auf Kosten der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers erfolgen wird. Die WW-H hingegen haftet nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen durch ihre MitarbeiterInnen.

Anzumerken ist noch, dass die von WW beauftragten externen Kontrahentinnen bzw. Kontrahenten gewerbliche Gärtnereibetriebe sind. Die WW-A verfügt im Gegensatz dazu nicht über eine einschlägige Gewerbeberechtigung, sondern übt die Gartenpflege als freies Gewerbe aus.

Der WW-A gelang es nicht, mit dem vorhandenen Personal die übertragenen Grünflächen entsprechend zu betreuen. Die Ursache lag zu einem großen Teil auch darin, dass die erforderlichen Gerätschaften nicht vorhanden waren.

Dazu kam noch, dass die vorhandenen Aufsitzrasenmäher und Traktoren von der technischen Leistungsfähigkeit nicht geeignet waren, die - mangels Fehlplanung - bereits erreichte Grashöhe zu bewältigen. Gleiches galt für die 50 Stück Rasenmäher.

Für die zu betreuende Fläche und den bereits fortgeschrittenen Grasbewuchs wurde der erste Mähgang zu spät begonnen. Die zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Gerätschaften waren von der technischen Leistungsfähigkeit ungeeignet, das hohe Gras zu mähen. Dieses Versäumnis konnte von der WW-A nicht mehr aufgeholt werden.

In dem vom GF der WW-A am 6. Oktober 2008 entwickelten Reorganisationskonzept für die Grünflächenpflege war angeführt, dass mit Oktober 2007 rd. 2 Mio.m2 Grünfläche neu hinzugekommen sind, somit rd. 3 Mio.m2 zu betreuen waren. Weiters findet sich darin die Feststellung, dass - trotz Ausweitung - die dafür notwendige Unternehmensstruktur der WW-A nicht geschaffen wurde. Somit erwies sich - rückblickend - die Betreuung von 3 Mio.m2 Grünfläche als undurchführbar. Nach Ansicht der WW-A war eine Rückgabe an WW zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, da alle bestehenden Kontrahentinnen- bzw. Kontrahentenverträge bereits aufgekündigt worden waren. Eine Rückfrage des Kontrollamtes bei der WW-Direktion Gartentechnik ergab, dass es für WW bis Ende Februar 2008 kein Problem gewesen wäre, die eventuell von der WW-H (bzw. WW-A) zurückgegebenen Grünflächen im Zuge einer Ausschreibung an Kontrahentinnen bzw. Kontrahenten zu vergeben. Nach dem genannten Zeitpunkt hätte immer noch die Möglichkeit bestanden, auf Grund der gewählten Ausschreibungen, den Kontrahentinnen bzw. Kontrahenten zusätzliche Flächen in deren Betreuung zu übergeben. Zu keinem Zeitpunkt wurde WW von zu erwartenden Kapazitätsproblemen der WW-H bzw. der WW-A informiert.

Für das Kontrollamt war es daher unverständlich, dass im September 2008 neuerlich rd. 1 Mio.m2 Fläche an Fremdfirmen zum Mähen vergeben werden musste, obwohl zu diesem Zeitpunkt in Summe 15 Aufsitzrasenmäher, 17 Kubota Traktoren und 97 Rasenmäher den 114 WW-A Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Grünflächenpflege zur Verfügung standen. Witterungsbedingte Gründe für die neuerliche Fremdbetreuung konnten nicht ins Treffen geführt werden, da im September "normale" klimatische Verhältnisse herrschten.

Dem Kontrollamt erschienen die Ausführungen des erstellten Reorganisationskonzeptes insofern bemerkenswert, da die WW-A offensichtlich die Betreuung der Grünflächen im Ausmaß von rd. 3 Mio.m2 übernommen hat, ohne dafür organisatorische und personelle Rahmenbedingungen geschaffen zu haben.

Darüber hinaus hätten die genannten Reorganisationsmaßnahmen bereits Anfang des Jahres 2008 im Zuge der Vorbereitung der Betreuungssaison 2008 umgesetzt sein müssen. Obwohl die WW-A bereits im Februar 2007 Bescheid wusste, mit Oktober 2007 zu der bestehenden Betreuungsfläche weitere von ihr selbst ausgesuchte 2 Mio.m2 zu übernehmen, verabsäumte sie es trotz acht Monate langer Vorlaufzeit, entsprechende Vorsorgen rechtzeitig zu treffen. Der GF kann sich von seiner Verantwortung auch nicht mit dem Argument befreien, er hätte den Auftrag für die Erstellung eines Konzeptes an einen oder mehrere MitarbeiterInnen weitergeleitet. Seine Verpflichtung wäre gewesen, sich regelmäßig über den Fortschritt der Arbeiten zu erkundigen und letztlich seine Auftraggeberin rechtzeitig in Kenntnis davon setzen müssen, dass er die ihm gestellte Aufgabe nicht bewältigen kann.

Das Kontrollamt hat aus den ihm vorgelegten Unterlagen selbst eine Auswertung hinsichtlich der unterschiedlichen Beschwerden in Bezug auf Grünflächen vorgenommen. Aus dieser Tabelle ist zu erkennen, dass es im Mai 2008 zu einem eklatanten Anstieg der Beschwerden im Bereich der Grünflächenbetreuung kam. Im Juni war die Anzahl der Beschwerden ebenfalls noch sehr hoch, ab August ging die Anzahl der Beschwerden zwar zurück, blieb aber dennoch auf einem hohen Niveau.

Bei den beauftragten Subunternehmen handelt es sich um Kontrahentinnen bzw. Kontrahenten der Magistratsabteilung 42, die auf Grund einer Ausschreibung dieser Dienststelle im Rahmen der Grünflächenpflege in Schulen, Kinder- und Tagesheimen beschäftigt werden. Die Entlohnung erfolgt gemäß den Konditionen der genannten Ausschreibung. Die Magistratsabteilung 42 gab insgesamt elf Kontrahentinnen bzw. Kontrahenten bekannt.

Eine Anfrage der WW-A bei den namhaft gemachten Kontrahentinnen bzw. Kontrahenten ergab mangelnde Kapazitäten für die zur Vergabe anstehenden Flächen, sodass eine nur auf diese Firmen begrenzte Beauftragung nicht erfolgen konnte.

Die verbliebenen Flächen, welche weder durch Eigenleistungen der WW-A noch durch die Kontrahentinnen bzw. Kontrahenten der Magistratsabteilung 42 betreut werden konnten, wurden an die M. GnbH vergeben. Warum die WW-H nicht auch bei den Kontrahentinnen bzw. Kontrahenten von WW nachfragte, ob diese Kapazitäten frei hätten und auch bereit wären, die Aufträge zu übernehmen, hat sich dem Kontrollamt nicht erschlossen.

Bemerkenswert erschien für das Kontrollamt die Art der Beauftragung. Die M. GnbH übersandte der WW-A pro WHA ein Angebot, in dem die zu mähende Grünfläche in m2 mit einem Einheitspreis bekannt gegeben wurde. Von der WW-A erfolgte durch die firmenmäßige Zeichnung die Annahme des Angebotes. Offensichtlich wurden im Vorfeld dazu entsprechende Gespräche geführt, die jedoch nicht schriftlich dokumentiert sind oder zumindest dem Kontrollamt trotz Aufforderung nicht zur Verfügung gestellt wurden.

Es musste daher davon ausgegangen werden, dass ein eigener schriftlich verfasster Vertrag über die durchzuführenden Leistungen nicht existiert. Eine Folge davon war, dass die SubunternehmerInnen in der Art und Weise der Leistungserbringung völlig frei und an keine Vorgaben gebunden waren. Auch die Möglichkeit, den erhaltenen Auftrag wiederum an ein Subunternehmen weiterzugeben, war damit nicht ausgeschlossen. Berücksichtigt man die umfangreichen Verträge der sonst im Bereich von WW tätigen Grünflächenbetreuungsfirmen, so kommt diese Vorgehensweise einer Verzerrung des Wettbewerbes nahe.

Tatsächlich erfolgte die Leistungserbringung in einer nicht zufrieden stellenden Art und Weise. Die M. GnbH führte die Mäharbeiten teilweise mit Gerätschaften durch, die eigentlich nicht in den WHA eingesetzt werden dürfen und entsprechende Flurschäden verursachten. So erfolgte in einigen WHA der Einsatz von Geräten mit über 2 t Gesamtgewicht, obwohl dies im Vertrag zwischen der WW-H und der WW-A ausdrücklich verboten wurde. Konsequenzen gab es weder für die WW-A noch für die beauftragten Subunternehmen, sodass letztlich die MieterInnen der WHA für die beschädigten Grünflächen im Zuge der BK oder im Weg der Erhaltungskosten aufzukommen haben werden.

Auch bzgl. der Qualität der erbrachten Leistungen ist die Sachlage ähnlich. Werden für einen Mähgang Maschinen herangezogen, deren primärer Einsatzweck im Mähen von landwirtschaftlichen Wiesen liegt, entspricht die Durchführung solcher Arbeiten nicht annähernd der Qualität, die die MieterInnen von WW üblicherweise erwarten dürfen. Ein finanzieller Ausgleich für die nicht auf diesem Niveau liegende Leistungserbringung durch eine äquivalente Preisreduktion ist nicht dokumentiert und bisher offenbar auch nicht gefordert worden.

Die M. GnbH führte einen Teil der übernommenen Aufträge nicht selbst durch, sondern beauftragte die M. GnbH-B mit der Durchführung der übernommenen Leistungsverpflichtung. Die M. GnbH-B wiederum beauftragte daraufhin die SE. GmbH. Gemäß der Homepage des genannten Unternehmens verfolgt dieser Betrieb nachstehende Firmenphilosophie:

"Die SE. GmbH wurde von T. gegründet. Nach 15jähriger Berufserfahrung in den Bereichen Bewachung, Detektei, Personenschutz, Ermittlungen und Beweismittelführung in allen Rechtsbelangen entschloss sich der Firmeninhaber 2002 zur Selbstständigkeit. Das Unternehmen beschäftigt heute über 100 MitarbeiterInnen, die mit ihrer Erfahrung, ihrem Wissen und persönlichen Einsatz maßgeblich zum Erfolg des Unternehmens beitragen.

Seit Mai 2008 ist die SE. GmbH zu den Tätigkeiten des Hausservices berechtigt und hat aber auch die entsprechende Berechtigung für die Durchführung von gärtnerischen Tätigkeiten."

Aus vergaberechtlicher Sicht war anzumerken, dass das Konstrukt der In-House-Vergabe nur so lange Anwendung finden kann, als die bereits genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Beauftragt daher die WW-A Fremdfirmen, kann die Begünstigung der In-House-Vergabe auf diesen Beschaffungsvorgang nicht ausgedehnt werden.

Wenn die personellen Ressourcen der WW-A nicht ausreichen, um übernommene Leistungsverpflichtungen zu erfüllen, sind aus der Sicht des Kontrollamtes jedenfalls Kontrahentinnen bzw. Kontrahenten zu beschäftigen, die aus vergaberechtskonformen Vergabeverfahren hervorgehen und die die Aufträge nach Durchführung eines freien und fairen Wettbewerbs erhalten.

Diese Regeln des Vergaberechts wurden bzgl. der Beauftragung der M. GnbH nicht eingehalten.

Die Auftragssumme für Leistungen der M. GnbH belief sich bis zum 31. Oktober 2008 auf 320.471,02 EUR. Die M. GnbH wurde für zwei Mähdurchgänge beauftragt. Der erste Durchgang fiel in den Zeitraum Mai bis Juni 2008, der zweite Durchgang war ab Anfang September 2008 fällig. Ab einem Auftragswert von 206.000,-- EUR hätte für einen Dienstleistungsauftrag vergaberechtskonform eine europaweite Ausschreibung erfolgen müssen.

Ein immer wieder auftretendes Problem stellt die Ablagerung von Schnittgut auf öffentlichen Verkehrsflächen bzw. auf vermieteten Parkplätzen dar. Sowohl die WW-A als auch teilweise die beauftragten Firmen waren diesbezüglich säumig.

In einigen Fällen lag das Schnittgut mehrere Tage auf diesen Flächen bevor es abgeholt wurde. Die Manipulation mit Schnittgut konnte die WW-A nie gänzlich in den Griff bekommen, da mit Beginn der Laubkehrung sich dieses Problem auf zusammengekehrte Laubhaufen verschob.

Bereits in einer LeiterInnenbesprechung von WW am 18. Juni 2008 führte die Direktorin von WW aus, dass die Kontrolle der Arbeitsleistung der Grünflächenpflege in das Aufgabengebiet des im KD zuständigen Grünwerkmeisters fällt. Die WW-H ist im Wesentlichen gleich zu behandeln wie Kontrahentinnen bzw. Kontrahenten. Bei Nichterbringung oder bei nur teilweiser Erbringung der Leistung sind Qualitätsabzüge bei der Rechnung vorzunehmen. Voraussetzung dafür ist eine Einzelfallbetrachtung einer jeden WHA. Ab sofort wurde angeboten, die Rechnungen der WW-H auszudrucken, um eine entsprechende Rechnungskontrolle zu ermöglichen.

Zur Kontrolle durch den Grünwerkmeister ist die Veröffentlichung der Vertragsleistungen und Preise der Außenbetreuung der WW-H lt. Vertragsinhalt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Kenntnis zu bringen.

Der GF der WW-H hat eine Schadensermittlung für Verzögerungen bzw. mangelhafte Leistungserbringung für den ersten Mähgang basierend auf seiner Kalkulation aufzustellen. Die WW-Direktion Gartentechnik wird beauftragt, diese Schadensermittlung der WW-H sachverständig auf Plausibilität zu prüfen und einheitliche Prozentsätze für Leistungsabstriche auf Grund von Erfahrungswerten zu erheben. Diese wird den KD als Unterstützung für die Rechnungsprüfung zur Verfügung gestellt.

Eine Änderung der Generalanordnung zur Behandlung der Rechnungen der WW-H fand bisher nicht statt, eine Überprüfung der Rechnungen ist nach wie vor nicht aktuell. Dem Kontrollamt wurde auch kein Fall bekannt, dass WW den von der WW-H in Rechnung gestellten Betrag nicht in der vollen Höhe beglich. Bestrebungen einer Gleichbehandlung der Tochterfirma von WW mit den übrigen Kontrahentinnen und Kontrahenten waren aus der Sicht des Kontrollamtes nicht erkennbar.

Eine Rückfrage des Kontrollamtes bei einem Grünwerkmeister von WW ergab, dass zumindest teilweise Wochenberichte von der WW-H übermittelt werden. Der genaue Leistungsvertrag wäre aber nicht bekannt, sodass schon aus diesem Grund keine Überprüfung der Tätigkeiten der WW-H erfolgen kann. Da der Werkmeister noch nie eine von der WW-H ausgestellte Rechnung gesehen habe, bestand für ihn auch nicht die Möglichkeit, wegen mangelnder Leistungserbringung einen Preisabzug vorzunehmen.

Auch die Schadensermittlung durch den GF fand bisher nicht statt bzw. wurde noch nicht an WW zur Prüfung übermittelt.

In der AR-Sitzung vom 21. Mai 2008 beschäftigte sich der AR mit dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2007 und den Kontrollamtsberichten.

Eine Berichterstattung über die akute Problematik der mangelnden Grünflächenpflege der WW-H erfolgte nicht. Auf Grund einschlägiger Berichterstattung in den Medien hätte der AR auch von sich aus zu diesem Thema eine eigene AR-Sitzung einberufen können, um die Probleme zu hinterfragen und vom GF ein funktionierendes Konzept für die Erledigung der übernommenen Arbeiten zu verlangen. Auch wäre es Aufgabe des AR gewesen, zu hinterfragen, wie es zu dieser imageungünstigen Situation kommen konnte.

Neben dem AR als Kontrollinstanz kommt WW ihrer Eigentümerinverpflichtung gegebenenfalls durch interne Revisionen nach, die allerdings nur anlassbezogen von der Direktorin von WW beauftragt werden. Die Stabstelle Revision und Controlling von WW erhielt diesbezüglich im Jahr 2008 den Auftrag, die Kosten der Grünflächenbetreuung und in einer Folgerevision die Gesamtkosten der WW-A nachzuvollziehen.


Aus den Stellungnahmen der Hausbetreuungs GmbH dazu:

Die ursprüngliche Kalkulation für die Grünflächenbetreuung (Grünanlagenpflege) betrug 0,16 EUR je m2 und wurde so vereinbart. Durch die Übernahme von weiteren Flächen konnte die Zielsetzung eines günstigeren Preises vom GF auch umgesetzt werden, weshalb die WW-H ab Oktober 2007 auch nicht mehr 0,16 EUR/m2 sondern nur mehr 0,14 EUR/m2 verrechnete. Diese Änderung erfolgte einvernehmlich zwischen WW und WW-H zu Gunsten der Mieterinnen und ist aus der "Pauschalenliste" ersichtlich.

Generell wird festgehalten, dass die vom Kontrollamt festgestellten Änderungen zu ursprünglich getroffenen Festlegungen für die Abwicklung der Geschäftsbeziehungen zwischen der WW-H und WW (z.B. Festlegung der monatlichen Aufzugspauschale, Veränderung der Abrechnungsmodalitäten auf monatliche Verrechnung im Nachhinein, Inhalte der zu legenden Rechnungen, Reduktion der ursprünglich festgelegten Preise bei der Außenbetreuung) jeweils unter gegenseitiger Abstimmung der Geschäftsführung mit der Direktion von WW erfolgten. Die Kritik an der mangelnden schriftlichen Dokumentation dieser Abänderungen in den Verträgen ist nicht unberechtigt. Es wird daher in Zukunft streng darauf geachtet werden, dass solche Änderungen in Schriftform erfolgen.

Eine Übernahme vor Ort gemeinsam mit den Grün-Werkmeisterinnen bzw. Werkmeistern von WW war auf Grund der mangelnden Zeitressourcen der Grün-Werkmeisterinnen bzw. Werkmeister nicht möglich.

Bei der Kostenreduktion ging es nicht nur um die eigentlichen Kosten, sondern auch um die Kosten der regelmäßigen Ausschreibungen der Grün- und Winterdienste, die einen Vorteil für WW darstellen, der letztlich den Mieterinnen und Mietern zugutekommt, weil die freiwerdenden Ressourcen zu ihrem Wohle eingesetzt werden.

Bei der Planung der Grünflächenbetreuung kam es gleich nach der Gründung der WW-A und nach erster Übernahme von Grünflächen zu erheblichen organisatorischen Fehlern. Es wurde im September 2006 durch eine Neuorganisation versucht, das Problem abzuwenden.

Das Reorganisationskonzept, das vom gewerberechtlichen GF der WW-A für das Jahr 2008 erstellt wurde, war auf Grund der angeführten Problematik nicht in der geplanten Form umsetzbar. Deshalb erwies es sich auch - um weitere wirtschaftliche Probleme zu vermeiden - als notwendig, einen Teil dieser Flächen an Fremdfirmen zu vergeben.

Die WW-H hat sämtliche nicht erbrachte und in den Pauschalen verrechnete Leistungen den Mieterinnen und Mietern gutgeschrieben. Diese Abzüge werden in den BK-Abrechnungen 2008 ersichtlich sein. Alle durch diese Minderleistungen der WW-A bzw. ihrer Subunternehmerinnen entstandenen Schäden werden der Hauseigentümerin WW ersetzt bzw. wurden bereits ersetzt.

Auf Grund der nicht ordentlich durchgeführten Dienstleistungen und Flurschäden wurden der M. GnbH rd. 35.000,-- EUR abgezogen.

Das Unternehmen SE. GmbH, das als Subunternehmer auftrat, ist der Geschäftsführung nicht bekannt. Es verfügte aber jedenfalls über eine Gewerbeberechtigung für die beauftragte Tätigkeit, wie das Kontrollamt selbst feststellt.

Den Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern von WW ist der Vertrag zwischen WW und WW-H sehr wohl bekannt, da dieser Vertrag bei einer LeiterInnen-Besprechung von der Direktorin von WW selbst als Kopie an alle KD-LeiterInnen ausgehändigt wurde.

Die feststellbaren Schäden wurden sofort dokumentiert und behoben.


Aus den Stellungnahmen von Wiener Wohnen dazu:

Die Aufnahme aller einzeln dargestellten Leistungen in den Verträgen mit den Privaten ist Voraussetzung bzw. Konsequenz des erforderlichen Vergabeverfahrens (im Gegensatz zu der In-House-Vergabe an ein im Eigentum der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers stehendes Unternehmen); ebenso sind die verankerten Kontrollrechte wegen des (nur) zivilrechtlichen Auftragsverhältnisses und in Anbetracht allenfalls erforderlicher Prozessführungen notwendig.

Im Gegensatz dazu herrscht zwischen WW und der WW-H, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, primär ein ganz anderes, wesentlich stärker wirkendes Verhältnis, nämlich das zwischen einem Mutter- und einem Tochterunternehmen mit der Möglichkeit der Weisung durch die Eigentümerin. Daher ist es auch nicht verständlich, wieso nach Ansicht des Kontrollamtes die MieterInnen daraus Nachteile haben sollten, dass in den abgeschlossenen Verträgen nicht die detaillierten Bestimmungen aus den Verträgen mit den Privaten enthalten sind. Gerade durch das Weisungsrecht der Eigentümerin gegenüber dem GF einer (eigenen) Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist der unmittelbare, direkte Durchgriff sichergestellt - was sich auch darin zeigt, dass die Rückerstattung jenes Entgeltteiles, der für nicht erbrachte Leistungen verrechnet wurde, von der WW-H pro betroffener WHA bereits durchgeführt wurde. Für die MieterInnen wird in der im Juni 2009 aufzulegenden BK-Abrechnung 2008 die Rückzahlung nachzuvollziehen sein.

Die teilweise recht heftige Debatte im Gemeinderat dazu gipfelte in Aussagen von GR Dr. Stürzenbecher: Wien nimmt Kontrollamtskritik ernst.

Was davon zu halten ist?

Machen Sie sich aufgrund der Darstellung in dieser Rubrik selbst Ihr Bild!
Zuständigkeit für die Grünflächenverrechnung, Beaufsichtigung etc.:

Nicht nur für das Kontrollamt der Stadt Wien ergab sich die Frage nach der Zuständigkeit bei Wiener Wohnen für die ordnungsgemäß durchgeführt und verrechneten Grünflächenarbeiten.

Zitate:

Bereits in einer LeiterInnenbesprechung von WW am 18. Juni 2008 führte die Direktorin von WW aus, dass die Kontrolle der Arbeitsleistung der Grünflächenpflege in das Aufgabengebiet des im KD zuständigen Grünwerkmeisters fällt.

Zur Kontrolle durch den Grünwerkmeister ist die Veröffentlichung der Vertragsleistungen und Preise der Außenbetreuung der WW-H lt. Vertragsinhalt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Kenntnis zu bringen.

Der GF der WW-H hat eine Schadensermittlung für Verzögerungen bzw. mangelhafte Leistungserbringung für den ersten Mähgang basierend auf seiner Kalkulation aufzustellen. Die WW-Direktion Gartentechnik wird beauftragt, diese Schadensermittlung der WW-H sachverständig auf Plausibilität zu prüfen und einheitliche Prozentsätze für Leistungsabstriche auf Grund von Erfahrungswerten zu erheben. Diese wird den KD als Unterstützung für die Rechnungsprüfung zur Verfügung gestellt.

Eine Änderung der Generalanordnung zur Behandlung der Rechnungen der WW-H fand bisher nicht statt, eine Überprüfung der Rechnungen ist nach wie vor nicht aktuell. Dem Kontrollamt wurde auch kein Fall bekannt, dass WW den von der WW-H in Rechnung gestellten Betrag nicht in der vollen Höhe beglich. Bestrebungen einer Gleichbehandlung der Tochterfirma von WW mit den übrigen Kontrahentinnen und Kontrahenten waren aus der Sicht des Kontrollamtes nicht erkennbar.

Eine Rückfrage des Kontrollamtes bei einem Grünwerkmeister von WW ergab, dass zumindest teilweise Wochenberichte von der WW-H übermittelt werden. Der genaue Leistungsvertrag wäre aber nicht bekannt, sodass schon aus diesem Grund keine Überprüfung der Tätigkeiten der WW-H erfolgen kann. Da der Werkmeister noch nie eine von der WW-H ausgestellte Rechnung gesehen habe, bestand für ihn auch nicht die Möglichkeit, wegen mangelnder Leistungserbringung einen Preisabzug vorzunehmen.

Auch die Schadensermittlung durch den GF fand bisher nicht statt bzw. wurde noch nicht an WW zur Prüfung übermittelt.


(Zitat Ende)

Auch für den Mieterbeirat und die betroffenen Mieter ergibt sich diese Frage, da schon aus der ersten Bekanntgabe der Neugestaltung der Grünflächenarbeiten abzuleiten ist, dass sich der Werkmeister für die Gartenbetreuung weder ausreichend eingebunden noch zuständig gefühlt hatte.

Das bestätigte auch eine Aussage von Wiener Wohnen im Rahmen der Rechnungseinschau 2008 am 5.10.2009: Früher war für die Grünflächenpflege der Werkmeister für Gartenarbeiten, Herr Toifl, zuständig. Ab der Übernahme dieser Arbeiten durch die Hausbetreuungs- und Außenbetreuungs GmbH ist das Hausbesorgerreferat zuständig. Also ist die Frage der richtig bemessenen Rückvergütung im Gespräch mit Herrn Putz zu klären. (Zitat Ende)

Doch bemerkenswert ist, dass sich auch das Hausbesorgerreferat, auf das vom Werkmeister für die Gartenbetreuung verwiesen wurde, in der Besprechnung vom 17.11.2009 für nicht zuständig erklärte: Laut Auskunft des Hausbesorgerreferates hat dieses, entgegen der Aussage von WW – Opfermanngasse, keinerlei Einfluss auf die Preise der WW –Hausbetreuung. Die Preise für dieses Unternehmen der Stadt Wien macht „die Obrigkeit“, so die Aussage der Beschäftigten des Hausbesorgerreferates. Auch die Kontrolle dieser von den Mitarbeitern der WW –Hausbetreuung durchgeführten Tätigkeiten obliegt ausschließlich diesem Unternehmen. (Zitat Ende)

Die im Dezember 2008 erfolgten Gutschriften wurden jedenfalls vom Wiener Wohnen-Hausbesorgerreferat für „in Ordnung“ befunden.

Bekanntgabe der Rückvergütungs-Höhe für 2008:

Ebenfalls am 26.3.2009 gab die Geschäftsführerin der Hausbetreuungs GmbH, Frau Mag. Miksch-Fuchs, bei einem Mieterinformationsabend von Wiener Wohnen die Höhe der Rückvergütung für die nicht geleisteten Arbeiten im Jahr 2008 bekannt: Es wären dies EUR 8.449,85 (exkl. Umsatzsteuer).

Später erfolgte Korrekturen für falsche Grünflächengröße berücksichtigend bedeutet das:

Die Haus- bzw. Außenbetreuungs GmbH hat für das Jahr 2008 EUR 118.296,02 abzüglich der Rückvergütung von EUR 9.294,84, das sind EUR 109.001,18 in Rechnung gestellt (alles inkl. 10% Umsatzsteuer).

Im Vergleich zum Preis des Gärtners davor - auch auf die neue, verringerte Grünflächengröße umgerechnet - von EUR 42.894,85 pro Jahr (inkl. 10% Umsatzsteuer) waren dies also um EUR 66.106,33 oder 154 % MEHR, das über 2,5-FACHE - für eine derart inakzeptable Grünflächenpflege, dass man sich im Folgejahr dafür schriftlich entschuldigen musste ...!

Berechnet man die im Gesprächsprotokoll vom 8.4.2009 von der Wiener Wohnen Hausbetreuungs GmbH eingestandenen entfallenen Leistungen, also zwei entfallene Mähgänge plus einem entfallenen Überhangschnitt (laut Beobachtungen der Mieter, Fotos und unplausiblen Angaben der Wiener Wohnen Hausbetreuungs GmbH müssen es sogar mehr nicht erbrachte Leistungen gewesen sein) – auf die schon verringerte Quadratmeterzahl bezogen - mit jenen Prozentsätzen, die vorher für die Gärtner am freien Markt Geltung hatten, so käme man auf einen Rückvergütungs-Gesamtbetrag von zumindest EUR 21.508,37  (64.013 m2 x EUR 1,68 x 20%, weil 8 plus 8 plus 4 Prozent Leistungsentfall). Und da kämen noch 10% Umsatzsteuer auf Miete hinzu. Das würde insgesamt EUR 23.659,21 ergeben!

 

Bei einem über 2,7x höheren Preis bewegt sich der von Wiener Wohnen rückvergütete Betrag von EUR 9.294,84 (inkl. 10% USt.) in der Größenordnung des Wertes, den Gärtner am freien Markt für die nicht durchgeführten Arbeiten hätten rückzahlen müssen (EUR 42.894,85 inkl. 10% USt. x 20% für nicht erbrachte Arbeiten = EUR 8.578,97).

 

Oder anders gesagt:

EUR 8.449,85 wurden netto für nicht durchgeführte Arbeiten vergütet.

Ohne diese Vergütung beträgt allein schon die Umsatzsteuer für die ungerechtfertigte Preiserhöhung EUR 7.540,18.

 

Hinweis zur Verrechnung:

Bei Durchsicht der Jahresabrechnungen für 2007 und 2008 könnte man meinen, dass sich die Kosten für die Grünflächenpflege ja – ganz im Gegensatz zu den hier getätigten Aussagen - in absolut überschaubarem Rahmen bewegen, ja sogar eklatant gesunken seien.

Dazu muss man aber wissen, dass von Wiener Wohnen die Kosten für die Grünflächenpflege von Oktober 2007 bis April 2008 ganz einfach unter „Kosten Hausbetreuungs-Ges.m.b.H.“ verbucht wurden. EUR 13.093,32 minus EUR 1.333,32 ergibt genau die monatlichen EUR 11.760,- netto für die Grünflächenpflege.

Dass da auf der CD „Summe Hausbesorgerarbeite“ steht ... und das gleich pro Jahr zweimal, ... meine Güte, wäre das nur unser einziges Problem in den Abrechnungen!

Wesentlich problematischer ist, dass diese „Kraut und Rüben“-Rechnungen in keiner Weise nachvollziehbar sind und im Grund genommen auch der laut Mietrechtsgesetz vorgeschriebenen Aufteilung widersprechen: Kosten für die Betreuung von Grünanlagen fallen laut § 24 (2) MRG unter „Besondere Aufwendungen“, während gemäß § 21 (1) bzw. § 23 MRG Aufwendungen für die Hausbetreuung als „Betriebskosten“ gelten.

Aber natürlich hatte diese „Zusammenfassung“ für Wiener Wohnen bzw. ihre Tochtergesellschaften nicht nur den Vorteil der einfacheren Verrechnung, sondern auch den, dass die eklatante Preiserhöhung für die Grünflächenpflege nicht sofort und nachvollziehbar ins Auge springt.

Die weit geringeren Grünflächenpflegekosten für 2008 sind aber insbesondere durch die Gutschriften für die jahrzehntelang falsch bemessene Grünflächengröße zu erklären.
Mieter-Protest:

Am 2.4.2009 informierte ein Mieter wegen der nach wie vor untragbaren Kostensituation und zahlreicher falscher Aussagen bezüglich der Grünflächenpflege diverse politische Akteure und die Medien. Insbesondere wurde auf die Ungeheuerlichkeit einer marginalen Rückvergütung für nicht erbrachte Leistungen in Relation zu vorher untragbaren Kostenerhöhungen hingewiesen.

Am 26.5.2009 erfolgte eine Kontaktnahme mit dem EU-Parlament, Mag. Othmar Karas.
Gespräch mit der Hausbetreuungs GmbH:

Am 8.4.2009 fand ein Gespräch zwischen dem Mieterbeirat und der Hausbetreuungs GmbH statt, bei dem die mangelhafte und viel zu teure Grünflächenpflege ab dem Jahr 2007 das beherrschende Thema war. Auf die Preisfestlegung hätte die Hausbetreuungs GmbH keinen Einfluss. Die Preise würden durch den Aufsichtsrat festgelegt. Angeblich läge zur Zeit ein Antrag für eine rückwirkende Preisreduzierung per 1.1.2009 bei diesem. Die Höhe der Reduzierung könnten die Mitarbeiter der Hausbetreuungs GmbH nicht sagen. „Die Mieter werden jedoch überrascht sein“!

Für die falsch verrechnete Quadratmeteranzahl würde mit der Jahresabrechnung 2008 im Juni 2009 ein Betrag von EUR 33.579,84 vergütet werden. Zusätzlich würde der angekündigte Betrag von EUR 8.449,85 für das Nicht-Erbringen des 6. und 7. Mähganges im Jahr 2008 sowie für einen nicht durchgeführten Heckenschnitt gutgeschrieben werden.

Die Probleme mit der rechtzeitigen Abholung des Schnittgutes wurden durch die Hausbetreuungs GmbH bestätigt.

An den genannten fünf eingehaltenen Mähterminen für 2008 wurden vom Mieterbeirat aufgrund der früheren Aussagen der Außenbetreuungs GmbH und insbesondere aufgrund des dokumentierten Zustandes der Grünflächen massive Zweifel angemeldet.
Erste Äußerung aus dem Büro Dr. Ludwig:

Am 27.4.2009 fragten die Grünen zum Hugo Breitner Hof und zur Grünflächenpflege beim zuständigen Stadtrat Dr. Ludwig an.

Diese Anfrage wurde am 20.5.2009 vom Büro Dr. Ludwig beantwortet.

In einem Mail vom 27.6.2009 wurde Dr. Ludwig mit zahlreichen fragwürdigen Aussagen gegenüber den Grünen konfrontiert – insbesondere mit dem Vorwurf, dass die gestellten Fragen zur Grünflächenpflege eigentlich gar nicht beantwortet wurden.

Dieses Mail wurde vom Stadtratsbüro nicht weiter behandelt.
Neuerliche Probleme mit der Schnittgut-Abholung:

Anfang Mai 2009 gab es neuerliche Probleme diesbezüglich.
Anzeige bei der Bundeswettbewerbsbehörde:

Am 8.5.2009 erfolgte die Anzeige bei der Bundeswettbewerbsbehörde, die von der EU-Kommission zur Grünflächenpflege nahegelegt worden war.

In einem Mail vom 15.5.2009 bestritt die Bundeswettbewerbsbehörde ihre Zuständigkeit.

Aufgrund der ausgeübten Hartnäckigkeit des Mieters im Mail vom 16.5.2009 und in einem darauffolgenden Telefonat am 20.5.2009 („Ein Privater kann gar keine Anzeige einbringen ... Wiener Wohnen hat keine marktbeherrschende Stellung“) übermittelte die Bundeswettbewerbsbehörde am 22.5.2009 ein Formblatt, das am 24.5.2009 als Beschwerde eingereicht wurde.
Zweite Äußerung aus dem Büro Dr. Ludwig:

Auf die Anforderung einer Kontrollamtsprüfung (zu vorwiegend anderen Belangen als Sonderprüfung zum Hugo Breitner Hof) vom 9.5.2009 reagierte das Büro Dr. Ludwig, das am 11.5.2009 von der Präsidialabteilung des Bürgermeisters (erstmals wahrnehmbar) zur Stellungnahme aufgefordert worden war, und bemerkte am 26.5.2009 bezüglich der Grünflächenpflege: Das Kontrollamt hat die Tochterunternehmen bereits geprüft und die Berichte wurden samt den ausführlichen Stellungnahmen der Stadt Wien bereits im Kontrollausschuss des Gemeinderates behandelt. ... Aus Sicht der Stadt Wien erscheint eine neue zusätzliche Prüfung nicht erforderlich.

Darauf folgte die Antwort eines Mieters vom 27.5.2009, in der festgestellt wurde, dass die Debatte im Gemeinderat zu keinerlei maßgeblicher Veränderung für die Betroffenen geführt hätte – und das bei einer Vertragskonstruktion, die das Kontrollamt als nicht nachvollziehbar, rechtswidrig und als Benachteiligung der betroffenen MieterInnen bezeichnet hatte. Es wurde die Forderung erhoben, es solle zumindest die gleiche Qualität wie durch die Gärtner auf dem freien Markt (inkl. prompte Schnittgutentsorgung etc.) - zu einem Preis, der UNTER dem der bisher beschäftigten Gärtner (Billigstbieter) liegt (volle Weitergabe von Skaleneffekten) geboten werden.

Auf die Nachfrage am 3.9.2009, was denn mit dem Mail vom 27.5.2009 sei, bedauerte das Büro Dr. Ludwig am 7.9.2009, dass keine Antwort ergangen sei und bat, eine Zusammenfassung der Fragen nochmals zu senden.

Auf die am 8.9.2009 gesendeten Fragen und Themenbereiche antwortete das Büro Dr. Ludwig am 18.9.2009, es wäre schwer nachzuvollziehen, welche der Fragen nicht vollständig beantwortet wurden und man bat, nach Möglichkeit eine Auflistung der Fragen zu übermitteln.

Auf die am 18.9.2009 neuerlich gesendeten Fragen erfolgte seitens des Stadtratsbüros keine weitere Antwort.

Dafür wurde durch das Büro Dr. Ludwig auf eine Anfrage der Grünen vom 16.10.2009 an die Bezirksvorstehung Penzing am 23.11.2009 geantwortet: Der Vorwurf, dass auf Fragen des Mieterbeirates bzw. von MieterInnen keine Antworten erfolgen, muss strikt zurückgewiesen werden, da auf sämtliche Anliegen äußerst detailliert eingegangen wurde und wird. (Zitat Ende)
Beschwerde bei der Volksanwaltschaft:

Die Volksanwaltschaft, die bis dahin lediglich Cc.-Empfänger diverser Mails war, fragte am 19.6.2009 an, wo sie konkret hilfreich sein könnte.

Daher forderte ein Mieter am 2.7.2009 zu einigen Aspekten ein Tätigwerden der Volksanwaltschaft – unter anderem auch bezüglich der Grünflächenpflege.

Am 19.8.2009 teilte die ORF-Redaktion "BürgerAnwalt" mit: Da der Fall auch bei der Volksanwaltschaft liegt, müssen wir auf das Ende des allfälligen Prüfungsverfahrens warten.

Trotz mehrerer Urgenzen seit dem 2.9.2009 ist bisher keine weitere Reaktion der Volksanwaltschaft zu erkennen.
Verhandlung vor dem Bezirksgericht Fünfhaus:

Bei der Verhandlung aus dem von Wiener Wohnen zu Gericht abgezogenen Schlichtungsstellenverfahren am 29.7.2009 wurden von Wiener Wohnen für die Jahre 2005, 2006 und 2007 Rückvergütungen aus der Grünflächenpflege angekündigt. Für Hausbesorgerentgelte könne bei Flächenveränderungen keine Kürzung erfolgen. Auch die restlichen Kosten wie Grünflächenreinigung, Baumschnitt etc. blieben strittig, ebenso die Mitbetreuung fremder Liegenschaftsflächen. Die besondere Problematik bezüglich des 2004 ausgegliederten Anlagenteiles Hanakgasse 1A ist der separaten, ebenso spannenden „Wegweiser“-Rubrik Hanakgasse 1A - die "Alte Leute Siedlung" zu entnehmen.

Für die gesamten Betriebskosten aus 2004, auch für die zuviel verrechnete Grünfläche, behauptete der Anwalt von Wiener Wohnen die Verjährung und legte dazu eine falsch datierte Jahresabrechnung vor. Da die antragstellenden Mieter ihre richtige Jahresabrechnung mit dabei hatten und auch vehement protestierten, erbat die Vertretung von Wiener Wohnen, die Sache noch einmal zu überprüfen.

Der Vertrag mit dem zuletzt beschäftigten „freien Gärtner“ wurde von Wiener Wohnen nicht vorgelegt – die Rechnung blieb strittig.

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