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Hugo Breitner Hof
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Die Neuvergabe der Arbeiten:
Obwohl zwischen dem Mieterbeirat und Wiener Wohnen am 4.9.2007 und 4.10.2007 große Besprechungen stattfanden, erfolgte über die bevorstehende bzw. schon durchgeführte „Inhausvergabe“ für die Grünflächenpflege keine aktive Information durch Wiener Wohnen.
Erst als der Mieterbeirat bei der Rechnungseinschau am 15.10.2007 Wiener Wohnen aufgrund erhaltener Informationen und in Umlauf befindlicher Gerüchte von sich aus ansprach, berichtete man von den vorgenommenen Veränderungen: Der für die Grünflächenbetreuung zuständige Werkmeister teilte dem Mieterbeirat mit, dass die Hausbetreuungs GmbH rückwirkend mit 1.10.2007 die gärtnerische Normpflege übernommen hätte. Diese Anordnung sei erst jetzt von der Direktion gekommen, und der zuständige Sachbearbeiter im Hausbesorgerreferat wäre längere Zeit im Krankenstand gewesen. Der Werkmeister wusste bisher auch nichts von der Verlagerung, daher konnte er den Mieterbeirat nicht früher davon informieren. Die Frage, ob dadurch die Kosten für die Mieter geringer würden, konnte der Werkmeister nicht beantworten. Man solle sich diesbezüglich an die Hausbetreuungs GmbH wenden.
In einer schriftlichen Fragenbeantwortung am 16.12.2007 teilte Wiener Wohnen folgendes mit: Wienweit werden bei allen Verträgen mit Grünflächenbetreuungsfirmen, welche auslaufen, diese nicht neu ausgeschrieben, sondern in allen Fällen die Wiener Wohnen-Außenanlagenbetreuungs Ges.m.b.H. mit der Wahrnehmung dieser Agenda beauftragt. Für die Wohnhausanlage „Hugo Breitner-Hof“ erfolgte die Übernahme dieser Tätigkeiten mit 1. Oktober 2007. (Zitat Ende)
Schon hier stellt sich die Frage, weshalb der Wechsel / das Auslaufen der Verträge mit Beginn der „toten Zeit“ (Winter) erfolgt, wodurch besonders bei dieser neuen Auftragsvergabe für etwa 6 Monate exorbitant hohe Mehrkosten für praktisch keine Leistung erzeugt wurden.
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Bekanntgabe der Rückvergütungs-Höhe für 2008:
Ebenfalls am 26.3.2009 gab die Geschäftsführerin der Hausbetreuungs GmbH, Frau Mag. Miksch-Fuchs, bei einem Mieterinformationsabend von Wiener Wohnen die Höhe der Rückvergütung für die nicht geleisteten Arbeiten im Jahr 2008 bekannt: Es wären dies EUR 8.449,85 (exkl. Umsatzsteuer).
Später erfolgte Korrekturen für falsche Grünflächengröße berücksichtigend bedeutet das:
Die Haus- bzw. Außenbetreuungs GmbH hat für das Jahr 2008 EUR 118.296,02 abzüglich der Rückvergütung von EUR 9.294,84, das sind EUR 109.001,18 in Rechnung gestellt (alles inkl. 10% Umsatzsteuer).
Im Vergleich zum Preis des Gärtners davor - auch auf die neue, verringerte Grünflächengröße umgerechnet - von EUR 42.894,85 pro Jahr (inkl. 10% Umsatzsteuer) waren dies also um EUR 66.106,33 oder 154 % MEHR, das über 2,5-FACHE - für eine derart inakzeptable Grünflächenpflege, dass man sich im Folgejahr dafür schriftlich entschuldigen musste ...!
Berechnet man die im Gesprächsprotokoll vom 8.4.2009 von der Wiener Wohnen Hausbetreuungs GmbH eingestandenen entfallenen Leistungen, also zwei entfallene Mähgänge plus einem entfallenen Überhangschnitt (laut Beobachtungen der Mieter, Fotos und unplausiblen Angaben der Wiener Wohnen Hausbetreuungs GmbH müssen es sogar mehr nicht erbrachte Leistungen gewesen sein) – auf die schon verringerte Quadratmeterzahl bezogen - mit jenen Prozentsätzen, die vorher für die Gärtner am freien Markt Geltung hatten, so käme man auf einen Rückvergütungs-Gesamtbetrag von zumindest EUR 21.508,37 (64.013 m2 x EUR 1,68 x 20%, weil 8 plus 8 plus 4 Prozent Leistungsentfall). Und da kämen noch 10% Umsatzsteuer auf Miete hinzu. Das würde insgesamt EUR 23.659,21 ergeben!
Bei einem über 2,7x höheren Preis bewegt sich der von Wiener Wohnen rückvergütete Betrag von EUR 9.294,84 (inkl. 10% USt.) in der Größenordnung des Wertes, den Gärtner am freien Markt für die nicht durchgeführten Arbeiten hätten rückzahlen müssen (EUR 42.894,85 inkl. 10% USt. x 20% für nicht erbrachte Arbeiten = EUR 8.578,97).
Oder anders gesagt:
EUR 8.449,85 wurden netto für nicht durchgeführte Arbeiten vergütet.
Ohne diese Vergütung beträgt allein schon die Umsatzsteuer für die ungerechtfertigte Preiserhöhung EUR 7.540,18.
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